Allgemeines zur Steuererklärung

Häufige Fehler in der Steuererklärung und wie Sie diese vermeiden

Jedes Jahr machen viele Steuerpflichtige in der Schweiz vermeidbare Fehler bei ihrer Steuererklärung. Diese führen nicht nur zu unnötigen Nachfragen durch das Steueramt, sondern können auch zu einer höheren Steuerbelastung oder sogar zu Bussen führen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Fehler am häufigsten vorkommen – und wie Sie diese mit ein paar einfachen Massnahmen vermeiden können.

Fehler bei den Fristen

Steuererklärung zu spät einreichen

Ein häufiger Fehler ist die verspätete Abgabe. Wer die Frist (meist 31. März) verpasst, riskiert:

  • Mahnung durch das Steueramt
  • Mahngebühren (kantonal unterschiedlich)
  • Im schlimmsten Fall eine Ermessensveranlagung (Schätzung durch das Steueramt)
  • Bussen wegen Verletzung von Verfahrenspflichten

Mahngebühren nach Kantonen (2026)

Die Kosten für Mahnungen variieren stark zwischen den Kantonen:

  • Zürich (Stadt): Erste Mahnung kostenlos
  • Bern: CHF 60
  • Basel-Stadt: CHF 40
  • Aargau: CHF 35
  • Andere Kantone: CHF 0 bis CHF 100

Wichtig: Die Mahnfrist beträgt in der Regel 10 Tage und ist nicht erstreckbar.

Fristverlängerung rechtzeitig beantragen

In den meisten Kantonen kann die Frist kostenlos online verlängert werden:

Zürich:

  • Erste Verlängerung bis 30. September (kostenlos, vor 31. März beantragen)
  • Zweite Verlängerung bis 30. November (ab August beantragbar)

Bern:

  • Verlängerungen möglich (online, telefonisch oder schriftlich)
  • Bei Verspätung: CHF 60 Mahngebühr

Basel-Stadt:

  • Erste Verlängerung bis 30. September (kostenlos)
  • Weitere Verlängerungen: CHF 40 Gebühr
  • Über Jahresende hinaus nur bei triftigen Gründen und Vorauszahlung

Aargau:

  • Unselbständig Erwerbende: bis 31. März, Selbständige: bis 30. Juni
  • Online-Verlängerung möglich

Wichtig: Die Fristverlängerung muss vor Ablauf der Frist beantragt werden. Nach Fristablauf ist eine Verlängerung in der Regel nicht mehr möglich.

Tipp: Selbst wenn Sie glauben, es zu schaffen – beantragen Sie sicherheitshalber eine Fristverlängerung. Dies ist in den meisten Kantonen kostenlos und online innerhalb weniger Minuten erledigt.

Ermessensveranlagung – was passiert?

Wer trotz Mahnung keine Steuererklärung einreicht, wird nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt. Das bedeutet:

  • Das Steueramt schätzt Ihr Einkommen und Vermögen
  • Die Schätzung fällt meist deutlich höher aus als die tatsächliche Steuerlast
  • Sie können nur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit Einsprache erheben (innerhalb 30 Tagen)
  • Die Einsprache muss begründet sein und die vollständige Steuererklärung mit allen Belegen enthalten
  • Sie riskieren zusätzlich eine Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten

Kosten der Ermessensveranlagung:

  • Basel-Stadt: CHF 100 bis CHF 500
  • Basel-Stadt (juristische Personen): CHF 200
  • Andere Kantone: Unterschiedlich

Fehler bei Einkommen und Vermögen

Einkommen unvollständig deklarieren

Häufig vergessen werden:

