Findea Close Icon

Wie wirkt sich mein Vermögen im Ausland auf die Schweizer Steuererklärung aus?

Kurze Antwort: Ausländisches Vermögen beeinflusst Ihren Steuersatz erheblich, auch wenn es nicht direkt besteuert wird. Als in der Schweiz ansässige Person müssen Sie Ihr weltweites Vermögen deklarieren. Dieses fließt in die Berechnung Ihres Steuersatzes ein, was zu einer höheren Steuerbelastung auf Ihr Schweizer Einkommen führt.

Grundprinzip: Weltweite Steuerpflicht in der Schweiz

Unbeschränkte Steuerpflicht

Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz sind auf ihrem weltweiten Einkommen und Vermögen steuerpflichtig. Das bedeutet:

  • Alle Einkünfte weltweit müssen deklariert werden
  • Alle Vermögenswerte weltweit sind anzugeben
  • Doppelbesteuerungsabkommen regeln die tatsächliche Besteuerung
  • Progressionsvorbehalt führt zu höheren Steuersätzen

Was gehört zum ausländischen Vermögen?

  • Immobilien: Ferienhaus, Mietobjekte, unbebaute Grundstücke
  • Bankkonten: Guthaben bei ausländischen Banken
  • Wertschriften: Aktien, Obligationen, Fonds im Ausland
  • Unternehmensbeteiligungen: Anteile an ausländischen Firmen
  • Lebensversicherungen: Policen bei ausländischen Versicherern
  • Sonstige Vermögenswerte: Kunstgegenstände, Edelmetalle, etc.

Steuerbefreiung mit Progressionsvorbehalt

Das Grundprinzip erklärt

Ausländisches Vermögen wird in der Schweiz nicht direkt besteuert, aber es erhöht Ihren Steuersatz. Dieses System nennt sich "Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt".

Praktische Bedeutung:

  1. Satzbestimmung: Ausländische Werte fließen in die Steuersatz-Berechnung ein
  2. Steuerbefreiung: Tatsächliche Besteuerung erfolgt im Ausland
  3. Höhere Progression: Schweizer Einkommen wird höher besteuert
  4. Doppelte Erfassung: In beiden Ländern relevant für Steuersatz

Rechenbeispiel: Auswirkung auf Steuersatz

Ausgangslage: Person in Zürich, ledig

  • Schweizer Einkommen: CHF 100'000
  • Ausländische Ferienimmobilie: Erträge CHF 10'000

Steuerberechnung:

  • Satzbestimmendes Einkommen: CHF 110'000 (100'000 + 10'000)
  • Steuerbares Einkommen: CHF 100'000 (nur Schweizer Einkommen)
  • Angewandter Steuersatz: Satz für CHF 110'000 (höher)
  • Resultat: Höhere Steuern auf CHF 100'000

Konkrete Zahlen (Beispiel Zürich 2020):

  • Ohne ausländisches Vermögen: CHF 14'418 Steuern
  • Mit ausländischem Vermögen: CHF 15'073 Steuern
  • Mehrbelastung: CHF 655 pro Jahr

Verschiedene Arten ausländischer Vermögenswerte

Ausländische Immobilien

Besteuerungsrecht beim Lagestaat

Liegenschaften sind in jenem Staat steuerbar, in welchem sie liegen (Ort der Belegenheit). Liegenschaften im Ausland werden von der Schweiz nicht besteuert, auch wenn sie einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz gehören

Deklaration in der Schweiz erforderlich

  • Verkehrswert per 31.12.: In Schweizer Franken umrechnen
  • Miet-/Eigenmietwert: Einkommen aus der Immobilie
  • Unterhaltskosten: Abzugsfähig, aber nur satzbestimmend
  • Hypothekarzinsen: Proportionale Verteilung zwischen Ländern

Praktisches Vorgehen:

  1. Immobilienwert ermitteln: Gutachten oder Steuerwert des Lagestaats
  2. Umrechnung in CHF: Kurs per 31. Dezember
  3. Einkommen erfassen: Mieteinnahmen oder Eigenmietwert
  4. Kosten dokumentieren: Unterhalt, Steuern, Zinsen

