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Sie wissen nicht, welche Frist Sie im Kanton Bern einhalten müssen, um Ihre Steuererklärung noch rechtzeitig abzugeben? Kein Problem! Hier finden Sie die wichtigsten Fristen für die Steuererklärung in Bern.
Ordentliche Frist: 15.03.2024
Maximale Frist: 15.11.2024
--> Kann eventuell Gebühren erheben
Ordentliche Frist: 31.07.2024
Maximale Frist: 15.11.2024
--> Kann eventuell Gebühren erheben
Steuererklärung in Bern günstig und schnell bei uns ausfüllen lassen. Unsere Spezialisten kümmern sich um Ihre Steuererklärung in Bern. Folgen Sie den Anweisungen in unserer App und laden Sie Ihre Belege (Lohnausweis, Säule 3a und sonstige Ausweise) bequem von Zuhause aus online hoch. Sie müssen hierfür nichts herunterladen sondern können den ganzen Prozess online via Web-Applikation durchführen.
* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.
** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt. Unterstützung beim Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ist bereits abgelaufen.
* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.
** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt. Unterstützung beim Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ist bereits abgelaufen.
* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.
** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt. Unterstützung beim Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ist bereits abgelaufen.
Unser intelligenter Dialogmanager fragt Sie nur nach für Sie relevanten Informationen. Erfassen Sie Ihre Daten bequem in den online Dialogen.
Aus den intelligenten Dialogen ergibt sich eine Liste mit Unterlagen, die wir von Ihnen benötigen. Laden Sie die relevanten Belege als Datei hoch und lassen Sie diese von unseren Spezialistinnen und Spezialisten überprüfen. Sie brauchen nicht zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Kosten zu unterscheiden, wir erledigen das für Sie. Sie können uns auch Dokumente von Ausgaben übermitteln, die Ihres Erachtens abzugsfähig sind. Wir prüfen dann, ob diese Ausgaben abzugsfähig sind und geben Ihnen anschliessend eine Antwort.
Falls Sie terminlich knapp dran sind, verlängern wir die Einreichungsfrist für Sie. Somit haben Sie ausreichend Zeit, um die benötigten Unterlagen zu organisieren.
Basierend auf Ihren Angaben und den eingereichten Unterlagen erstellen wir die Steuererklärung. Dabei garantieren wir Ihnen alle steuertechnisch möglichen Abzüge. Nach der Erstellung erhalten Sie die Steuererklärung als Datei per E-Mail.
Sie kontrollieren anschliessend Ihre Angaben auf der Steuererklärung und drucken diese aus. Dann unterzeichnen Sie die Steuererklärung und reichen diese dem zuständigen Steueramt ein.
Das Steueramt sendet Ihnen nach ein paar Monaten den Steuerbescheid und die Steuerrechnung. Lassen Sie diese von unseren Spezialistinnen und Spezialisten auf ihre Richtigkeit überprüfen. Nur so können Sie sicher sein, dass jeder gezahlte Steuerfranken auch tatsächlich geschuldet ist.
Geschafft! Dieses Jahr haben Sie die Pendenz der Steuererklärung sorglos erledigt. Geniessen Sie stressfrei den Rest des Jahres. Wir freuen uns bereits jetzt, für Sie die Steuererklärung nächstes Jahr erledigen zu dürfen.