  • Nebenerwerb (z. B. Freelancer-Tätigkeit, Nebenjobs, Honorare)
  • Renten und Taggelder:
    • IV-Renten
    • Arbeitslosengelder (ALV)
    • Krankentaggelder (auch von privaten Versicherungen)
    • Unfallrenten
    • Mutterschaftsgelder
  • Kapitalerträge:
    • Dividenden (auch aus dem Ausland)
    • Zinsen auf Bank- und Sparkonten
    • Obligationenzinsen
    • Erträge aus Anlagefonds
  • Unterhaltsbeiträge (Alimente für den Ex-Partner)
  • Gratifikationen und Boni vom Arbeitgeber
  • Miet- und Pachterträge (auch von Parkplätzen, Garagenboxen)
  • Lotteriegewinne über CHF 1'000 (bei Sport-Toto, Zahlenlotto)
  • Rückerstattungen der Verrechnungssteuer
  • Einkünfte aus ausländischen Quellen

Folgen:

  • Nachsteuer mit Verzugszinsen
  • Busse wegen Steuerhinterziehung (1/3 bis 3-fache der Nachsteuer)
  • Bei Vorsatz: Strafverfahren wegen Steuerbetrug

Tipp: Alle Lohnausweise, Kontoauszüge per 31. Dezember, Versicherungsbestätigungen und sonstige Einkommensnachweise sammeln und vollständig deklarieren.

Vermögen nicht korrekt angeben

Häufig fehlen:

  • Guthaben auf ausländischen Bankkonten (inkl. Zinsertrag)
  • Kryptowährungen (Bitcoin, Ethereum etc. im Wertschriftenverzeichnis)
  • Fahrzeuge (Auto, Motorrad, Boot – Verkehrswert)
  • Lebensversicherungen mit Rückkaufswert (Säule 3b)
  • Edelmetalle (Gold, Silber physisch oder als Wertpapiere)
  • Schmuck und Kunstgegenstände (ab einem gewissen Wert)
  • Beteiligungen an nicht kotierten Unternehmen
  • Darlehen an Dritte (Forderungen)
  • Guthaben bei der Pensionskasse (Freizügigkeitskonto, Säule 3a)

Besonderheit Kryptowährungen (seit 2022 verstärkt kontrolliert):

  • Müssen als Vermögen deklariert werden
  • Bewertung per 31. Dezember zum Tageskurs
  • Kurse auf www.estv.admin.ch oder bei der kantonalen Steuerverwaltung
  • Auch Staking-Rewards und Mining-Erträge sind steuerpflichtiges Einkommen

Wichtig: Die Steuerämter gleichen Daten zunehmend automatisch ab (Automatischer Informationsaustausch mit dem Ausland, Meldungen von Banken, Krypto-Börsen etc.).

Tipp: Kontoauszüge aller Banken per 31. Dezember sammeln. Ausländische Konten und Vermögenswerte unbedingt deklarieren – die Entdeckung durch das Steueramt führt zu empfindlichen Strafen.

Quellensteuer: Nachträgliche ordentliche Veranlagung vergessen

Quellensteuerpflichtige Personen (ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung) müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn:

  • Bruttoeinkommen über CHF 120'000 pro Jahr
  • Vermögen über CHF 80'000 (Einzelperson) bzw. CHF 160'000 (Ehepaar)
  • Andere Einkünfte über CHF 3'000 (z. B. Mieteinnahmen, Wertschriftenerträge)

Wer diese Schwellenwerte überschreitet und keine Steuererklärung einreicht, riskiert:

  • Nachsteuer
  • Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten

Tipp: Bei Unsicherheit das zuständige Gemeindesteueramt kontaktieren.

Fehler bei Abzügen

Wichtige Abzüge vergessen

Viele Steuerpflichtige nutzen nicht alle Möglichkeiten. Häufig vergessen werden:

Vorsorge:

  • Einzahlungen in die Säule 3a (Maximum 2026: CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse)
  • Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule)
  • Versicherungsprämien (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung)

Krankheits- und Unfallkosten:

  • Selbst getragene Arzt- und Zahnarztkosten (über 5% des Nettoeinkommens)
  • Medikamente (ärztlich verordnet)
  • Brillen und Kontaktlinsen (mit Arztrezept)
  • Alternative Therapien (wenn von Krankenkasse anerkannt)
  • Spitalkosten (nicht von Versicherung gedeckt)
  • Hilfsmittel (Rollstuhl, Hörgeräte etc.)
  • Zöliakie-Pauschale: CHF 2'500 pro Jahr ohne Belege

