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Muss ich Kryptowährungen deklarieren? Der vollständige Leitfaden für die Schweiz

Kurze Antwort: Ja, Sie müssen alle Kryptowährungen in der Schweizer Steuererklärung deklarieren. Kryptowährungen gelten als steuerbares Vermögen und unterliegen der Vermögenssteuer. Dieser Leitfaden erklärt systematisch, was Sie deklarieren müssen, wie die Bewertung erfolgt und welche steuerlichen Folgen entstehen.

Grundlagen: Warum müssen Kryptowährungen deklariert werden?

Rechtliche Einordnung

Kryptowährungen werden steuerrechtlich als bewertbarer, beweglicher und immaterieller Vermögenswert eingestuft, der unter das bewegliche Kapitalvermögen fällt. Sie sind daher:

  • Vermögenssteuerpflichtig in allen Kantonen
  • Deklarationspflichtig unabhängig vom Betrag
  • Bewertungspflichtig zum Jahresendkurs

Konsequenzen bei Nicht-Deklaration

Wer Kryptowährungen nicht angibt, begeht streng genommen Steuerhinterziehung. Die Folgen können sein:

  • Nachsteuerverfahren mit Zinsen
  • Bussen bis zum Dreifachen der hinterzogenen Steuer
  • Strafverfahren bei vorsätzlicher Hinterziehung

Was muss deklariert werden?

Alle Arten von Kryptowährungen

  • Bitcoin (BTC): Die bekannteste Kryptowährung
  • Ethereum (ETH): Zweitgrösste Kryptowährung
  • Altcoins: Alle anderen Kryptowährungen (Ripple, Litecoin, Cardano, etc.)
  • Stablecoins: USD Coin, Tether, etc.
  • DeFi-Token: Token aus dezentralen Finanzprotokollen
  • NFTs: Non-Fungible Tokens (seit Oktober 2023 spezielle Regeln)

Alle Bestände und Positionen

  • Wallet-Guthaben: Alle privaten Wallets
  • Exchange-Guthaben: Bestände auf Handelsplattformen
  • Gestakte Kryptowährungen: Auch blockierte/gelockte Token
  • Lending-Positionen: Verliehene Kryptowährungen
  • Liquidity Pool Token: DeFi-Anlagen

Auch kleinere Beträge

Auch kleinere Beträge müssen grundsätzlich deklariert werden, es sei denn, sie dienen dem regelmässigen Zahlungsverkehr und werden nicht als Investitionsobjekte gehalten.

Wo werden Kryptowährungen deklariert?

Formular "Wertschriften- und Guthabenverzeichnis"

Kryptowährungen sind im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als "übrige Guthaben" mit Angabe der Bezeichnung der Kryptowährung zu deklarieren.

Kategorisierung bei elektronischer Deklaration

Bei der elektronischen Deklaration mittels eTaxes ist in der Rubrik "Art der Wertschrift" die Kategorie "Kassenobligationen, Termingeldkonti, übriges Guthaben" auszuwählen.

Angabe pro Währung

Jede Kryptowährung wird separat aufgeführt:

  • Bezeichnung der Kryptowährung (z.B. "Bitcoin")
  • Anzahl Einheiten (z.B. "2.5 BTC")
  • Wert in CHF per 31.12.

Bewertung von Kryptowährungen

Offizielle ESTV-Kursliste

Die ESTV publiziert die Steuerwerte der verbreitetsten Kryptowährungen in der Kursliste unter ictax.admin.ch. Diese Kurse sind:

  • Verbindlich für die Vermögenssteuer
  • Durchschnittswerte verschiedener Handelsplattformen
  • Per Jahresende (31. Dezember) berechnet

Bei fehlenden ESTV-Kursen

Ist kein aktueller Bewertungskurs ermittelbar, ist die Kryptowährung zum ursprünglichen Kaufpreis in Franken zu deklarieren. Alternativ:

  • Jahresendkurs der hauptsächlichen Handelsplattform
  • Durchschnitt mehrerer seriöser Börsen
  • Coinmarketcap.com als Referenz

Beispiel ESTV-Kurse (Auswahl)

Die ESTV publiziert jährlich Kurse für die wichtigsten Kryptowährungen, darunter:

  • Bitcoin (BTC)
  • Ethereum (ETH)
  • Ripple (XRP)
  • Litecoin (LTC)
  • Bitcoin Cash (BCH)

Verschiedene Token-Arten und ihre Besteuerung

Zahlungs-Token (Payment Token)

Zahlungs-Token sind digitale Wertrechte, die als Zahlungsmittel geeignet sind. Sie unterliegen der kantonal geregelten Vermögenssteuer und sind zum Verkehrswert zu deklarieren.

