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Wie kann ich eine Fristverlängerung für die Steuererklärung in der Schweiz beantragen?

Überblick der Verlängerungsmöglichkeiten

In der Schweiz ist es in allen Kantonen möglich, eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärung zu beantragen. Die meisten Kantone gewähren diese Verlängerungen großzügig und oft ohne zusätzliche Kosten.

Grundvoraussetzungen für Verlängerungen

Rechtzeitige Beantragung

  • Wichtigste Regel: Antrag muss vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden
  • Zu spät: Nach Fristablauf wird es schwieriger und oft kostenpflichtig
  • Ausnahmen: Bei besonderen Umständen (Krankheit, Notfall) auch nachträglich möglich

Keine Begründung erforderlich

  • Die meisten Kantone verlangen keine detaillierte Begründung
  • Einfacher Antrag auf Verlängerung genügt meist
  • Bei wiederholten Verlängerungen können Nachfragen kommen

Verlängerungsfristen nach Kantonen

Standard-Verlängerung (erste Verlängerung)

  • Zürich: bis 30. September (automatisch)
  • Bern: bis 30. September
  • Aargau: bis 30. September
  • Basel-Stadt: bis 30. September (bei Online-Einreichung automatisch)
  • St. Gallen: bis 30. September
  • Luzern: bis 30. September

Weitere Verlängerungen möglich

  • Zweite Verlängerung: meist bis 30. November
  • Dritte Verlängerung: bis 31. Dezember (seltener bewilligt)
  • Besondere Umstände: auch über Jahresende hinaus möglich

Abweichende Kantone

  • Genf: bis 30. September, weitere bis 31. Dezember
  • Waadt: bis 30. September standard
  • Tessin: bis 30. September, oft auch länger
  • Wallis: flexible Handhabung je nach Situation

Antragsverfahren nach Kantonen

Online-Verfahren (bevorzugt)

Zürich

  • Portal: "eTax Zürich"
  • Verfahren: Automatische Verlängerung bei Online-Anmeldung
  • Frist: bis 30. September ohne weiteren Antrag
  • Kosten: kostenfrei

Bern

  • Portal: "BeTax"
  • Verfahren: Online-Formular ausfüllen
  • Bestätigung: automatische E-Mail-Bestätigung
  • Kosten: kostenfrei

Basel-Stadt

  • Portal: "eSteuern Basel-Stadt"
  • Besonderheit: Automatische Verlängerung bis 30. September bei Online-Nutzung
  • Weitere Verlängerung: separater Antrag erforderlich

Schriftliche Anträge

Formloser Brief

Einfacher Brief mit folgenden Angaben:

  • Vollständiger Name und Adresse
  • Steuernummer oder AHV-Nummer
  • Steuerjahr
  • Gewünschte Verlängerungsfrist
  • Datum und Unterschrift

Beispieltext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Verlängerung der Frist für die Einreichung
meiner Steuererklärung 2024 bis zum 30. September 2025.

Name: [Ihr Name]
Adresse: [Ihre Adresse]
Steuernummer: [falls bekannt]

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Offizielle Formulare

  • Viele Kantone bieten spezielle Formulare
  • Download meist auf der Website der Steuerverwaltung
  • Ausfüllen und per Post oder E-Mail senden

Telefonische Anträge

Verfügbarkeit

  • Kleinere Kantone: oft möglich
  • Größere Kantone: meist nur schriftlich oder online
  • Persönliche Beratung: Telefonnummern auf kantonalen Websites

Vorgehensweise

  • Steuernummer und persönliche Daten bereithalten
  • Gewünschte Verlängerungsfrist nennen
  • Bestätigung schriftlich anfordern

Automatische Verlängerungen

Kantone mit automatischer Verlängerung

Einige Kantone gewähren automatische Verlängerungen unter bestimmten Bedingungen:

Zürich

  • Automatisch bis 30. September bei Online-Registrierung
  • Keine weitere Aktion erforderlich
  • Erinnerung per E-Mail

Basel-Stadt

  • Automatisch bis 30. September bei Online-Nutzung
  • Nur bei erstmaliger Nutzung des Online-Portals

Voraussetzungen für automatische Verlängerung

  • Registrierung im Online-Portal vor ursprünglicher Frist
  • Keine früheren Versäumnisse
  • Vollständige Profildaten hinterlegt

Kosten für Verlängerungen

Kostenfreie Verlängerungen

  • Erste Verlängerung: in allen Kantonen kostenfrei
  • Bis 30. September: meist ohne Gebühren
  • Online-Anträge: grundsätzlich kostenfrei

Kostenpflichtige Verlängerungen

  • Nach dem 30. September: teilweise Gebühren
  • Mehrfache Verlängerungen: ab der dritten oft kostenpflichtig
  • Gebühren: 20-100 CHF je nach Kanton und Situation

Gebührenbeispiele

  • Bern: zweite Verlängerung 50 CHF
  • Aargau: dritte Verlängerung 30 CHF
  • St. Gallen: Verlängerung über November hinaus 75 CHF