Spenden:

  • An gemeinnützige Organisationen (mind. CHF 100)
  • An politische Parteien (im Parlament vertreten, mind. 3% Stimmenanteil)

Berufsauslagen:

  • Fahrkosten (ÖV-Abonnemente, Kilometerpauschale CHF 0.75)
  • Verpflegungskosten (CHF 15/30 pro Arbeitstag)
  • Weiterbildungskosten (max. CHF 13'000 Bundessteuer 2026)
  • Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur, Werkzeuge)
  • Homeoffice-Kosten (wenn alle Voraussetzungen erfüllt)

Kinderbetreuung:

  • Fremdbetreuung durch Dritte (Krippe, Tagesmutter, Hort)
  • Maximum je nach Kanton unterschiedlich

Schuldzinsen:

  • Hypothekarzinsen
  • Kreditzinsen (auch Konsumkredite)
  • Bis CHF 50'000 + Bruttovermögenserträge

Unterhaltsbeiträge:

  • An geschiedenen oder getrennt lebenden Ex-Partner
  • Für Kinder bis 18 Jahre

Tipp: Liste aller möglichen Abzüge durchgehen und prüfen, ob diese auf Sie zutreffen. Software-Programme (BalTax, TaxMe, VATax etc.) helfen dabei, keine Abzüge zu vergessen.

Falsche Abzüge geltend machen

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass nicht abziehbar sind:

  • Mietkosten für die Wohnung (nur Eigenmietwert und Hypothekarzinsen bei Eigenheim)
  • Private Lebenshaltungskosten (Kleider, Essen, Hobbys)
  • Normale Geschäftskleidung (Anzug, Bluse – nur spezielle Arbeitskleidung)
  • Ausbildungskosten für ersten Abschluss auf Sekundarstufe II (Lehre, Matura)
  • Fahrten zum Arbeitsplatz, wenn ÖV zumutbar ist (trotzdem Auto genutzt)
  • Verpflegungskosten, wenn Heimkehr möglich ist
  • Leasing-Raten für Privatauto (nur Kaufpreis und Zinsen bei Kredit)
  • Bussen (Verkehrsbussen, Steuerbussen)
  • Private Versicherungen über dem Maximum (z. B. Hausratversicherung zählt nicht zum Abzug)

Folgen:

  • Korrektur durch das Steueramt
  • Bei grösseren Beträgen: Rückfragen und Verzögerungen
  • Im schlimmsten Fall: Busse wegen unrichtiger Angaben

Tipp: Abzüge nur für gesetzlich zulässige Kosten geltend machen. Im Zweifelsfall die kantonale Wegleitung zur Steuererklärung konsultieren oder beim Steueramt nachfragen.

Fehler bei Immobilien

Eigenmietwert nicht deklarieren

Was ist der Eigenmietwert?Der Eigenmietwert ist der fiktive Mietwert Ihres selbstgenutzten Eigenheims. Er wird als Einkommen versteuert und beträgt in der Regel 60-70% der erzielbaren Marktmiete.

Häufiger Fehler:Viele Eigenheimbesitzer vergessen, den Eigenmietwert anzugeben – oder tragen ihn falsch ein.

Wichtig:

  • Der Eigenmietwert wird vom Steueramt festgesetzt und ist auf der Steuerrechnung des Vorjahres ersichtlich
  • Bei Neubauten oder Änderungen: Eigenmietwert vom Steueramt schätzen lassen
  • Zu tiefer Eigenmietwert → Korrektur und Nachsteuer

Tipp: Prüfen Sie die Höhe des Eigenmietwerts jährlich. Wenn die Marktmieten gesunken sind oder das Haus renovationsbedürftig ist, können Sie eine Herabsetzung beantragen.

Verwechslung von Unterhalts- und Renovationskosten

Dies ist einer der häufigsten und teuersten Fehler bei Immobilienbesitzern.

