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Steuererklärung von Privatpersonen
Wie viel kostet der Service?
Die Kosten für unseren Service sind abhängig von der Anzahl Wertschriften und Bankkonten sowie der Anzahl Liegenschaften, die Sie besitzen. Ein weiterer Kostenfaktor ist, ob Sie selbstständig erwerbend sind, das heisst, eine Einzelfirma besitzen. Eine Kostenschätzung können Sie direkt online berechnen: https://www.taxea.ch/de/rechner
Sie haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Paketen, wo jeweils diverse Zusatzservices enthalten sind.
Welche Dokumente werden benötigt, um die Steuererklärung auszufüllen?
Detailangaben zur Steuererklärung (erste Seite des Steuererklärungsformulars oder Schreiben mit dem Zugangscode zur Online-Steuererklärung)
Lohnausweise
Zins- und Saldonachweise sämtlicher Bankkonti
Wertschriften Depotauszug per Jahresende sowie Zins- und Dividendenabrechnungen
Zins- und Saldonachweise sämtlicher Schulden (z.B. Kreditkarten, Hypotheken)
Bescheinigung Einzahlung Säule 3a
Spendenbescheinigungen
Belege betreffend Liegenschaften (Aufstellung Mieterträge, Heiz- und Nebenkostenabrechnung, Belege zu Unterhaltskosten, Saldonachweis Erneuerungsfonds)
Bescheinigung Fremdbetreuungskosten Kinder
Die Frist läuft bald aus, was soll ich tun?
Schliessen Sie die Bestellung auf taxea.ch ab und wir kümmern uns um die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung.
Alternativ können Sie die Frist selbständig beim zuständigen Steueramt verlängern. Viele Steuerämter bieten dazu ein Online Formular an.
Ich bin quellensteuerpflichtig: Muss ich eine Steuererklärung ausfüllen?
Das Ausfüllen einer Steuererklärung ist obligatorisch, sobald das jährlich Bruttoeinkommen CHF 120‘000 übersteigt oder weitere nicht der Quellensteuer unterliegende Einkünfte über CHF 3'000 betragen.
Des Weiteren verursachen höhere Gesamtvermögenswerte (inkl. Liegenschaften) die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung. Die Schwellenwerte sind kantonal unterschiedlich. Im Kanton Zürich zum Beispiel liegt dieser für Einzelpersonen bei CHF 80‘000 und bei gemeinsam steuerpflichtigen Personen bei CHF 160‘000.
Ich bin quellensteuerpflichtig: Ist es sinnvoll, freiwillig eine Steuererklärung auszufüllen?
Es kann freiwillig eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) eingereicht werden, um effektive Kosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug zu bringen, welche in den Quellensteuertarifen nicht oder nur pauschal eingerechnet sind. So besteht die Möglichkeit die Steuerlast zu senken und allenfalls eine Rückerstattung zu erhalten.
Mögliche Abzüge sind z.B. effektive Berufskosten, Einkäufe in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse BVG / 2. Säule), Beiträge in die Säule 3a, Selbstgetragene Aus- und Weiterbildungskosten, Kosten für die Drittbetreuung von Kindern, Alimentenzahlungen, Schuldzinsen, Krankheits- und Behinderungsbedingte Kosten.
Ich bin quellensteuerpflichtig: Wie erhalte ich ein Steuererklärungsformular?
Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In vielen Kantonen kann das Formular online beantragt oder direkt beim Gemeindesteueramt verlangt werden.
Steuererklärung von Unternehmen
Wie viel kostet der Service?
Die Kosten für unseren Service sind abhängig davon, ob Dividenden ausgeschüttet werden und Liegenschaften oder Betriebsstätten vorhanden sind.
Sie habe die Wahl zwischen drei verschiedenen Paketen, wo jeweils diverse Zusatzservices enthalten sind.
Welches Paket soll ich wählen?
Im Basic Paketist das Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung inbegriffen.
Wünschen Sie die Kontrolle der vom Steueramt erhaltenen Rechnungen durch uns, empfehlen wir Ihnen die Wahl des Bestseller Pakets.
Sind Sie interessiert an Steueroptimierungsmöglichkeiten, haben Sie konkrete Fragen z.B. betreffend zukünftiger steuerrelevanter Ereignisse und wünschen Sie zusätzlichzum Bestseller Paket noch ein persönliches Beratungsgespräch, dann wählen Sie das Prime Paket.
Welche Dokumente werden benötigt, um die Steuererklärung auszufüllen?
Detailangaben zur Steuererklärung (erste Seite des Steuererklärungsformulars oder Schreiben mit dem Zugangscode für die Online-Steuererklärung)
Lohnausweis von Geschäftsführern und Verwaltungsräten
Unterzeichnete Kontoblätter bei Kontokorrenten von Aktionären und Gesellschaftern
Protokoll der Generalversammlung
Die Frist läuft bald aus, was soll ich tun?
Schliessen Sie die Bestellung auf taxea.ch ab und wir kümmern uns um die Verlängerung der Frist zur Einreichung der Steuererklärung.
Alternativ können Sie die Frist selbständig beim zuständigen Steueramt verlängern. Viele Steuerämter bieten dazu ein Online Formular an.
Ich habe seit der Gründung noch keine Buchhaltung geführt, wie soll ich vorgehen?
Das Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung ist für Unternehmen gemäss Obligationenrecht Pflicht. Ohne das Vorliegen der Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang, Gewinnverwendung) kann die Steuererklärung nicht erstellt werden.
Wollen Sie die Buchhaltung outsourcen? Dann berechnen Sie eine unverbindliche Offerte und stellen Sie direkt online eine Anfrage.
Wann erhalte ich das Steuererklärungsformular?
Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Regel werden die Steuererklärungsformulare Ende Januar oder Anfang Februar für die Steuerperiode des vergangenen Jahres versendet.
Kontaktformular
Nehmen Sie ungeniert Kontakt mit uns auf, wenn Sie Fragen oder Unklarheiten haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
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Wir sind für Sie da!
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