Steuererklärung in Freiburg
Sie wohnen oder arbeiten im Kanton Freiburg und möchten Ihre Steuererklärung korrekt einreichen? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Fristen, Einreichung, Abzügen und Besonderheiten – in einem zweisprachigen Kanton mit digitalen Möglichkeiten.
Abgabefristen im Kanton Freiburg
Privatpersonen:
Die Steuererklärung muss bis zum 31. März eingereicht werden.
Juristische Personen:
Unternehmen haben in der Regel bis zum 31. August Zeit.
Fristverlängerung:
Eine Fristerstreckung kann online oder schriftlich beantragt werden – meistens bis zum 15. Dezember (natürliche Personen) bzw. 31. Dezember (juristische Personen).
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Bei verspäteter Einreichung ohne Fristverlängerung drohen Mahngebühren oder Bussen.
Wie reiche ich die Steuererklärung im Kanton Freiburg ein?
Der Kanton Freiburg bietet zwei Möglichkeiten zur Einreichung:
- Digital über FriTax: Die offizielle Software FriTax ermöglicht eine einfache Erfassung und elektronische Abgabe Ihrer Steuererklärung. Belege können gescannt und zusammen mit der Erklärung digital übermittelt werden.
- Papierform: Sie können Ihre Steuererklärung nach wie vor manuell ausfüllen oder die mit FriTax erstellten Formulare ausdrucken, unterschreiben und per Post einreichen.
Hinweis: Für die Nutzung von FriTax ist eine Installation und Registrierung erforderlich. Der gesamte Prozess ist zweisprachig (Deutsch und Französisch) verfügbar.
Besonderheiten im Kanton Freiburg
Im zweisprachigen Kanton Freiburg gelten folgende steuerliche Eigenheiten:
- Duale Steuerverwaltung – zweisprachig organisiert: Der Kanton Freiburg bietet eine zweisprachige Steuerverwaltung in Deutsch und Französisch. Formulare, Online-Tools und Informationen stehen in beiden Amtssprachen zur Verfügung.
- Moderate Einkommens- und Vermögenssteuern: Freiburg weist im nationalen Vergleich eine moderate Steuerbelastung auf. Besonders junge Familien und Wohneigentümer profitieren von fairen Tarifen und vielfältigen Abzugsmöglichkeiten.
- Attraktive Kinder- und Ausbildungsabzüge: Familien können in Freiburg von grosszügigen Kinderabzügen, Ausbildungszulagen und Vergünstigungen für Betreuungskosten profitieren – das macht den Kanton besonders familienfreundlich.
- Abzug von Schuldzinsen und besondere Vorsorgeförderung: Schuldzinsen, insbesondere Hypothekarzinsen, sowie Beiträge an die Säule 3a sind im Kanton Freiburg grosszügig abziehbar – ein klarer Vorteil für Eigentümer:innen und Vorsorgende.
- Unterschiedliche Steuerfüsse in den Gemeinden: Die Steuerlast variiert innerhalb des Kantons je nach Gemeinde deutlich. Ein Wohnortvergleich kann sich lohnen – vor allem für Familien und Pendler.
Unterstützung bei Sonderfällen
Unsere Spezialist:innen unterstützen Sie auch bei komplexeren Situationen im Kanton Freiburg – etwa bei:
- Zuzug aus der Romandie oder der Deutschschweiz
- Mehrsprachige Haushalte oder getrennte Einkommensverhältnisse
- Selbständigkeit, Landwirtschaft oder Nebenerwerb
- Immobilienbesitz im In- oder Ausland
- Quellensteuer mit freiwilliger Veranlagung (NOV)
- Kapitalleistungen oder Vorsorgeauszahlungen
Wir sorgen für eine vollständige und optimierte Steuererklärung – auch bei sprachlichen oder strukturellen Besonderheiten.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Freiburg von unseren Profis ausfüllen
Sparen Sie Zeit und Nerven – wir übernehmen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung im Kanton Freiburg für Sie. Unsere Steuerprofis kennen die kantonalen Regelungen und begleiten Sie durch den zweisprachigen Prozess – präzise, digital und individuell.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung in Freiburg.
Was kostet das Ausfüllen der Steuererklärung in Freiburg bei Taxea.ch?
Wir bieten verschiedene Pakete ab CHF 99 – passend zu Ihrer steuerlichen Situation. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) kann für CHF 80 separat beantragt werden. Wenn Sie eine persönliche Steuerberatung wünschen, können Sie diese optional dazu buchen. Im Prime Paket ist ein Beratungsgespräch bereits inbegriffen.
In welchen Sprachen bieten Sie Steuerberatung an?
Wir sprechen vier Sprachen und sind schweizweit für Sie da. Unsere mehrsprachigen Steuerspezialist:innen können Sie in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch beraten – ideal auch für Expats, die sich in der Schweiz niederlassen.
Übernehmen Sie auch die Kommunikation mit dem Steueramt?
Ja, mit unseren Business und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden. So können Sie Ihre Steuererklärung sorgenlos abgeben. Nach Erhalt des Steuerbescheids kontrollieren wir diesen und besprechen das Ergebnis persönlich mit Ihnen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Spezialist:innen ab?
Mit unseren Business und Prime Paketen vertreten wir Sie vollständig gegenüber den Steuerbehörden – von der Einreichung bis zur allfälligen Rückfrage. Nach Erhalt des Steuerbescheids prüfen wir diesen sorgfältig. Im Prime Paket besprechen wir das Ergebnis zudem persönlich mit Ihnen.
Können Sie mir helfen, meine Steuern zu optimieren?
Mit jedem unserer Pakete profitieren Sie davon, dass wir Ihre Steuererklärung so gestalten, dass alle möglichen Abzüge ausgeschöpft werden und Sie nur so viel Steuern zahlen, wie wirklich nötig ist. Wenn Sie zusätzlich die Steuerberatung nutzen, beraten wir Sie zu sämtlichen Optimierungsmöglichkeiten – von Vorsorgeabzügen über Berufsauslagen bis hin zu individuellen Steuervorteilen – damit Sie langfristig finanziell bestmöglich aufgestellt sind.

Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung in Freiburg und möchten diese von einem Profi ausfüllen lassen?