Steuerfristen in St. Gallen

Welche Abgabefristen gelten im Kanton St. Gallen für die Steuererklärung? Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu Terminen, Fristverlängerungen und den möglichen Folgen bei verspäteter Einreichung.

Mit uns verpassen sie keine frist.

Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung

Im Kanton St. Gallen übernehmen wir für Sie die gesamte Steuererklärung: vom Ausfüllen über die Fristverlängerung bis hin zur Optimierung der Abzüge. Einfach, schnell und zuverlässig.

Ordentliche Steuerfristen

Im Kanton St. Gallen gelten folgende Abgabetermine:

  • Privatpersonen: bis 31. März
  • Juristische Personen: bis 30. Juni

Diese Termine beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.

Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen

Wenn Sie die Steuererklärung im Kanton St. Gallen nicht bis zum ordentlichen Termin einreichen können, haben Sie die Möglichkeit, beim Steueramt eine Fristverlängerung zu beantragen. Der Antrag kann online oder schriftlich erfolgen – sowohl durch Privatpersonen als auch durch Unternehmen. Die maximalen Fristen sind:

  • für Privatpersonen bis 31. Dezember
  • für juristische Personen bis 28. Februar im Folgejahr

Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch inklusive. Sie müssen nichts weiter tun – wir erledigen das für Sie.

Was passiert bei verspäteter Einreichung?

Wenn die Steuererklärung im Kanton St. Gallen ohne Fristverlängerung verspätet eingereicht wird, kann dies folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Das Steueramt verschickt eine Mahnung
  • Es können Mahngebühren oder Bussen entstehen
  • In manchen Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung

Um zusätzliche Kosten und Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, rechtzeitig einzureichen oder unseren Service zu nutzen.

Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle

Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:

  • Zuzug aus dem Ausland
  • Wegzug ins Ausland
  • Todesfall innerhalb des Steuerjahres
  • Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
  • Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens

Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.

Häufige Fragen zu Steuerfristen in St. Gallen

Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton St. Gallen.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton St. Gallen?

Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis zum 31. März abgeben, juristische Personen bis zum 30. Juni. Eine Fristverlängerung kann beantragt werden.

Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?

Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt St. Gallen gestellt werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir diesen Schritt automatisch.

Muss ich in St. Gallen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?

Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton St. Gallen müssen jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen.

Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?

Das Steueramt kann Mahnungen versenden, Mahngebühren oder Bussen verhängen und in gewissen Fällen eine Ermessensveranlagung durchführen.

Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?

Ja, eine Fristverlängerung ist auch bei einem Wegzug grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass das Steueramt rechtzeitig informiert wird.

Kontaktaufnahme mit Taxea.chFindea.ch

Haben Sie Fragen?

Sie sind unsicher, welche Frist für Ihre Situation gilt oder möchten die Steuererklärung abgeben lassen? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne weiter.