Expats

Vermögenssteuer für Expats: Was muss in der Schweiz angegeben werden?

Viele Expats in der Schweiz wissen, dass ihr Einkommen versteuert wird – oft über die Quellensteuer. Weniger bekannt ist, dass die Schweiz zusätzlich eine Vermögenssteuer erhebt. Diese betrifft das weltweite Nettovermögen aller Personen, die in der Schweiz steuerlich ansässig sind. Für Expats bedeutet das: Nicht nur Schweizer Bankkonten, sondern auch Immobilien, Wertschriften oder Kryptowährungen im Ausland müssen korrekt deklariert werden.

Dieser Artikel erklärt, wie die Vermögenssteuer funktioniert, was genau angegeben werden muss und welche Besonderheiten für Expats gelten (Stand 2025).

Wichtiger Hinweis: Die Vermögenssteuer ist eine kantonale Steuer. Steuersätze, Freibeträge und Schwellenwerte variieren je nach Kanton erheblich. Für individuelle Berechnungen empfiehlt sich der amtliche Steuerrechner der ESTV oder eine professionelle Steuerberatung.

Grundlagen der Vermögenssteuer in der Schweiz

Was ist die Vermögenssteuer?

Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer auf das Reinvermögen (Bruttovermögen minus Schulden) einer steuerpflichtigen natürlichen Person. Sie wird ausschliesslich von Kantonen und Gemeinden erhoben – der Bund erhebt keine Vermögenssteuer. Die Steuersätze variieren erheblich nach Kanton und Gemeinde.

Wer ist vermögenssteuerpflichtig?

Alle in der Schweiz steuerlich ansässigen Personen sind grundsätzlich vermögenssteuerpflichtig. Steuerlich ansässig ist man, wenn:

  • der Wohnsitz dauerhaft in der Schweiz liegt (Lebensmittelpunkt), oder
  • ein Aufenthalt von mehr als 30 Tagen mit Erwerbstätigkeit bzw. mehr als 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit vorliegt.

Damit sind praktisch alle Expats mit B- oder C-Bewilligung, die in der Schweiz wohnen, vermögenssteuerpflichtig – sobald das Reinvermögen die kantonalen Schwellenwerte übersteigt.

Wichtig: Wann müssen quellensteuerpflichtige Expats eine Steuererklärung einreichen?

Expats mit L- oder B-Ausweis zahlen in der Regel Quellensteuer. Ihr Vermögen wird dabei nicht automatisch erfasst. Sobald jedoch eine Nachträgliche Ordentliche Veranlagung (NOV) obligatorisch wird, müssen sämtliche Vermögenswerte deklariert werden.

Eine obligatorische NOV wird ausgelöst, wenn (am Beispiel Kanton Zürich):

AuslöserSchwellenwertBruttolohn aus unselbstständiger ErwerbstätigkeitCHF 120'000/JahrNicht quellensteuerliches Einkommen (z. B. Dividenden, Mieteinnahmen)CHF 3'000/JahrWeltweites steuerpflichtiges Vermögen (ledig)CHF 80'000Weltweites steuerpflichtiges Vermögen (verheiratet)CHF 160'000

Die Vermögensschwelle von CHF 80'000 betrifft viele Expats: Wer ein Schweizer Bankkonto mit entsprechendem Sparvolumen, ein Wertschriftendepot im Heimatland oder eine Immobilie besitzt, kann diese Schwelle rasch erreichen. Sobald die NOV gilt, muss das gesamte weltweite Vermögen in der Steuererklärung deklariert werden.

Die Schwellenwerte variieren je nach Kanton. Es empfiehlt sich, die jeweilige kantonale Wegleitung zu konsultieren.

Welche Vermögenswerte müssen Expats deklarieren?

Bankguthaben und Wertschriften

  • Schweizer und ausländische Bankkonten (Kontostand per 31. Dezember)
  • Wertschriften: Aktien, Fonds, Obligationen, ETFs – Schweizer und ausländische
  • Kryptowährungen: Müssen deklariert werden; die ESTV publiziert jährlich offizielle Steuerwerte für die gängigsten Kryptowährungen (Bitcoin, Ether usw.) in der Kursliste. Nicht aufgeführte Kryptowährungen werden zum Verkehrswert bewertet.

Immobilien

  • Immobilien in der Schweiz: Vollumfängliche Deklaration zum kantonalen Steuerwert (liegt in der Regel unter dem Marktwert)
  • Immobilien im Ausland: Müssen ebenfalls deklariert werden, sind aber nur satzbestimmend relevant: Sie erhöhen den anwendbaren Steuersatz, werden jedoch in der Schweiz nicht direkt besteuert (Steuerausscheidung)

Versicherungen und Vorsorge

  • Rückkaufswerte von Lebensversicherungen (Kapitalversicherungen) sind zu deklarieren
  • Guthaben in der 2. Säule (Pensionskasse) und Säule 3a sind von der Vermögenssteuer befreit – bis zum Zeitpunkt der Auszahlung (gesetzliche Steuerbefreiung gemäss BVG)
  • Leibrenten (Rentenversicherungen): Ab 1. Januar 2025 gelten neue Regeln; der steuerbare Ertragsanteil wird jährlich durch die ESTV festgelegt (für 2025: 7 %)

