Steuerfristen in Thurgau
Welche Abgabefristen gelten im Kanton Thurgau für die Steuererklärung? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Terminen, Verlängerungsoptionen und möglichen Folgen bei verspäteter Abgabe.
Steuerfristen im Griff – mit professioneller Unterstützung
Im Kanton Thurgau übernehmen wir Ihre Steuererklärung vollständig: vom Ausfüllen über die fristgerechte Einreichung bis zur Verlängerung und Optimierung Ihrer Abzüge. Einfach, verlässlich und effizient.
Ordentliche Steuerfristen
Im Kanton Thurgau gelten folgende Abgabefristen:
- Privatpersonen: bis 30. April
- Juristische Personen: bis 30. Juni
Diese Fristen gelten jeweils für das Steuerjahr, das im Vorjahr abgeschlossen wurde.
Fristverlängerung beantragen & maximale Fristen
Sollten Sie Ihre Steuererklärung im Kanton Thurgau nicht rechtzeitig abgeben können, besteht die Möglichkeit, beim Steueramt eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist sowohl online als auch schriftlich möglich – für Privatpersonen und Unternehmen. Die maximalen Fristen sind:
- für Privatpersonen bis 30. November
- für juristische Personen bis 31. Dezember
Hinweis: Je nach Kanton können für die Fristerstreckung Gebühren erhoben werden.
Gut zu wissen: Bei einer Bestellung über Taxea.ch ist die Fristverlängerung automatisch enthalten. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen das für Sie.
Was passiert bei verspäteter Einreichung?
Wenn die Steuererklärung im Kanton Thurgau ohne Fristverlängerung verspätet eingereicht wird, drohen folgende Konsequenzen:
- Das Steueramt stellt eine Mahnung aus
- Es können Mahngebühren oder Bussen anfallen
- In einzelnen Fällen erfolgt eine Ermessensveranlagung
Um Kosten und unnötigen Aufwand zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder unseren Service zu nutzen.
Unterschiedliche Fristen für Sonderfälle
Je nach Situation können abweichende Fristen und besondere steuerliche Regelungen gelten, beispielsweise bei:
- Zuzug aus dem Ausland
- Wegzug ins Ausland
- Todesfall innerhalb des Steuerjahres
- Aufnahme oder Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit
- Gründung, Umwandlung oder Liquidation eines Unternehmens
Bei solchen Sonderfällen empfiehlt sich eine direkte Klärung mit dem zuständigen Steueramt oder die Unterstützung durch einen Steuerspezialisten, um Fristen und Pflichten einzuhalten.
Häufige Fragen zu Steuerfristen in Thurgau
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Steuerfristen im Kanton Thurgau.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung im Kanton Thurgau?
Privatpersonen müssen ihre Steuererklärung bis spätestens 30. April abgeben, juristische Personen bis 30. Juni. Eine Verlängerung kann beantragt werden.
Wie beantrage ich eine Fristverlängerung?
Das Gesuch kann online oder schriftlich beim Steueramt Thurgau eingereicht werden. Wenn Sie über Taxea.ch buchen, übernehmen wir diesen Schritt automatisch.
Muss ich in Thurgau jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen?
Ja, alle steuerpflichtigen Personen und Unternehmen im Kanton Thurgau sind verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung einzureichen.
Was passiert, wenn ich meine Steuererklärung zu spät oder gar nicht einreiche?
Das Steueramt kann Mahnungen versenden, Mahngebühren oder Bussen verhängen und in gewissen Fällen eine Ermessensveranlagung durchführen.
Kann ich auch bei einem Wegzug eine Fristverlängerung beantragen?
Ja, eine Fristverlängerung ist auch bei einem Wegzug grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass das Steueramt rechtzeitig informiert wird.