Besondere Situationen

Krankheit oder Notfälle

  • Ärztliches Zeugnis: bei längerer Krankheit
  • Kulante Behandlung: auch nachträgliche Verlängerungen möglich
  • Keine Gebühren: bei nachgewiesenen Notfällen

Komplexe Steuerfälle

  • Selbstständige: oft längere Verlängerungen möglich
  • Internationale Sachverhalte: zusätzliche Zeit für Beschaffung ausländischer Belege
  • Erbschaftsfälle: besondere Regelungen bei Todesfällen

Erstmalige Steuerpflicht

  • Kulante Behandlung: bei ersten Steuererklärungen
  • Beratungstermine: kostenfreie Unterstützung verfügbar
  • Längere Fristen: oft bis Jahresende möglich

Verlängerung für Steuerberater

Professionelle Vertreter

  • Pauschalverlängerungen: für Treuhänder und Steuerberater
  • Bis 31. März des Folgejahres: oft möglich
  • Sammelvollmachten: für mehrere Mandanten gleichzeitig

Voraussetzungen

  • Berufsberechtigung: registrierte Steuerberater
  • Vollmacht: schriftliche Bevollmächtigung erforderlich
  • Frühzeitige Beantragung: meist bis ursprüngliche Frist

Digitale Hilfsmittel

Erinnerungsservices

  • E-Mail-Benachrichtigungen: automatische Erinnerungen
  • SMS-Service: in einigen Kantonen verfügbar
  • App-Benachrichtigungen: bei Mobile-Apps der Steuerverwaltungen

Online-Portale Überblick

  • Zürich: eTax Zürich
  • Bern: BeTax
  • Aargau: eSteuern Aargau
  • Basel-Stadt: eSteuern Basel-Stadt
  • St. Gallen: eTax St. Gallen

Häufige Fehler vermeiden

Zu späte Beantragung

  • Problem: Antrag nach Fristablauf
  • Lösung: Kalendereinträge und Erinnerungen setzen
  • Notfall: sofortiger Kontakt zur Steuerverwaltung

Unvollständige Angaben

  • Problem: fehlende Steuernummer oder Adresse
  • Lösung: alle Unterlagen vor Antragstellung bereitlegen
  • Nachbearbeitung: kann zu Verzögerungen führen

Falsche Ansprechpartner

  • Problem: Antrag an falsche Behörde gerichtet
  • Lösung: Website der zuständigen Steuerverwaltung prüfen
  • Weiterleitung: meist automatisch, aber zeitaufwändig

Praktische Tipps

Frühzeitige Planung

  • Jahresbeginn: bereits im Januar über Verlängerung nachdenken
  • Komplexe Fälle: rechtzeitig professionelle Hilfe organisieren
  • Belege sammeln: kontinuierliche Dokumentation während des Jahres

Kommunikation mit Behörden

  • Höflich und präzise: klare Angaben machen
  • Bestätigung anfordern: schriftliche Bestätigung der Verlängerung
  • Kontaktdaten aktuell halten: für Rückfragen erreichbar sein

Backup-Pläne

  • Plan B: alternative Verlängerungsmöglichkeiten prüfen
  • Professionelle Hilfe: Steuerberater als Notlösung
  • Teilweise Einreichung: unvollständige Erklärung als Zwischenlösung

Rechtliche Grundlagen

Gesetzliche Basis

  • Steuergesetze der Kantone: individuelle Regelungen
  • Steuerverfahrensrecht: einheitliche Grundprinzipien
  • Ermessensspielraum: Behörden haben gewisse Flexibilität

Beschwerdemöglichkeiten

  • Ablehnungen: können angefochten werden
  • Beschwerdeinstanz: kantonale Steuerrekurskommission
  • Fristen: meist 30 Tage für Einsprachen

Verlängerung vs. vorzeitige Einreichung

Vorteile früher Einreichung

  • Schnellere Rückerstattung: bei Guthaben
  • Weniger Stress: keine Zeitnot
  • Bessere Beratung: mehr Zeit für Nachfragen

Wann Verlängerung sinnvoll

  • Fehlende Unterlagen: wichtige Belege noch nicht verfügbar
  • Komplexe Sachverhalte: ausreichend Zeit für korrekte Bearbeitung
  • Berufliche Überlastung: in ruhigeren Zeiten bearbeiten

Fazit

Die Beantragung einer Fristverlängerung für die Steuererklärung in der Schweiz ist unkompliziert und meist kostenfrei möglich. Entscheidend ist die rechtzeitige Beantragung vor Ablauf der ursprünglichen Frist. Nutzen Sie bevorzugt die Online-Verfahren, da diese oft automatische Verlängerungen ermöglichen und schneller bearbeitet werden. Bei besonderen Umständen zeigen sich die Steuerverwaltungen meist kulant und gewähren auch außergewöhnliche Verlängerungen.

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