Bewegliche Werte

  • Fahrzeuge (insbesondere Autos, Boote, Motorräder) müssen zum Verkehrswert deklariert werden
  • Kunstwerke, Schmuck, Sammlungen bei erheblichem Wert
  • Hausrat und persönliche Gebrauchsgegenstände (Möbel, Kleider) sind grundsätzlich von der Vermögenssteuer befreit

Bewertung des Vermögens

VermögenswertBewertungsgrundlageSchweizer BankguthabenKontostand per 31.12.Ausländische BankguthabenKontostand per 31.12., umgerechnet zum Jahresendkurs der ESTVSchweizer Wertschriften und FondsOffizieller ESTV-Steuerkurs per 31.12.Ausländische WertschriftenESTV-Kursliste; bei nicht kotierten Titeln: VerkehrswertKryptowährungenESTV-Kursliste; sonst Marktwert per 31.12.Immobilien SchweizKantonaler Steuerwert (oft 60–80 % des Marktwerts)Immobilien AuslandVerkehrswert oder lokal anerkannter VergleichswertFahrzeugeVerkehrswert (z. B. Eurotax-Listen)

Die ESTV publiziert die offiziellen Steuerkurse und Kryptowährungswerte jeweils Anfang Jahr für das Vorjahr.

Abzüge bei der Vermögenssteuer

Schulden

Alle nachgewiesenen Schulden können vom Bruttovermögen abgezogen werden:

  • Hypotheken auf Schweizer und ausländischen Immobilien
  • Privatkredite, Konsumkredite, Leasingschulden (bei Leasingfahrzeugen: kein Vermögensabzug, da kein Eigentum)
  • Kreditkartenguthaben und Überziehungen per 31.12.

Pauschalabzüge und Verwaltungskosten

Einige Kantone gewähren Pauschalabzüge für Verwaltungskosten von Wertschriften (z. B. Kanton Zürich: 3 ‰ des Steuerwerts der Wertschriften, max. CHF 6'000). Diese Kosten sind beim Vermögen selbst nicht abziehbar, aber bei der Einkommenssteuer als Gewinnungskosten.

Freibeträge und Eintrittsschwellen im Kantonsvergleich

KantonSchwelle / Freibetrag (Einzelperson)Schwelle / Freibetrag (Ehepaar)ZürichCHF 80'000 (Eintrittsschwelle)CHF 159'000BernCHF 100'000 (echter Freibetrag)CHF 200'000ZugCHF 100'000CHF 200'000GenfCHF 82'000CHF 164'000Basel-StadtCHF 77'900CHF 155'800

Wichtiger Unterschied: In Zürich ist die CHF 80'000-Grenze eine Eintrittsschwelle – nur der Anteil über dieser Grenze wird besteuert. Im Kanton Bern hingegen wird nach Überschreiten des Freibetrags das gesamte Reinvermögen besteuert.

Steuersätze der Vermögenssteuer

Die Steuersätze sind kantonal festgelegt und progressiv. Angaben in Promille (‰) der einfachen Staatssteuer:

KantonSteuersatz (einfache Staatssteuer)Effektive Gesamtbelastung (ca.)Zürich0 – 3 ‰0,1 – 0,65 % des steuerbaren VermögensZugSehr tief (günstigster Kanton)Ca. 0,02 – 0,1 %GenfHöherCa. 0,2 – 1 %BernMittelCa. 0,1 – 0,5 %

Die effektive Belastung ergibt sich aus: einfache Staatssteuer × Steuerfuss des Kantons × Steuerfuss der Gemeinde. Der Steuerfuss variiert je nach Gemeinde erheblich – der Wohnort ist damit ein wichtiger steuerlicher Faktor.

Besonderheiten für Expats

Doppelbesteuerung und Steuerausscheidung

Ausländische Immobilien werden im Belegenheitsstaat besteuert. Die Schweiz nimmt daher eine Steuerausscheidung vor: Das ausländische Vermögen beeinflusst den Steuersatz (satzbestimmend), wird aber nicht doppelt besteuert. Im Ergebnis erhöht sich der Steuersatz auf das in der Schweiz steuerpflichtige Vermögen – ohne dass das ausländische Objekt selbst direkt besteuert wird.

Verrechnungssteuer auf Schweizer Kapitalerträge

Auf Zinsen und Dividenden von Schweizer Wertschriften erhebt der Bund eine Verrechnungssteuer von 35 %. Diese kann über die Steuererklärung vollständig zurückgefordert werden – aber nur, wenn die entsprechenden Erträge und Wertschriften vollständig deklariert wurden. Für Expats mit NOV-Pflicht ist dies ein relevanter Anreiz zur vollständigen Deklaration.