Ausländische Bankkonten und Wertschriften

Kontoguthaben

  • Alle Konten deklarieren: Auch kleine Beträge
  • Zinserträge: Meist nur im Ansässigkeitsstaat (Schweiz) steuerpflichtig
  • Kurswerte per 31.12.: Umrechnung zum Jahresendkurs
  • Automatischer Informationsaustausch: Viele Länder melden automatisch

Wertschriften und Investments

  • Aktien, Obligationen: Nach Kurswert per Jahresende
  • Dividenden: Oft Quellensteuer im Ausland, Anrechnung möglich
  • Fondsanteile: Komplexe Besteuerung je nach Fondstyp
  • Krypto-Assets: Auch bei ausländischen Exchanges deklarieren

Unternehmensbeteiligungen

  • Beteiligungen ≥ 10%: Oft reduzierte Besteuerung
  • Bewertung: Nach Geschäftswert oder vereinfachten Methoden
  • Gewinnausschüttungen: Teilbesteuerung möglich
  • Kapitalgewinne: Bei Veräußerung steuerfrei (Privatvermögen)

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Funktion der DBA

Die Schweiz hat über 100 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese regeln:

  • Aufteilung der Besteuerungsrechte: Welches Land darf besteuern?
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung: Anrechnungsverfahren
  • Informationsaustausch: Zusammenarbeit der Steuerbehörden
  • Streitbeilegungsverfahren: Bei Konflikten

Zwei Hauptmethoden

1. Anrechnungsmethode

  • Schweiz besteuert: Weltweites Einkommen/Vermögen
  • Anrechnung: Ausländische Steuern werden abgezogen
  • Höchstanrechnung: Maximal Schweizer Steuer auf ausländisches Einkommen
  • Anwendung: Hauptsächlich bei Dividenden

2. Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt

  • Schweiz befreit: Ausländische Einkünfte von Steuer
  • Progressionsvorbehalt: Zur Bestimmung des Steuersatzes werden die Gesamteinkünfte (inländische und ausländische) der steuerpflichtigen Person zusammengerechnet
  • Anwendung: Meistens bei Immobilien und Geschäftseinkommen

Praktische Auswirkungen nach Vermögensart

Ferienimmobilien im Ausland

Häufigste Situation

  • Eigenmietwert/Mieteinnahmen: Im Lagestaat besteuert
  • Schweizer Steuererklärung: Einkommen erhöht Progressionssatz
  • Unterhaltskosten: Überschüssige Aufwendungen bei ausländischen Liegenschaften fallen in der Schweiz steuerlich ins Leere und werden nur steuersatzbestimmend berücksichtigt
  • Verluste: Nicht mit Schweizer Einkommen verrechenbar

Besondere Risiken

  • Unbeschränkte Steuerpflicht im Ausland: Bei längerem Aufenthalt
  • Erbschaftssteuer: Ganze Nachlässe können erfasst werden
  • Scheingeschäfte: Niedrige Mieten an eigene Gesellschaften problematisch

Internationale Investments

Portfolio-Investments

  • Dividenden: Meist 15% Quellensteuer, Anrechnung in der Schweiz
  • Zinsen: Oft nur in der Schweiz besteuert
  • Kapitalgewinne: Bei Privatvermögen steuerfrei
  • Währungsgewinne: In der Regel steuerfrei

Komplexere Strukturen

  • Ausländische Gesellschaften: Bewertung nach verschiedenen Methoden
  • Trusts: Komplexe steuerliche Behandlung
  • Versicherungsprodukte: Je nach Struktur unterschiedlich

Deklaration in der Steuererklärung

Internationale Steuerausscheidung

Beim Besitz von ausländischen Liegenschaften wird anlässlich der Steuerveranlagung durch das Steueramt eine sogenannte internationale Steuerausscheidung vorgenommen

Praktisches Vorgehen:

  1. Separate Spalten: In- und ausländisches Vermögen getrennt auflisten
  2. Weltweite Erfassung: Alle Vermögenswerte weltweit angeben
  3. Proportionale Schuldenverteilung: Hypotheken nach Vermögensquote aufteilen
  4. Satzberechnung: Auf Basis des Gesamtvermögens

Erforderliche Angaben

Vermögenswerte:

  • Bezeichnung: Art und Lage des Vermögens
  • Wert per 31.12.: In Schweizer Franken
  • Einkommen: Erträge während des Steuerjahres
  • Kosten: Aufwendungen für Unterhalt, Verwaltung, Zinsen