Werterhaltende Kosten (abziehbar):

  • Reparaturen (z. B. undichtes Dach flicken)
  • Ersatz gleicher oder gleichwertiger Anlagen (alte Heizung durch neue mit gleicher Leistung)
  • Instandsetzung (Fassade streichen)
  • Unterhalt von Garten und Umschwung
  • Kleinere Renovationen ohne Wertsteigerung

Beispiele:

  • Küche ersetzen durch gleichwertige neue Küche
  • Fenster ersetzen durch gleichwertige neue Fenster
  • Boiler ersetzen
  • Dach reparieren
  • Heizung ersetzen (ohne Technologiewechsel)

Wertvermehrende Kosten (nicht abziehbar):

  • Ausbau (z. B. Estrich zu Wohnraum)
  • Luxusmodernisierungen (z. B. Marmorbad statt einfaches Bad)
  • Neubauten und Anbauten
  • Neue Anlagen (z. B. Swimmingpool, Sauna)
  • Technologie-Upgrade (z. B. von Ölheizung auf Wärmepumpe → nur der Mehrpreis ist wertvermehrend)

Beispiele:

  • Küche durch deutlich hochwertigere Luxusküche ersetzen
  • Ausbau Estrich zu Wohnraum
  • Anbau Wintergarten
  • Installation Swimmingpool
  • Pergola bauen

Energiesparende Investitionen (teilweise abziehbar):

  • Wärmepumpe, Solaranlage, Fassadendämmung etc.
  • Abziehbar: Die energiesparende Mehrleistung (z. B. Wärmepumpe statt Ölheizung)
  • Nicht abziehbar: Der wertvermehrende Anteil

Tipp:

  • Rechnungen genau prüfen und korrekt zuordnen
  • Bei Unsicherheit: Steueramt oder Treuhänder konsultieren
  • Rechnungen detailliert aufschlüsseln lassen (Material, Arbeit, Entsorgung)
  • Energiesparende Investitionen separat ausweisen

Besonderheit: In einigen Kantonen können Sie zwischen effektiven Unterhaltskosten und einem Pauschalbetrag (z. B. 10-20% des Eigenmietwerts) wählen. Prüfen Sie, was für Sie günstiger ist.

Fehler bei Belegen und Nachweisen

Fehlende Dokumentation

Belege für folgende Abzüge fehlen oft – ohne Nachweis werden die Abzüge gestrichen:

  • Spenden: Bestätigung der Organisation (Zewo-zertifiziert)
  • Krankheitskosten: Arztrechnungen, Apothekenquittungen, Krankenkassenabrechnungen
  • Renovationen: Detaillierte Handwerkerrechnungen
  • Weiterbildung: Kursbestätigung, Rechnung
  • Arbeitsmittel: Kaufbelege für Computer, Software, Fachliteratur
  • Kinderbetreuung: Rechnung der Krippe/Tagesmutter
  • Schuldzinsen: Zinsabrechnungen der Bank

Wichtig:

  • Das Steueramt kann bis zu 5 Jahre rückwirkend Belege einfordern
  • Ohne Belege werden Abzüge gestrichen oder nur teilweise anerkannt
  • Bei grösseren Beträgen: Detaillierte Aufstellung mit Belegen einreichen

Tipp: Alle Belege digital (z. B. gescannt oder fotografiert) oder in einer Jahresmappe sammeln. Beschriftung mit Datum und Zweck erleichtert das spätere Wiederfinden.

Unvollständige Unterlagen

Häufig vergessen:

  • Kontoauszüge per Stichtag 31. Dezember (alle Banken, Sparkonten, Säule 3a)
  • Wertschriftenverzeichnis mit allen Positionen per 31. Dezember
  • Versicherungsnachweise (Prämien, Rückkaufswert von Lebensversicherungen)
  • Lohnausweis (auch von Nebenerwerb)
  • Bescheinigungen über Renten, Taggelder, Unterhaltsbeiträge
  • Mietvertrag oder Eigenmietwert-Bescheid
  • Hypothekar-Zinsabrechnung
  • Quellensteuerabrechnung (bei ausländischen Wertschriften)

Tipp: Checkliste erstellen und alle Unterlagen vor dem Ausfüllen der Steuererklärung zusammenstellen.

