Wir erledigen Ihre Steuererklärung in der Schweiz. Komplett online.

Neue Bewilligung, neuer Kanton, Konten im Heimatland? Unsere Steuerexpert:innen übernehmen den gesamten Prozess von A bis Z – komplett online, in Ihrer Sprache und mit allen zulässigen Abzügen.

Auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Italienisch
Prüfung der Dokumente & Erstellung der Steuererklärung
Alle zulässigen Abzüge geltend gemacht
Digitale Einreichung – kein Papier, keine Post

Steuern in der Schweiz haben ihre Eigenheiten. Wir kennen sie.

Expats haben Fragen, die sich Einheimische nie stellen müssen.
Mit diesen Situationen haben wir täglich zu tun.

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Neu in der Schweiz

Je nach Bewilligung und Kanton müssen Sie bereits im ersten Jahr eine Steuererklärung einreichen. Wir prüfen, was für Sie gilt, und kümmern uns um den Rest.

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Quellenbesteuert (B- oder L-Bewilligung)

Die Quellensteuer ist ein Pauschaltarif, der Ihre tatsächliche Situation selten abbildet. Wir prüfen, ob Sie trotzdem eine Steuererklärung einreichen müssen – oder sollten.

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Sorge vor Doppelbesteuerung

Wir wenden das massgebende Doppelbesteuerungsabkommen an, damit Sie dasselbe Einkommen nicht zweimal versteuern.

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Abzüge verpasst

Säule 3a, Pensionskasseneinkauf, Berufsauslagen, Kinderbetreuung, Weiterbildung: Mit einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung können Sie diese geltend machen – und erhalten oft Geld zurück.

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Einkommen oder Vermögen im Ausland

Die Schweiz besteuert das weltweite Einkommen und Vermögen. Wir deklarieren ausländische Konten, Renten und Liegenschaften korrekt – ohne böse Überraschungen.

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Komplexe Familiensituation

Ehepartner:in im Ausland, Wohnen und Arbeiten in verschiedenen Kantonen, Nebeneinkommen als Freelancer – wir übernehmen auch die Fälle, die andere ablehnen.

Transparente Preise

Wählen Sie Ihr Paket

Fixe Pakete, keine versteckten Kosten. Berechnen Sie Ihren genauen Preis online mit wenigen Klicks.

Basic
Bearbeitung bis am 31.12.2026
Kontrolle der Dokumente
Erstellung der Steuererklärung
Maximierung der Steuerabzüge
Beantragung Fristerstreckung **
Empfohlen
Bestseller
Bearbeitung innert 5 Wochen *
zusätzlich zum
Basic-Paket
Express Bearbeitung (5 Wochen)
Kontrolle des Steuerbescheids
Vertretung gegenüber Steuerbehörden
Kontrolle der Steuerrechnung
Prime
Bearbeitung innert 10 Arbeitstage *
zusätzlich zum
Bestseller-Paket
Super Express Bearbeitung (10 Arbeitstage)
Check Steueroptimierung
Persönliches Beratungsgespräch

Wichtige Hinweise

* Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge der Bestellungseingänge. Die Bearbeitung beginnt erst wenn die Informationen und die eingereichten Dokumente komplett sind. Die notwendige Fristerstreckung wird durch uns vorgenommen.

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** Für alle Bestellungen wird falls noch möglich eine Fristerstreckung bis zum letztmöglichen Datum beantragt.

Antragsfrist 31. März

Quellenbesteuert? Verpassen Sie nicht die Chance, Abzüge geltend zu machen.

In vielen Kantonen muss der Antrag auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) bis am 31. März des Folgejahres eingereicht werden. Verpassen Sie diese Frist, verlieren Sie für dieses Jahr das Recht, Abzüge geltend zu machen.
Wir reichen den Antrag für Sie ein – für CHF 80.

Häufige Fragen von Expats

Hier finden Sie Antworten auf die Steuerfragen, die uns Expats in der Schweiz am häufigsten stellen.

Muss ich eine Steuererklärung einreichen, wenn ich gerade in die Schweiz gezogen bin?

Das hängt von Ihrer Bewilligung, Ihrem Kanton und Ihrem Einkommen ab. Unter Umständen müssen Sie bereits im ersten Jahr eine Steuererklärung einreichen – zum Beispiel, wenn Sie Einkommen erzielen, das nicht an der Quelle besteuert wird, etwa aus freiberuflicher Tätigkeit, oder wenn Ihr Lohn über der Grenze für die Quellensteuer liegt. Wir prüfen Ihre Situation für Sie.

Ich bin quellenbesteuert. Muss ich trotzdem eine Steuererklärung einreichen?

Liegt Ihr Bruttolohn über CHF 120'000 pro Jahr, haben Sie weitere Einkünfte über CHF 3'000 oder ein Vermögen über CHF 80'000 (CHF 160'000 für Ehepaare), ist eine nachträgliche ordentliche Veranlagung obligatorisch. Darunter kann sich ein freiwilliger Antrag trotzdem lohnen, weil Sie damit Abzüge wie Säule 3a, Pensionskasseneinkäufe oder Kinderbetreuungskosten geltend machen können.

Muss ich Einkommen und Konten im Ausland deklarieren?

Ja. Die Schweiz besteuert das weltweite Einkommen und Vermögen. Ausländische Bankkonten, Renten und Liegenschaften müssen deshalb deklariert werden – auch wenn Sie darauf bereits im Ausland Steuern bezahlt haben. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern in der Regel, dass Sie doppelt besteuert werden.

Ich wohne in einem Kanton und arbeite in einem anderen. Wo bezahle ich Steuern?

Massgebend ist grundsätzlich Ihr Wohnsitzkanton. Komplizierter wird es, wenn Ihr Arbeitskanton Quellensteuer abzieht oder Sie weitere Einkünfte haben – dann kann eine Korrektur oder Neuveranlagung nötig sein. Wir klären das für Sie.

Welche Dokumente brauche ich?

In der Regel Ihren Lohnausweis, Bankauszüge, Mietnachweise, Versicherungsunterlagen und – falls relevant – ausländische Unterlagen wie Renten- oder Liegenschaftsdokumente. Nach der Bestellung erhalten Sie eine persönliche Checkliste und laden alles online hoch.

In welchen Sprachen bieten Sie Ihre Dienstleistungen an?

Unser Portal, unsere Steuerexpert:innen und unser Support stehen Ihnen auf Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch zur Verfügung. So erledigen Sie Ihre Steuererklärung in der Sprache, die Ihnen am besten liegt.

Häufig gestellte Fragen zum Bestellprozess von Taxea.chFindea.ch
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Überlassen Sie uns Ihre Steuererklärung.

Haben Sie noch Fragen oder sind Sie unsicher, wie der Ablauf in Ihrer Situation aussieht? Unsere Steuerexpert:innen helfen Ihnen gerne weiter.