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Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen: Bis zu 18'900 Franken sparen – so geht's!

Jedes Jahr verschenken Tausende Schweizer bares Geld, weil sie ihre Weiterbildungskosten nicht von der Steuer absetzen. Dabei sind bis zu 18'900 Franken möglich! Erfahren Sie, wie Sie mit cleverer Weiterbildung Karriere und Konto gleichzeitig füllen.

Publikationsdatum:
01
.
09
.
2025
Zuletzt aktualisiert:
01
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09
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2025
Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen: Bis zu 18'900 Franken sparen – so geht's!
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Wussten Sie, dass Sie mit der richtigen Weiterbildung nicht nur Ihre Karriere vorantreiben, sondern auch Tausende von Franken bei den Steuern sparen können? Viele Schweizer verschenken Jahr für Jahr bares Geld, weil sie ihre Weiterbildungskosten nicht korrekt von der Steuer absetzen. Dabei können je nach Kanton beeindruckende Summen geltend gemacht werden – in Basel-Stadt sogar bis zu 18'900 Franken!

Weiterbildungskosten: Ein unterschätztes Steuerspar-Potenzial

Berufliche Weiterbildungen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerlich absetzbar, solange es sich nicht um eine primäre Erstausbildung handelt. Diese Regelung eröffnet erhebliche Sparmöglichkeiten für alle, die sich beruflich weiterentwickeln möchten.

Bundessteuer: Einheitliche Regelung schweizweit

Bei der direkten Bundessteuer gilt ein einheitlicher Maximalbetrag von 12'900 Franken für Weiterbildungskosten. Diese Summe können Sie unabhängig von Ihrem Wohnkanton geltend machen und damit Ihre Steuerlast auf Bundesebene deutlich reduzieren.

Kantonale Unterschiede: Wo sich Weiterbildung besonders lohnt

Die kantonalen Regelungen variieren erheblich und können Ihre Steuerersparnis massgeblich beeinflussen:

Die Spitzenreiter:

  • Basel-Stadt: Mit bis zu 18'900 Franken bietet dieser Kanton den höchsten Abzug schweizweit
  • Mehrheit der Kantone: Zwischen 12'000 und 13'000 Franken sind absetzbar

Der Nachzügler:

  • Tessin: Hier können maximal 10'500 Franken abgezogen werden

Nachweispflicht: Wann Sie Belege brauchen

Grundsätzlich müssen grössere Weiterbildungskosten durch entsprechende Belege dokumentiert werden. Einige Kantone gewähren jedoch grosszügige Pauschalen ohne Nachweispflicht:

  • Schaffhausen und Zürich: 500 Franken ohne Belege
  • St. Gallen: 400 Franken pauschal absetzbar

Besonderheit St. Gallen: IT-Equipment wird gefördert

Der Kanton St. Gallen geht einen Schritt weiter: Hier können 50 Prozent der Ausgaben für zwingende Anschaffungen von Informatikmitteln für Aus- und Weiterbildung steuerlich geltend gemacht werden. In unserer digitalisierten Arbeitswelt ein nicht zu unterschätzender Vorteil!

So maximieren Sie Ihre Steuerersparnis

Tipp 1: Kantonsvergleich lohnt sich

Falls Sie einen Wohnortswechsel planen, sollten Sie die unterschiedlichen kantonalen Regelungen in Ihre Überlegungen einbeziehen.

Tipp 2: Belege sammeln

Bewahren Sie alle Rechnungen, Kursbestätigungen und Fahrtkosten-Nachweise sorgfältig auf.

Tipp 3: Strategische Planung

Verteilen Sie grössere Weiterbildungsmassnahmen auf mehrere Steuerjahre, um die Höchstbeträge optimal auszuschöpfen.

Fazit: Weiterbildung zahlt sich doppelt aus – für Ihre Karriere und Ihr Portemonnaie. Nutzen Sie die grosszügigen Steuerabzüge und investieren Sie in Ihre berufliche Zukunft. Ihr künftiges Ich wird es Ihnen danken – sowohl fachlich als auch finanziell!

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