Falsche Bewertung von Vermögenswerten

Häufige Fehler:

  • Wertschriften: Falscher Steuerwert (immer auf www.estv.admin.ch oder Kursliste des Kantons prüfen)
  • Liegenschaften: Falscher Verkehrswert (vom Steueramt festgesetzt, nicht Kaufpreis)
  • Fahrzeuge: Falscher Verkehrswert (Eurotax-Wert oder Schätzung)
  • Lebensversicherungen: Rückkaufswert vergessen (jährlich bei Versicherung anfragen)

Tipp: Offizielle Steuerkurslisten verwenden, bei Unsicherheit das Steueramt fragen.

Fehler bei besonderen Situationen

Heirat, Scheidung, Todesfall

Heirat:

  • Ab Heiratsdatum: Gemeinsame Steuererklärung
  • Splitting-Verfahren beachten (je nach Kanton)
  • Zweiverdienerabzug geltend machen

Scheidung:

  • Bis Scheidungsdatum: Gemeinsame Steuererklärung
  • Ab Scheidungsdatum: Getrennte Steuererklärungen
  • Unterhaltsbeiträge korrekt deklarieren (Zahler: Abzug / Empfänger: Einkommen)

Todesfall:

  • Frist bei Todesfall: 60 Tage (statt 30 Tage)
  • Steuererklärung bis Todestag (unterjährig)
  • Erben müssen Steuererklärung einreichen

Tipp: Bei besonderen Lebensereignissen das Steueramt kontaktieren und spezielle Formulare anfordern.

Wegzug ins Ausland oder anderen Kanton

Wegzug während des Jahres:

  • Unterjährige Steuererklärung für Wegzugsjahr erforderlich
  • Frist: 30 Tage nach Zustellung
  • Bei Wegzug ins Ausland: Zustellungsbevollmächtigten in der Schweiz bestimmen

Tipp: Rechtzeitig beim Steueramt melden und Formulare anfordern.

Strafen und Konsequenzen

Verletzung von Verfahrenspflichten (§ 234 StG / Art. 174 DBG)

Wer vorsätzlich oder fahrlässig trotz Mahnung einer Verfahrenspflicht nicht nachkommt (z. B. Steuererklärung nicht abgibt), wird mit Busse bestraft:

  • Normal: Bis CHF 1'000
  • Schwere Fälle oder Wiederholungsfall: Bis CHF 10'000

Steuerhinterziehung (§ 235 StG / Art. 175 DBG)

Wer vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben macht und dadurch eine zu niedrige Veranlagung bewirkt:

  • Muss die hinterzogene Steuer samt Verzugszins nachzahlen
  • Wird mit Busse bestraft: 1/3 bis 3-fache der Nachsteuer (je nach Verschulden)
  • Bei Selbstanzeige (bevor das Steueramt die Hinterziehung entdeckt): Reduktion der Busse auf 1/5 der Nachsteuer

Steuerbetrug (§ 236 StG / Art. 186 DBG)

Wer vorsätzlich gefälschte, verfälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden (Geschäftsbücher, Bilanzen, Bescheinigungen) zum Zweck der Steuerhinterziehung verwendet:

  • Strafverfahren (Strafrecht)
  • Geldbusse bis CHF 30'000
  • In schweren Fällen: Freiheitsstrafe (Gefängnis)

Versuch der Steuerhinterziehung

Auch der Versuch ist strafbar. Die Busse beträgt zwei Drittel des Betrages, der bei vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Vergessene Säule 3a

Eine Angestellte in Zürich zahlt CHF 7'258 in die Säule 3a ein, vergisst aber, den Beleg einzureichen.