Steuerliche Behandlung:

  • Vermögenssteuer: Ja, zum Jahresendkurs
  • Kursgewinne: Steuerfrei bei Privatvermögen
  • Kursverluste: Nicht abzugsfähig

Anlage-Token (Asset Token)

Anlage-Token verkörpern geldwerte Rechte gegenüber dem Emittenten, wie Ansprüche auf feste Entschädigungen oder Partizipation am Unternehmenserfolg.

Unterkategorien:

  • Fremdkapital-Token: Obligationsähnlich, mit Rückzahlungsanspruch
  • Anlage-Token mit Beteiligungsrechten: Aktienähnlich
  • Anlage-Token mit vertraglicher Grundlage: Derivative Finanzinstrumente

Nutzungs-Token (Utility Token)

Nutzungs-Token gewähren das Recht, digitale Dienstleistungen zu nutzen, die auf einer Plattform bereitgestellt werden.

Steuerliche Behandlung:

  • Vermögenssteuer: Ja, zum Verkehrswert
  • Erträge: Normalerweise keine laufenden Erträge

Einkommenssteuerliche Aspekte

Kursgewinne bei Privatpersonen

Kursgewinne von privaten Anlagen sind nicht zu versteuern. Dies gilt analog zu Gewinnen aus Aktienkursen.

Bedingungen für Steuerfreiheit:

  • Anlage im Privatvermögen
  • Keine gewerbsmässige Tätigkeit
  • Längerfristige Haltedauer (mindestens 6 Monate empfohlen)

Gewerbsmässiger Handel

Die ESTV definiert die Abgrenzung im Kreisschreiben 36 "Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel", diese Regeln gelten auch für Kryptowährungen.

Kriterien für gewerbsmässigen Handel:

  • Haltedauer unter 6 Monaten
  • Hohe Handelsfrequenz
  • Spekulationsmotive im Vordergrund
  • Finanzierung mit Fremdkapital
  • Systematisches Vorgehen

Steuerfolgen bei Gewerbsmässigkeit:

  • Kursgewinne werden als Einkommen besteuert
  • Verluste sind abzugsfähig
  • AHV-Pflicht auf Gewinnen

Steuerpflichtige Krypto-Einkünfte

Mining

Beim Mining werden neue Token geschaffen. Die Entschädigung stellt steuerbares Einkommen dar. Mining wird in der Regel als selbständige Erwerbstätigkeit betrachtet.

Besteuerung:

  • Wert der geminten Coins zum Zeitpunkt des Erhalts
  • Als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
  • AHV-pflichtig

Staking

Beim Staking werden Token zur Verfügung gestellt und dafür Belohnungen erhalten. Diese Entschädigung qualifiziert als Ertrag aus beweglichem Vermögen.

Deklaration:

  • Im Wertschriftenverzeichnis unter Rubrik B (Erträge)
  • Wert zum Zeitpunkt des rechtlichen Anspruchs
  • Kumuliert für die gesamte Steuerperiode

Airdrops

Airdrops unterliegen im Zeitpunkt ihrer Zuteilung als Ertrag aus beweglichem Vermögen der Einkommenssteuer.

Bewertung:

  • Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erhalts
  • Als Einkommen zu versteuern
  • Nachweis durch Blockchain-Records

Lending und DeFi

  • Lending-Zinsen: Als Vermögensertrag steuerpflichtig
  • Liquidity Mining: Erträge als Einkommen
  • Yield Farming: Komplexe Beurteilung je nach Struktur

Praktisches Vorgehen bei der Deklaration

Dokumentation sammeln

Erforderliche Unterlagen:

  • Screenshot oder Ausdruck der Jahresendbestände im Wallet als Beleg
  • Kontoauszüge von Krypto-Börsen
  • Mining- und Staking-Berichte
  • Transaktionshistorie für das ganze Jahr
  • Belege für Airdrops und andere Einkünfte

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Alle Bestände erfassen: Jede Wallet und Exchange prüfen
  2. Kurse ermitteln: ESTV-Kursliste oder Ersatzkurse
  3. In CHF umrechnen: Bestände × Jahresendkurs
  4. Im Formular eintragen: Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
  5. Erträge deklarieren: Mining, Staking, etc. als Einkommen
  6. Belege beilegen: Screenshots und Berichte

Bewertungsbeispiel

Beispiel Bitcoin-Bestand:

  • Bestand: 1.5 BTC
  • ESTV-Kurs per 31.12.: CHF 45'000
  • Deklarationswert: 1.5 × 45'000 = CHF 67'500

Besondere Situationen

Lohnzahlungen in Kryptowährungen

Werden Lohnzahlungen oder Gehaltsnebenleistungen in Form von Kryptowährungen ausgerichtet, handelt es sich um steuerbares Erwerbseinkommen, welches auf dem Lohnausweis auszuweisen ist.

