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Wie Sie Gewinne aus Bitcoin & Co. korrekt deklarieren

Kryptowährungen sorgen in der Steuererklärung oft für Unsicherheit. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Coins korrekt im Wertschriftenverzeichnis deklarieren und welche Regeln für Gewinne, Staking und Mining gelten.

Publikationsdatum:
01
.
09
.
2025
Zuletzt aktualisiert:
17
.
09
.
2025
Wie Sie Gewinne aus Bitcoin & Co. korrekt deklarieren
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Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Cardano sind längst mehr als ein Trend. Immer mehr Schweizer:innen investieren in digitale Assets – doch vielen ist unklar, wie diese in der Steuererklärung anzugeben sind. Falsch deklarierte Krypto-Gewinne können zu unangenehmen Nachfragen oder gar Bussen führen. Mit diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Kryptowährungen in der Schweiz korrekt versteuern.

Kryptowährungen in der Schweiz: Steuerrechtliche Einordnung

In der Schweiz gelten Kryptowährungen grundsätzlich als Vermögen. Sie werden steuerlich ähnlich behandelt wie Bankguthaben oder Wertschriften. Entscheidend ist der Wert der Coins per 31. Dezember des Steuerjahres. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) veröffentlicht jedes Jahr offizielle Kurse, die zur Bewertung verwendet werden müssen.

Deklaration im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis

Alle Kryptowährungen müssen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufgeführt werden. Dazu gehören:

  • Anzahl Coins per 31. Dezember
  • Name der Kryptowährung (z. B. Bitcoin, Ethereum)
  • Steuerwert gemäss ESTV-Kursliste
  • Depot- oder Wallet-Nachweise (z. B. Screenshots oder Jahresauszüge der Börse)

Auch wenn Ihre Coins in einem ausländischen Wallet liegen, müssen sie vollständig angegeben werden.

Gewinne aus dem Handel: Einkommen oder steuerfrei?

Private Vermögensverwaltung

Die gute Nachricht für Privatpersonen: Gewinne aus dem reinen Handel mit Kryptowährungen gelten in der Regel als steuerfrei. Sie müssen nicht als Einkommen versteuert werden, solange es sich um private Vermögensverwaltung handelt.

Gewerbsmässiger Handel

Wer jedoch sehr aktiv handelt oder bestimmte Kriterien erfüllt, gilt als gewerbsmässige:r Händler:in. In diesem Fall sind die Gewinne steuerpflichtig. Kriterien können sein:

  • Sehr hohe Transaktionsvolumina
  • Kurze Haltedauer (Daytrading)
  • Einsatz von Fremdkapital (Kredite)
  • Einsatz von Derivaten oder Hebelprodukten

Treffen mehrere dieser Punkte zu, kann das Steueramt Ihre Gewinne als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit einstufen. Dann fallen nicht nur Einkommenssteuern, sondern auch Sozialabgaben (AHV/IV/EO) an.

Staking, Mining und Airdrops

  • Staking: Erträge aus Staking gelten als Einkommen und sind steuerpflichtig. Sie müssen als „übrige Einkünfte“ in der Steuererklärung aufgeführt werden.
  • Mining: Gewinne aus Mining werden ebenfalls als Einkommen betrachtet. Je nach Umfang kann das Steueramt Mining sogar als gewerbsmässige Tätigkeit einstufen.
  • Airdrops: Kostenlos erhaltene Coins (z. B. durch Marketingaktionen) sind steuerpflichtig und müssen als Einkommen angegeben werden.

Verluste und Kursänderungen

Verluste aus dem Handel mit Kryptowährungen können nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Sie wirken sich lediglich auf die Vermögensentwicklung aus. Entscheidend bleibt der Bestand an Coins per 31. Dezember.

Dokumentation: Ohne Belege kein Nachweis

Das Steueramt verlangt oft Nachweise für Krypto-Bestände und Transaktionen. Deshalb sollten Sie folgende Dokumente aufbewahren:

  • Jahresauszüge von Kryptobörsen (z. B. Binance, Kraken, Coinbase)
  • Wallet-Screenshots mit Beständen
  • Transaktionshistorie bei häufigem Handel

Eine saubere Dokumentation erleichtert die Deklaration und verhindert Streit mit dem Steueramt.

Fazit: Transparenz ist der Schlüssel

Kryptowährungen müssen in der Schweiz wie andere Vermögenswerte korrekt angegeben werden. Gewinne aus privatem Handel sind in der Regel steuerfrei, während Mining, Staking und Airdrops steuerpflichtig sind. Wichtig ist die vollständige Deklaration im Wertschriftenverzeichnis sowie die Aufbewahrung von Nachweisen. Wer frühzeitig Ordnung schafft, spart Zeit und vermeidet Diskussionen mit dem Steueramt.

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