Folge:

  • Entgangene Steuerersparnis: Über CHF 2'000 (je nach Grenzsteuersatz)
  • Korrektur möglich durch Einsprache (innerhalb 30 Tagen nach Veranlagung)

Tipp: Säule-3a-Bescheinigung direkt nach Einzahlung anfordern und zur Steuererklärung legen.

Beispiel 2: Nicht deklarierte Nebeneinnahmen

Ein Student arbeitet nebenbei als Freelancer und verdient CHF 8'000. Er gibt die Einkünfte nicht an.

Entdeckung:

  • Der Auftraggeber meldet die Zahlung dem Steueramt
  • Automatischer Datenabgleich deckt die Diskrepanz auf

Folge:

  • Nachsteuer auf CHF 8'000
  • Busse wegen Steuerhinterziehung (ca. CHF 500-1'500)
  • Verzugszinsen

Tipp: Alle Einkünfte deklarieren, auch Kleinbeträge. Das Steueramt erhält zunehmend mehr Daten durch automatischen Informationsaustausch.

Beispiel 3: Falsche Abzüge bei Renovation

Eine Familie renoviert ihre Küche komplett mit Luxusausstattung (CHF 80'000) und gibt die gesamten Kosten als werterhaltend an.

Prüfung durch Steueramt:

  • Rechnung verlangt
  • Feststellung: Neue Küche ist deutlich hochwertiger als alte Küche
  • CHF 50'000 wertvermehrend (nicht abziehbar)
  • CHF 30'000 werterhaltend (abziehbar)

Folge:

  • Korrektur des Abzugs
  • Nachsteuer auf CHF 50'000
  • Eventuell Busse wegen unrichtiger Angaben (wenn vorsätzlich)

Tipp: Bei grösseren Renovationen vor Beginn der Arbeiten das Steueramt oder einen Treuhänder konsultieren.

Beispiel 4: Vergessenes ausländisches Bankkonto

Ein Steuerpflichtiger hat ein Sparkonto in Deutschland mit CHF 50'000 und vergisst, es anzugeben.

Entdeckung:

  • Automatischer Informationsaustausch (AIA) zwischen Deutschland und der Schweiz
  • Das Steueramt erhält die Kontodaten

Folge:

  • Nachsteuer auf Vermögen (CHF 50'000)
  • Nachsteuer auf nicht deklarierte Zinserträge
  • Busse wegen Steuerhinterziehung (1/3 bis 3-fache der Nachsteuer)
  • Verzugszinsen

Tipp: Alle ausländischen Konten und Vermögenswerte deklarieren. Der automatische Informationsaustausch erfasst praktisch alle Länder.

Beispiel 5: Ermessensveranlagung wegen Nichtabgabe

Ein Selbständiger reicht trotz zweimaliger Mahnung keine Steuererklärung ein.

Folge:

  • Ermessensveranlagung: Steueramt schätzt Einkommen auf CHF 150'000 (tatsächlich CHF 80'000)
  • Busse wegen Verletzung von Verfahrenspflichten: CHF 1'000
  • Kosten der Ermessensveranlagung: CHF 100-500 (je nach Kanton)

Einsprache:

  • Möglich innerhalb 30 Tagen
  • Vollständige Steuererklärung mit allen Belegen muss nachgereicht werden
  • Busse bleibt bestehen

Tipp: Auch wenn Sie in Verzug sind – reichen Sie die Steuererklärung trotzdem ein. Eine Ermessensveranlagung ist fast immer teurer.