Wegzug aus der Schweiz

Beim Wegzug muss das Vermögen bis zum Zeitpunkt der Abmeldung in der Schweiz deklariert werden. Die Vermögenssteuer wird pro rata temporis erhoben (nach Dauer der Steuerpflicht im Steuerjahr). Danach fällt die Besteuerung des Vermögens im neuen Wohnsitzstaat an.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Expat mit Bankkonten in mehreren Ländern

Ein Expat mit B-Bewilligung lebt in Basel. Er hat ein Schweizer Konto (CHF 30'000), ein deutsches Konto (EUR 40'000 ≈ CHF 38'000) und ein Wertschriftendepot in Deutschland (CHF 25'000). Gesamtvermögen ca. CHF 93'000. Da das Reinvermögen über CHF 80'000 liegt (Schwellenwert Zürich bzw. Basel-Stadt), ist eine obligatorische NOV erforderlich. Alle drei Konten müssen deklariert werden, umgerechnet zum ESTV-Jahresendkurs.

Beispiel 2: Expat-Familie mit Immobilie in Italien

Eine Expat-Familie (verheiratet, Kanton Zürich) besitzt eine Ferienwohnung in Mailand im Wert von EUR 350'000 (ca. CHF 330'000). Das Schweizer Bankvermögen beträgt CHF 80'000. Gesamtes Bruttovermögen: ca. CHF 410'000. Die Immobilie wird in der Steuererklärung deklariert, aber nur satzbestimmend berücksichtigt. Das steuerpflichtige Vermögen in der Schweiz beträgt CHF 80'000; der Steuersatz wird aber so berechnet, als ob das Gesamtvermögen (CHF 410'000) in der Schweiz läge – was zu einem höheren Steuersatz auf den Schweizer Anteil führt.

Beispiel 3: Expat mit Kryptowährungen

Ein Expat mit B-Ausweis besitzt 0,5 Bitcoin und Schweizer Bankguthaben von CHF 40'000. Gemäss ESTV-Kursliste wird Bitcoin per 31.12.2024 mit CHF 94'500 bewertet (0,5 BTC = CHF 47'250). Gesamtvermögen: CHF 87'250 → über der NOV-Schwelle. Die Kryptowährungen müssen im Wertschriftenverzeichnis deklariert werden.

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Ausländische Bankkonten nicht deklariert: Vollständige Deklaration ist Pflicht – auch bei Konten mit sehr kleinen Guthaben.
  • NOV-Pflicht bei Vermögen über CHF 80'000 nicht bekannt: Viele Expats mit B-Ausweis wissen nicht, dass sie bereits bei relativem geringem Vermögen eine vollständige Steuererklärung einreichen müssen.
  • Falsche Bewertung ausländischer Immobilien: Ansatz des historischen Kaufpreises statt des Verkehrswerts ist unzulässig.
  • Kryptowährungen vergessen: Müssen zwingend deklariert werden; Nichtdeklaration gilt als Steuerhinterziehung.
  • Verrechnungssteuer nicht zurückgefordert: Wer Schweizer Wertschriften nicht vollständig deklariert, verliert den Anspruch auf Rückerstattung der 35%igen Verrechnungssteuer.
  • Pensionskasse und Säule 3a irrtümlich deklariert: Diese sind von der Vermögenssteuer befreit und gehören nicht ins Vermögensverzeichnis.

Tipps für Expats

  • Kontoauszüge und Wertschriftenverzeichnisse per 31. Dezember frühzeitig aufbereiten und aufbewahren.
  • ESTV-Kursliste für die korrekte Bewertung ausländischer Wertschriften und Kryptowährungen verwenden (jährlich publiziert auf estv.admin.ch).
  • Ausländische Immobilienwerte durch ein lokales Gutachten oder einen vergleichbaren Nachweis dokumentieren.
  • NOV-Pflicht frühzeitig prüfen: Sobald das weltweite Vermögen CHF 80'000 übersteigt (ledig) oder CHF 160'000 (verheiratet), ist eine NOV in Zürich obligatorisch – kantonale Abweichungen beachten.
  • Verrechnungssteuer zurückfordern: Durch vollständige Deklaration aller Schweizer Erträge wird die Rückerstattung der 35%igen Verrechnungssteuer gesichert.
  • Bei internationalem Vermögen Steuerberatung einschalten – insbesondere bei Immobilien, Beteiligungen oder komplexen Depotstrukturen.

Fazit

Die Vermögenssteuer ist ein wichtiger, aber oft unterschätzter Teil der Steuerpflicht in der Schweiz. Expats, die hier steuerlich ansässig sind, müssen ihr weltweites Nettovermögen deklarieren – von Bankguthaben bis zu ausländischen Immobilien. Quellensteuerpflichtige Expats werden dabei häufig unterschätzt: Schon bei einem Reinvermögen von CHF 80'000 (ledig) kann eine obligatorische Steuererklärung ausgelöst werden.

Wer die kantonalen Schwellenwerte kennt, korrekt bewertet, alle Schulden abzieht und die Verrechnungssteuer-Rückerstattung nutzt, kann seine Vermögenssteuer korrekt erfüllen und unnötige rechtliche Risiken vermeiden.

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