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Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen: Bis zu 15'000 Franken möglich!

Pendeln Sie täglich zur Arbeit? Dann verschenken Sie möglicherweise Hunderte oder sogar Tausende Franken! Fahrtkosten sind steuerlich absetzbar - doch die Kantone haben völlig unterschiedliche Limiten und Regeln.

Publikationsdatum:
01
.
09
.
2025
Zuletzt aktualisiert:
09
.
11
.
2025
Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer absetzen: Bis zu 15'000 Franken möglich!
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Jeden Tag zur Arbeit pendeln und dabei Geld verlieren? Das muss nicht sein! Was viele Schweizer Arbeitnehmer nicht wissen: Ihre täglichen Fahrtkosten zur Arbeit können erhebliche Steuerersparnisse bringen. Je nach Kanton und Verkehrsmittel sind sogar bis zu 15'000 Franken pro Jahr absetzbar - doch die Regelungen variieren stark.

Welche Fahrtkosten Sie absetzen können

Als Berufsauslagen sind die Fahrkosten Ihres Arbeitswegs grundsätzlich steuerlich absetzbar. Dabei haben Sie verschiedene Optionen je nach Verkehrsmittel:

Velo: Die unterschätzte Steuerersparnis

Das Fahrrad wird steuerlich grosszügig behandelt:

  • Schweizweit Standard: 700 Franken Pauschale bei Bundessteuer und fast allen Kantonen
  • Basel-Stadt Bonus: 800 Franken absetzbar
  • Ausnahmen: Uri und Genf gewähren keinen Velo-Abzug
  • Besonderheit Glarus: Kein Abzug, wenn der Arbeitsweg zu Fuss unter 10 Minuten dauert

Öffentlicher Verkehr: Vollkostenerstattung möglich

Bei Bahn, Bus und Tram können Sie die tatsächlichen Kosten für Ihr Abo geltend machen - ohne pauschale Begrenzung durch das Verkehrsmittel selbst.

Auto: 70 Rappen pro Kilometer - aber mit Hürden

Beim Pkw gelten 70 Rappen pro Kilometer, doch der Abzug ist an strenge Bedingungen geknüpft. Im Kanton Zürich müssen Sie eines dieser Kriterien erfüllen:

  • Distanz-Regel: Nächster ÖV-Zugang über 1 km von Wohnung/Arbeitsort entfernt
  • Zeit-Regel: Keine öffentlichen Verkehrsmittel bei Arbeitsbeginn/-ende
  • Effizienz-Regel: Auto spart mindestens 1 Stunde Arbeitsweg (Tür zu Tür)
  • Berufliche Notwendigkeit: Arbeitgeber verlangt Privatwagen-Nutzung
  • Gesundheitliche Gründe: ÖV nicht nutzbar aufgrund Krankheit/Behinderung

Kombinationen sind möglich

Clevere Pendler können oft mehrere Abzüge kombinieren:

  • Velo + ÖV-Abo: In der Regel beide gleichzeitig absetzbar
  • Auto + ÖV: Möglich bei Park&Ride-Nutzung (Auto zum Bahnhof, dann Zug)

Die entscheidenden Kantonsunterschiede

Hier zeigen sich die dramatischen Unterschiede zwischen den Kantonen:

Die Grosszügigen

  • Uri: 15'000 Franken Maximum - der absolute Spitzenreiter
  • Freiburg: 12'000 Franken
  • Obwalden: 10'000 Franken

Die Durchschnittlichen

  • Bern: 7'000 Franken
  • Aargau: 7'000 Franken
  • Solothurn: 7'000 Franken

Die Restriktiven

  • Bund: 3'200 Franken
  • Basel-Stadt: 3'100 Franken
  • Genf: Nur 529 Franken!

Ohne Limite

Besonders attraktiv: Glarus, Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Jura kennen gar keine Maximalbeträge!

Strategien für maximale Steuerersparnis

Tipp 1: Verkehrsmittel-Mix optimieren
Kombinieren Sie Velo-Pauschale mit ÖV-Abo, wo erlaubt.

Tipp 2: Wohnort-Planung
Bei Wohnungswechsel die kantonalen Unterschiede berücksichtigen.

Tipp 3: Kilometerstand dokumentieren
Bei Autonutzung penible Aufzeichnung für Nachweis führen.

Tipp 4: Jahresplanung
In Kantonen mit hohen Reduktionen ab 10'000-15'000 km strategisch planen.

Fazit: Pendeln kostet - aber mit der richtigen Strategie holen Sie einen erheblichen Teil über die Steuern zurück. Besonders in grosszügigen Kantonen wie Uri oder bei kombinierter ÖV/Velo-Nutzung sind beachtliche Ersparnisse möglich!

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