Häufige Fehler im Überblick

Frist verpasst

  • Folge: Mahnung (CHF 0-100), Ermessensveranlagung, Busse bis CHF 10'000
  • Vermeidung: Fristverlängerung rechtzeitig beantragen

Einkommen unvollständig

  • Folge: Nachsteuer, Busse 1/3-3× Nachsteuer, Verzugszinsen
  • Vermeidung: Alle Lohnausweise, Kontoauszüge, Nebeneinkünfte sammeln

Vermögen nicht deklariert

  • Folge: Nachsteuer, Busse, eventuell Strafverfahren
  • Vermeidung: Alle Konten (auch ausländische), Krypto, Lebensversicherungen angeben

Wichtige Abzüge vergessen

  • Folge: Unnötig hohe Steuerlast
  • Vermeidung: Checkliste verwenden, Software nutzen

Unzulässige Abzüge

  • Folge: Korrektur, Rückfragen, eventuell Busse
  • Vermeidung: Nur gesetzlich zulässige Abzüge, Wegleitung konsultieren

Eigenmietwert nicht deklariert

  • Folge: Nachsteuer, Korrektur
  • Vermeidung: Vorjahreswert prüfen, bei Änderungen Steueramt kontaktieren

Renovationen falsch eingeordnet

  • Folge: Korrektur, Nachsteuer
  • Vermeidung: Rechnungen detailliert prüfen, Treuhänder konsultieren

Fehlende Belege

  • Folge: Abzüge werden gestrichen
  • Vermeidung: Alle Belege sammeln, digital archivieren

Quellensteuer vergessen

  • Folge: Nachsteuer, Busse
  • Vermeidung: Schwellenwerte prüfen (CHF 120'000 / CHF 80'000 / CHF 3'000)

Tipps zur Fehlervermeidung

Vor dem Ausfüllen

  1. Checkliste erstellen: Alle benötigten Unterlagen auflisten
  2. Belege sammeln: Lohnausweise, Kontoauszüge, Versicherungsbestätigungen, Spendenbelege etc.
  3. Wegleitung lesen: Kantonale Wegleitung zur Steuererklärung durchgehen
  4. Fristverlängerung beantragen: Wenn nötig, rechtzeitig online beantragen
  5. Software verwenden: BalTax, TaxMe, VATax etc. helfen, Fehler zu vermeiden

Beim Ausfüllen

  1. Sorgfältig arbeiten: Alle Zahlen doppelt prüfen
  2. Vollständig deklarieren: Auch Kleinbeträge und ausländische Einkünfte angeben
  3. Alle Abzüge nutzen: Checkliste durchgehen
  4. Belege beilegen: Wichtige Belege kopieren und beilegen (oder digital hochladen)
  5. Bei Unsicherheit: Steueramt oder Treuhänder kontaktieren

Nach dem Einreichen

  1. Kopie aufbewahren: Steuererklärung und alle Belege für 5 Jahre aufbewahren
  2. Veranlagung prüfen: Nach Erhalt des Einschätzungsentscheids genau mit Ihrer Steuererklärung vergleichen
  3. Einsprache: Bei Fehlern innerhalb 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben
  4. Quittung aufbewahren: Zahlungsbestätigung archivieren

Fazit

Die Steuererklärung ist komplex, doch die meisten Fehler lassen sich leicht vermeiden. Wer Fristen beachtet, Einkommen und Vermögen vollständig deklariert, alle Abzüge nutzt und Belege sorgfältig sammelt, spart Zeit, Nerven und vor allem Geld.

Die wichtigsten Regeln:

  1. Fristverlängerung rechtzeitig online beantragen (meist kostenlos)
  2. Alle Einkünfte deklarieren (auch Nebenverdienste, ausländische Konten, Krypto)
  3. Alle Abzüge nutzen (Säule 3a, Krankheitskosten, Spenden, Berufsauslagen)
  4. Belege sammeln und 5 Jahre aufbewahren
  5. Wegleitung lesen und bei Unsicherheit nachfragen
  6. Veranlagung genau prüfen und bei Fehlern innerhalb 30 Tagen Einsprache erheben

Bei komplexen Situationen (Selbständigkeit, Immobilienbesitz, grössere Vermögen, internationale Sachverhalte) lohnt sich die Beratung durch einen Treuhänder oder Steuerberater.

Wichtig: Auch wenn Sie Fehler gemacht haben – eine Selbstanzeige vor der Entdeckung durch das Steueramt reduziert die Busse erheblich (auf 1/5 statt 1/3-3× der Nachsteuer).

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