NFTs (Non-Fungible Tokens)

Seit Oktober 2023 gibt es für NFTs eigene Regeln: Der Kauf eines NFT gilt als steuerneutrale Vermögensumschichtung.

Verlorene oder gestohlene Kryptowährungen

  • Totalverlust: Keine steuerliche Berücksichtigung bei Privatvermögen
  • Diebstahl: Verlust nicht abzugsfähig
  • Dokumentation: Nachweis des Verlusts erforderlich

Harte Forks

  • Neue Token durch Fork gelten als Ertrag
  • Bewertung zum Zeitpunkt des Erhalts
  • Oft schwierige Bewertung bei neuen Token

Kantonale Unterschiede und Besonderheiten

Vermögenssteuer

  • Alle Kantone besteuern Kryptowährungen als Vermögen
  • Freibeträge variieren je nach Kanton
  • Steuersätze unterschiedlich (0.1-1% des Vermögens)

Spezielle Regelungen

Kanton Zug:Seit Februar 2021 können Steuerpflichtige ihre Steuerrechnung mit Bitcoin und Ether bis zu CHF 1.5 Millionen bezahlen.

Tipps zur Steueroptimierung

Timing von Transaktionen

  • Jahresende beachten: Bestände per 31.12. sind massgebend
  • Realisierung von Verlusten: Bei gewerbsmässigem Handel
  • Staking-Erträge: Timing der Auszahlungen planen

Kostenabzug

Von den Erträgen des beweglichen Vermögens können die Kosten abgezogen werden, die mit der Erzielung des Einkommens in unmittelbarem Zusammenhang stehen.

Abzugsfähige Kosten:

  • Mining-Stromkosten
  • Hardware-Abschreibungen
  • Staking-Pool-Gebühren

Nicht abzugsfähig:

  • Transaktionskosten für Käufe/Verkäufe
  • Wallet-Gebühren
  • Exchange-Trading-Fees

Dokumentation und Buchführung

  • Kontinuierliche Aufzeichnung: Alle Transaktionen erfassen
  • Steuer-Software: Spezialisierte Tools nutzen
  • Professionelle Hilfe: Bei komplexen Strukturen

Häufige Fehler vermeiden

Vollständigkeit

  • Alle Wallets erfassen: Auch kleine Beträge
  • Alle Exchanges: Vergessene Accounts prüfen
  • Alle Token-Arten: Nicht nur Bitcoin und Ethereum

Bewertung

  • Richtige Kurse verwenden: ESTV-Liste prioritär
  • Konsistente Methode: Einmal gewählte Bewertung beibehalten
  • Jahresendkurs: Nicht Kaufkurs verwenden

Dokumentation

  • Rechtzeitig exportieren: Viele Börsen löschen alte Daten
  • Backup erstellen: Mehrfache Sicherung der Daten
  • Lesbare Form: Screenshots in druckbarer Qualität

Zukunftsausblick und Entwicklungen

Regulatorische Entwicklungen

  • EU-Regulierung (MiCA) kann Auswirkungen haben
  • Mögliche Vereinfachungen bei der Deklaration
  • Automatischer Datenaustausch in Diskussion

Technische Entwicklungen

  • Verbesserte Reporting-Tools
  • Integration in Steuersoftware
  • Blockchain-Analytics für Behörden

Professionelle Unterstützung

Wann Hilfe suchen?

  • Komplexe DeFi-Strukturen: Yield Farming, Liquidity Mining
  • Gewerbsmässiger Handel: Abgrenzungsfragen
  • Internationale Bezüge: Steuern in mehreren Ländern
  • Hohe Beträge: Bedeutende Vermögenswerte

Beratungsquellen

  • Steuerberater: Spezialisiert auf Kryptowährungen
  • Kantonale Steuerämter: Für spezifische Fragen
  • Fachliteratur: Aktuelle Entwicklungen verfolgen

Fazit

Die Deklaration von Kryptowährungen in der Schweiz ist obligatorisch und muss vollständig erfolgen. Während die Grundregeln klar sind, können spezielle Situationen komplex werden.

Wichtigste Punkte:

  • Alle Kryptowährungen sind vermögenssteuerpflichtig
  • Kursgewinne sind bei Privatpersonen steuerfrei
  • Mining und Staking erzeugen steuerpflichtiges Einkommen
  • Dokumentation ist essentiell für korrekte Deklaration
  • Professionelle Hilfe lohnt sich bei komplexen Sachverhalten

Eine sorgfältige und vollständige Deklaration schützt vor rechtlichen Problemen und schafft Rechtssicherheit. Bei Unsicherheiten sollten Sie nicht zögern, fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen.

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