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Ausländische Einkommen & Immobilien in CH-Steuererklärung: Weltweite Deklarationspflicht für Ansässige. Eigenmietwert 3,5%/4,25%. Verluste ab 2021 nur satzbestimmend. Krypto deklarieren. AIA macht Verstösse erkennbar. Selbstanzeige möglich.
Mehr erfahrenAmerikaner in der Schweiz: Doppelte Steuerpflicht USA & CH. FEIE bis $108.700 (2021), Foreign Tax Credit, FBAR-Meldung nötig. Schweizer Steuern: Bund 11,5%, Kantone variabel, Vermögenssteuer. Doppelbesteuerungsabkommen hilft.
Mehr erfahrenExpats in mehreren Kantonen: Steuerpflicht teilt sich anteilsmässig auf, AHV bleibt zentral verwaltet, Anmeldungen bei Gemeinden nötig. Dokumentation führen und Fristen beachten für reibungslosen Wechsel zwischen den Kantonen.
Mehr erfahrenAusländisches Vermögen erhöht Ihren Schweizer Steuersatz erheblich, auch ohne direkte Besteuerung. Progressionsvorbehalt bedeutet: Weltweites Vermögen bestimmt den Steuersatz, Schweizer Einkommen wird teurer. Vollständige Deklaration ist Pflicht.
Mehr erfahrenExpats in der Schweiz haben besondere Steuerabzüge: doppelte Wohnkosten, Reisen ins Heimatland, Umzugs- und Schulkosten. Plus normale Abzüge wie Säule 3a (CHF 7'056), Berufsauslagen, Weiterbildung. Erhebliche Steuerersparnisse möglich!
Mehr erfahrenTaxea.ch bietet drei Pakete für Firmen- und komplexe Steuererklärungen: Basic (CHF 499), Bestseller (CHF 779) mit Behördenvertretung oder Prime (CHF 1'499) mit 10-Tage-Express und persönlicher Beratung. Alle mit Steueroptimierung!
Mehr erfahrenProfessionelle Steuererklärung leicht gemacht: Taxea.ch bietet drei Pakete von CHF 99 bis CHF 499 mit unterschiedlichen Bearbeitungszeiten und Services – von der Basiserstellung bis zur Premium-Beratung mit Expressbearbeitung in nur 10 Tagen.
Mehr erfahrenAls Expat in der Schweiz müssen Sie normalerweise keine Steuererklärung trotz Quellensteuer abgeben. Ausnahmen: Einkommen über CHF 120'000, zusätzliche internationale Einkünfte oder Vermögen über Schwellenwerten. Dann NOV obligatorisch oder vorteilhaft.
Mehr erfahrenQuellensteuer-Pflichtige müssen normalerweise keine Steuererklärung machen. Ausnahmen: Einkommen über CHF 120'000, zusätzliche Einkünfte oder Vermögen über Schwellenwerten. Dann ist eine nachträgliche Veranlagung obligatorisch oder vorteilhaft.
Mehr erfahrenJa, alle Kryptowährungen müssen in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden. Sie gelten als Vermögen und unterliegen der Vermögenssteuer. Kursgewinne sind steuerfrei, Mining und Staking jedoch steuerpflichtig. Vollständige Deklaration ist Pflicht.
Mehr erfahrenDas steuerbare Einkommen umfasst alle Einkünfte nach Abzügen: Lohn, Renten, Zinsen, Mieteinnahmen. Durch legale Abzüge wie Säule 3a, Berufsauslagen und Sozialabzüge kann es erheblich reduziert werden - oft 30-50% unter dem Bruttolohn.
Mehr erfahrenWertschriften & Konten korrekt deklarieren – so gelingt die Schweizer Steuererklärung. Unser Leitfaden zeigt, was ins Wertschriftenverzeichnis gehört, welche Fristen gelten und wie Sie Fehler vermeiden. Jetzt informieren & Verrechnungssteuer sichern!
Mehr erfahrenUnterhaltszahlungen Schweiz: Zahlender zieht ab, Empfänger versteuert. Voraussetzung: rechtliche Regelung (Urteil/Vereinbarung). Geteilte Obhut: Einzelfallprüfung. Einmalige Zahlungen (Güterausgleich) nicht steuerrelevant.
Mehr erfahrenExterne Kinderbetreuung steuerlich abziehen: Kita, Hort, Babysitter für Arbeit bis 14 Jahre. Ausgenommen: Verpflegungskosten. Neu: Ferienlager bei beruflicher Notwendigkeit möglich. Nur bei Erwerbstätigkeit, nicht für Freizeit.