Belege und Nachweise:

  • Steuerliche Bewertungen: Aus dem Ausland
  • Gutachten: Bei Immobilien ohne Steuerwert
  • Kontoauszüge: Per 31. Dezember
  • Mietverträge: Bei vermieteten Objekten
  • Kostenbelege: Für Unterhalts- und Verwaltungsaufwand

Häufige Fehler und Risiken

Nicht-Deklaration ausländischer Vermögen

Risiko: In der Praxis kommen häufig Fälle vor, bei denen vergessen wurde, ausländische Liegenschaften in der Schweizer Steuererklärung zu deklarieren

Konsequenzen:

  • Nachsteuerverfahren: Mit Zinsen über 10 Jahre
  • Bussen: Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
  • Automatischer Informationsaustausch: Risiko der Entdeckung steigt

Lösung: Straflose Selbstanzeige

  • Freiwillige Meldung: Vor Entdeckung durch Behörden
  • Nachzahlung: Steuerdifferenz plus Zinsen
  • Keine Busse: Bei rechtzeitiger und vollständiger Offenlegung

Bewertungsfehler

  • Falsche Umrechnungskurse: Jahresendkurs verwenden
  • Veraltete Werte: Regelmäßige Neubewertung erforderlich
  • Nicht-marktgerechte Preise: Bei Immobilien problematisch

Proportionale Schuldenverteilung übersehen

  • Hypotheken: Nicht vollständig einem Land zuordnen
  • Berechnung: Nach Verhältnis der Vermögenswerte
  • Zinsen: Entsprechend der Schuldenverteilung

Spezialfall: Wegzug aus der Schweiz

Wegzugsbesteuerung

Bei Wegzug aus der Schweiz können bestimmte Vermögenswerte der Wegzugsbesteuerung unterliegen:

Betroffene Vermögenswerte:

  • Wesentliche Beteiligungen: ≥ 10% an Kapitalgesellschaften
  • Geschäftsvermögen: Bei selbständiger Erwerbstätigkeit
  • Immaterielle Rechte: Patente, Lizenzen im Geschäftsvermögen

Steuerfolgen:

  • Fiktive Veräußerung: Besteuerung der stillen Reserven
  • Stundung möglich: Bei Fortzug in EU/EFTA-Staaten
  • Sicherstellung: Für gestundete Steuern erforderlich

Optimierungsstrategien

Strukturierung vor Zuzug

  • Vermögensplanung: Vor Begründung der Schweizer Steuerpflicht
  • Gesellschaftsstrukturen: Holdingstrukturen prüfen
  • Wohnsitzplanung: Steuerliche Auswirkungen verschiedener Kantone

Laufende Optimierung

  • Timing: Realisierung von Gewinnen und Verlusten
  • Strukturanpassungen: Regelmäßige Überprüfung der Strukturen
  • Ländervergleich: Optimale Zuordnung der Besteuerungsrechte

Nachfolgeplanung

  • Erbschaftssteuer: In beiden Ländern berücksichtigen
  • Schenkungen: Zu Lebzeiten strukturieren
  • Testament: International abgestimmte Gestaltung

Compliance und Dokumentation

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Seit 2017 tauscht die Schweiz automatisch Informationen aus:

  • Bankkonten: Kontostände und Zinserträge
  • Versicherungen: Kapitalauszahlungen
  • Über 100 Länder: Umfassendes Meldesystem

Dokumentationspflichten

  • Vollständige Aufzeichnungen: Aller ausländischen Vermögenswerte
  • Regelmäßige Updates: Bei Wertveränderungen
  • Belegaufbewahrung: Mindestens 10 Jahre
  • Übersetzungen: Bei fremdsprachigen Dokumenten

Meldepflichten

  • Jährliche Deklaration: In der Steuererklärung
  • Formular DA-1: Für Anrechnung ausländischer Steuern
  • Besondere Meldungen: Bei komplexen Strukturen

Praktische Tipps für die Steuererklärung

Vorbereitung der Unterlagen

  1. Jahresendwerte ermitteln: Alle Vermögenswerte per 31.12.
  2. Umrechnungskurse: ESTV-Kursliste oder Bankenkurse verwenden
  3. Einkommen zusammenstellen: Mieten, Dividenden, Zinsen
  4. Kosten sammeln: Unterhalt, Verwaltung, Steuern

