Wenn Obligationen vor dem Zinstermin veräussert werden, besteht der Erfolg aus der Differenz des Kauf- und Verkaufskurses, der steuerfrei ist (steuerfreier Kapitalgewinn). Eine Zinszahlung – welche steuerbar wäre – ist dabei nicht erfolgt. Trotzdem spiegeln sich die aufgelaufenen Zinsen, die sogenannten Marchzinsen, im höheren Verkaufspreis wieder. Sie können dieselbe Vorgehensweise auf Aktien übertragen. Hierbei ist die Aktie vor der Auszahlung der Dividende zu veräussern. Natürlich müssen bei der Frage ob sich ein solches Vorgehen für Sie lohnt, die Transaktionskosten berücksichtigt werden. Ausserdem ist nicht auszuschliessen, dass bei einem systematischen Vorgehen die Steuerbehörde eine Steuerumgehung annehmen könnte. Aber auch die Bevorzugung von Dividendentiteln, welche die Ausschüttungen durch Reserven aus Kapitaleinlagen finanzieren, ist ein probates Mittel die Steuerbelastung zu verringern, da solche Zahlungen steuerfrei sind.