Mehr erfahrenKinderabzüge Schweiz: 6'800 CHF pro Kind (Bundessteuer 2025), 10'100 CHF Fremdbetreuung bis 14 Jahre, 6'800 CHF Unterstützungsabzug. Kantonal verschieden. Minderjährige & Erstausbildung berechtigt. Getrennte Eltern: Besondere Regelungen.
Mehr erfahrenUnterhaltskosten Liegenschaft: Pauschal 10% (neue Objekte) oder 20% (ältere) des Eigenmietwerts, alternativ effektive Kosten. Abzugsfähig: Reparaturen, Gebäudeversicherung, Energiesparmaßnahmen. Wertvermehrende Arbeiten nicht absetzbar.
Mehr erfahrenHypothekarzinsen: 100% steuerlich abziehen in der Schweiz. Je höher die Verschuldung, desto grösser der Steuerabzug. Indirekte Amortisation über Säule 3a erhält hohe Zinsen. Unterhaltskosten zusätzlich 10-20% des Eigenmietwerts.
Mehr erfahrenEigenmietwert: Fiktives Einkommen bei selbstbewohntem Eigenheim, mindestens 60% der Marktmiete. Berechnung kantonal verschieden. Abzugsfähig: Hypothekarzinsen & Unterhaltskosten. Beispiel: 1 Mio. Haus → 1'100 CHF mehr Steuern bei 2% Zins.
Mehr erfahrenSelbstbewohnte Liegenschaft: Eigenmietwert als fiktives Einkommen versteuern (60-70% der Marktmiete). Abzugsfähig: Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten. Beispiel: 1 Mio. CHF Haus, 800k Hypothek → 3'200 CHF höhere Steuerlast.
Mehr erfahrenPauschalabzug Berufskosten: 3% vom Nettolohn, mind. 2'000 CHF, max. 4'000 CHF. Umfasst alle Berufskosten außer Fahrt-/Verpflegungskosten. Alternative zum Einzelnachweis. Bei 80'000 CHF Lohn = 2'400 CHF Abzug ohne Belege.
Mehr erfahrenFahrkosten Arbeitsweg: ÖV-Abos vollständig absetzbar, Auto nur bei Unzumutbarkeit (70 Rp/km, Zeitersparnis >1h/Tag). Fahrrad 700 CHF/Jahr Pauschale. Strenge Kriterien für Autokosten je nach Kanton unterschiedlich.
Mehr erfahrenHomeoffice steuerlich abziehen: Mind. 1/3 der Arbeitszeit nötig, kein Arbeitsplatz vom Arbeitgeber verfügbar, separater Raum erforderlich. Berechnung: Miete ÷ Zimmerzahl × Arbeitszimmer. Bis zu mehrere tausend CHF Ersparnis möglich.
Mehr erfahrenBerufsauslagen in der Schweiz: Fahrtkosten (0.70 CHF/km), Weiterbildung, Arbeitskleidung, Verpflegung und Bürokosten sind steuerlich absetzbar. Belege sammeln oder Pauschalen nutzen. Bis zu mehrere tausend CHF Ersparnis möglich.
Mehr erfahrenSteuererklärung online in der Schweiz: Alle 26 Kantone bieten digitale Einreichung. Vorteile: längere Fristen, automatische Berechnungen, schnellere Bearbeitung. Kantonale Portale oder Tools wie Taxea.ch nutzen.
Mehr erfahrenFristverlängerung für Steuererklärung in der Schweiz: Antrag vor Fristablauf stellen. Meist bis 30. September kostenfrei möglich. Online, per Post oder Telefon. Weitere Verlängerung bis November oft verfügbar.
Mehr erfahrenSteuerfrist in der Schweiz verpasst? Erste Mahnung erfolgt meist kostenfrei. Danach drohen Verzugszuschläge von 50-500 CHF je nach Kanton. Bei Nichtreaktion schätzt das Amt die Steuern. Sofortiges Handeln empfohlen!
Mehr erfahrenIn der Schweiz muss die Steuererklärung meist bis 31. März eingereicht werden. Ausnahmen: Genf und Waadt bis 28. Februar, Tessin bis 30. April. Verlängerungen bis September sind oft möglich. Bei Verspätung drohen Zuschläge von 50-200 CHF.
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