Ausfüllen der Steuererklärung

  1. Vermögensverzeichnis: Separate Spalten für In- und Ausland
  2. Satzbestimmende Werte: Gesamtvermögen angeben
  3. Steuerbare Werte: Nur Schweizer Anteil
  4. Kostenverteilung: Proportional nach Vermögen

Professionelle Unterstützung

Empfohlen bei:

  • Komplexen Strukturen: Mehrere Länder, Gesellschaften
  • Hohen Vermögenswerten: Erhebliche Steuerauswirkungen
  • Ersten Jahren: Nach Zuzug in die Schweiz
  • Änderungen: Bei Strukturanpassungen

Ausblick und Entwicklungen

Verschärfung der Kontrollen

  • Automatischer Informationsaustausch: Ausbau auf weitere Länder
  • Digitale Kontrollen: Automatisierte Plausibilitätsprüfungen
  • Internationale Koordination: Verstärkte Zusammenarbeit der Steuerbehörden

Rechtliche Entwicklungen

  • OECD-Initiativen: Mindestbesteuerung, Digitalsteuer
  • EU-Richtlinien: Auswirkungen auf bilaterale Abkommen
  • Nationale Reformen: Anpassungen der DBA

Checkliste: Ausländisches Vermögen korrekt erfassen

Inventar erstellen:

  • Immobilien: Alle Liegenschaften weltweit erfasst?
  • Bankkonten: Alle ausländischen Konten gelistet?
  • Wertschriften: Depot-Bestände dokumentiert?
  • Beteiligungen: Unternehmensanteile bewertet?
  • Versicherungen: Rückkaufswerte ermittelt?
  • Sonstige: Kunst, Edelmetalle, etc. berücksichtigt?

Bewertung und Umrechnung:

  • Jahresendwerte: Alle Positionen per 31.12. bewertet?
  • Umrechnungskurse: Korrekte Wechselkurse verwendet?
  • Verkehrswerte: Marktgerechte Bewertung durchgeführt?
  • Gutachten: Bei Immobilien erforderliche Bewertungen?

Einkommen und Kosten:

  • Erträge: Alle Einkommen aus ausländischen Quellen?
  • Proportionale Kosten: Schuldzinsen korrekt verteilt?
  • Quellensteuer: Ausländische Steuerbelastung dokumentiert?
  • Verluste: Separate Erfassung für Satzbestimmung?

Dokumentation:

  • Vollständige Belege: Alle erforderlichen Nachweise?
  • Übersetzungen: Fremdsprachige Dokumente übersetzt?
  • Systematische Ablage: Ordnung nach Jahren und Ländern?
  • Backup: Digitale Sicherung aller Unterlagen?

Fazit: Proaktive Planung ist entscheidend

Ausländisches Vermögen hat erhebliche Auswirkungen auf Ihre Schweizer Steuererklärung, auch wenn es nicht direkt besteuert wird. Die wichtigsten Punkte:

Hauptauswirkungen:

  1. Progressionsvorbehalt: Das betreffende Einkommen und Vermögen müssen in der schweizerischen Steuererklärung angegeben werden, weil es für die Bestimmung der Progression (d.h. des Steuersatzes) in der Schweiz berücksichtigt wird
  2. Höhere Steuersätze: Schweizer Einkommen wird teurer besteuert
  3. Komplexe Berechnung: Internationale Steuerausscheidung erforderlich
  4. Vollständige Deklaration: Alle ausländischen Vermögenswerte angeben

Erfolgsstrategien:

  1. Frühzeitige Planung: Vor Zuzug in die Schweiz strukturieren
  2. Vollständige Deklaration: Alle Vermögenswerte korrekt erfassen
  3. Professionelle Beratung: Bei komplexen Sachverhalten unerlässlich
  4. Laufende Überwachung: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung
  5. Dokumentation: Systematische Belegsammlung und -aufbewahrung

Die steuerlichen Auswirkungen von ausländischem Vermögen sind komplex, aber berechenbar. Mit der richtigen Planung und professioneller Unterstützung können Sie die steuerlichen Folgen optimieren und Risiken minimieren.

Spezialisten beauftragen
Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen Werktags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Servicepakete ab CHF 99