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Als amerikanischer Staatsbürger in der Schweiz unterliegen Sie einer doppelten Steuerpflicht: sowohl gegenüber den USA als auch der Schweiz. Diese Situation erfordert sorgfältige Planung und das Verständnis beider Steuersysteme, um Doppelbesteuerung zu vermeiden und alle verfügbaren Vorteile zu nutzen.
Als US-Staatsbürger oder Inhaber einer Green Card sind Sie verpflichtet, jährlich eine US-Steuererklärung einzureichen, unabhängig von Ihrem Wohnsitz. Dies gilt auch dann, wenn Sie das ganze Jahr in der Schweiz gelebt haben und dort Ihr gesamtes Einkommen erzielt haben.
Neben der regulären Einkommensteuererklärung (Form 1040) müssen Sie möglicherweise zusätzliche Formulare einreichen:
FBAR (Form 114): Pflichtmeldung für ausländische Bankkonten, wenn der Gesamtwert Ihrer ausländischen Konten zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 10.000 USD überschritten hat.
Form 8938: Statement of Specified Foreign Financial Assets, erforderlich bei höheren Schwellenwerten für ausländische Vermögenswerte.
Für 2021 können Sie bis zu 108.700 USD (107.600 USD für 2020) Ihres ausländischen Erwerbseinkommens von der US-Steuer ausschließen. Dieser Ausschluss gilt für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, das Sie während Ihres Auslandsaufenthalts verdient haben.
Um diesen Vorteil zu nutzen, müssen Sie entweder den Bona Fide Residence Test oder den Physical Presence Test erfüllen:
Die ausländische Steuergutschrift ermöglicht es Ihnen, bereits in der Schweiz gezahlte Steuern dollar-für-dollar gegen Ihre US-Steuerschuld zu verrechnen. Dies ist besonders vorteilhaft, da die Schweizer Steuersätze oft höher sind als die US-Sätze.
Zusätzlich zur FEIE können Sie bestimmte Wohnkosten, die durch Ihren Auslandsaufenthalt entstehen, von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen ausschließen.
Sie gelten als in der Schweiz steuerlich ansässig, wenn Sie beabsichtigen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft in der Schweiz zu begründen, sich mindestens 30 Tage ununterbrochen erwerbstätig aufhalten oder sich ohne Erwerbsabsicht mindestens 90 Tage zusammenhängend aufhalten.
Als steuerlich Ansässiger werden Sie mit Ihrem weltweiten Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf Schweizer Einkommensquellen besteuert werden.
Das Schweizer Steuersystem ist komplex und besteht aus mehreren Ebenen:
Bundessteuer: Der Grenzsteuersatz beträgt 11,5 % und gilt nur für das Einkommen. Die maximale Steuer wird bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 755.200 für Einzelpersonen erreicht.
Kantonssteuer: Jeder Kanton hat eigene Steuersätze und -regeln. Diese Steuer gilt für Einkommen und Vermögen.
Gemeindesteuer: Variiert stark je nach Wohngemeinde und wird auf Einkommen und Vermögen erhoben.
Kirchensteuer: Wird in vielen Kantonen von Mitgliedern der drei Landeskirchen erhoben.
Die Schweiz verwendet progressive Einkommenssteuersätze auf Bundes- und kantonaler Ebene. Die Gesamtsteuerbelastung kann je nach Kanton und Gemeinde erheblich variieren, wobei der höchste Gemeindesteuersatz 51 % der kantonalen Grundsteuer beträgt.
Alle Kantone erheben eine Vermögenssteuer basierend auf dem weltweiten Bruttovermögen abzüglich Schulden. Diese umfasst Bankkonten, Lebensversicherungen, Fahrzeuge, Immobilien und andere Vermögenswerte.
Zins- und Dividendenerträge unterliegen einer Quellensteuer von 35 %, die direkt von der Bruttosumme abgezogen wird.
Die meisten Sozialversicherungsbeiträge gehen zu Lasten des Arbeitgebers, mit Ausnahme der Krankenversicherung. Die wichtigsten Beiträge umfassen:
Das Steuerabkommen zwischen den USA und der Schweiz wurde 1996 unterzeichnet und zuletzt 2009 aktualisiert. Es hilft bei:
Die Wahl zwischen Foreign Earned Income Exclusion und Foreign Tax Credit ist entscheidend für Ihre Steueroptimierung. In der Schweiz mit ihren hohen Steuersätzen ist oft die Foreign Tax Credit vorteilhafter, da Sie die in der Schweiz gezahlten Steuern vollständig gegen Ihre US-Steuerschuld verrechnen können.
Berücksichtigen Sie die unterschiedlichen Steuerjahre: Die Schweiz folgt dem Kalenderjahr mit Frist bis 31. März des Folgejahres, während die USA ihr Steuerjahr am 15. April abschließen.
Investitionen in Schweizer oder US-Anlageinstrumente können unterschiedliche steuerliche Auswirkungen haben. Passive Foreign Investment Companies (PFICs) können für US-Steuerpflichtige besonders nachteilig sein.
Steuererklärungen und -zahlungen sind bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. US-Expatriates können eine Verlängerung bis September oder November beantragen.
US-Expats erhalten automatisch eine Fristverlängerung bis zum 15. Juni, können aber eine weitere Verlängerung bis zum 15. Oktober beantragen.
Vergessen Sie nicht die FBAR-Meldung für ausländische Bankkonten. Die Strafen bei Nichtbeachtung können erheblich sein.
Alle Beträge müssen für die US-Steuererklärung in USD umgerechnet werden. Verwenden Sie die offiziellen IRS-Wechselkurse für konsistente Berechnungen.
Schweizer Investmentfonds können als PFICs klassifiziert werden, was zu komplexen Meldepflichten und ungünstigen Steuerfolgen führt.
Aufgrund der Komplexität beider Steuersysteme ist professionelle Beratung durch Experten mit Erfahrung in US-Expat-Steuerrecht und Schweizer Steuerrecht empfehlenswert. Dies kann langfristig erhebliche Steuerersparnisse und die Vermeidung kostspieliger Fehler bedeuten.
Die Steuerpflicht als Amerikaner in der Schweiz erfordert sorgfältige Planung und das Verständnis beider Steuersysteme. Mit den richtigen Strategien und rechtzeitiger Planung können Sie Ihre Gesamtsteuerbelastung optimieren und gleichzeitig alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die verfügbaren Steuervorteile wie FEIE und Foreign Tax Credit können bei korrekter Anwendung Ihre US-Steuerschuld erheblich reduzieren oder sogar eliminieren.