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Kann ich Hypothekarzinsen in der Schweiz abziehen?

Ja - Hypothekarzinsen sind vollständig abzugsfähig

Sie dürfen die Hypothekarzinsen steuerlich vollständig abziehen. Je nach Höhe der Hypothek kann das Ihre Steuerrechnung deutlich entlasten. Aus steuerlicher Sicht ist deshalb eine möglichst hohe Hypothek vorteilhaft.

Grundlagen des Hypothekarzinsenabzugs

Vollständige Abzugsfähigkeit

Die bezahlten Hypothekarzinsen darf man vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehen. Schuldzinsen können Sie in der Regel zu 100 Prozent vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Steuerlicher Vorteil

Das gilt auch für Hypothekarzinsen: Je mehr Zinsen Sie zahlen, desto weniger Einkommen müssen Sie versteuern. Eine höhere Hypothek bedeutet höhere Schuldzinsen und dadurch einen grösseren Steuerabzug.

Wichtige Voraussetzung

Wichtig: Sie müssen sich die Hypothek auch leisten können. Dazu folgende Faustregel zur Tragbarkeit und Belehnung:

  • Sie benötigen mindestens 20 Prozent Eigenmittel
  • Die jährlichen Wohnkosten dürfen ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens nicht übersteigen

Praktische Umsetzung in der Steuererklärung

Eintragung in der Steuererklärung

So können Sie in der Steuererklärung die Hypothek eintragen: Führen Sie die bezahlten Schuldzinsen der Hypothek im Schuldverzeichnis Ihrer Steuererklärung auf.

Steuerbestätigung der Bank

Hypothek: Sie können die Zinskosten für Hypothekarkredite abziehen. Vom Kreditgeber erhalten Sie eine Steuerbestätigung.

Was ist abzugsfähig?

Die Hypothekarzinsen sowie Zinsen für private Darlehen, die Sie während der Steuerperiode gezahlt haben, setzen Sie vom Einkommen ab.

Nur Zinsen, nicht Amortisation

Wichtige Unterscheidung

Nein, Sie dürfen ausschliesslich die Zinsen abziehen. Mit der Kreditrate bezahlen Sie einerseits den Kredit zurück, die sogenannte Amortisation. Andererseits bezahlen Sie einen Zins als Preis dafür, dass Ihnen der Kreditgeber das Geld geliehen hat.

Was ist nicht abzugsfähig?

  • Amortisationszahlungen (Rückzahlung des Kapitals)
  • Gebühren im Zusammenhang mit einem Darlehen, Kredit oder Kreditkarte
  • Bearbeitungsgebühren und Verwaltungskosten

Direkte vs. Indirekte Amortisation

Problem der direkten Amortisation

Bei der direkten Amortisation steigt die Steuerlast kontinuierlich. Wenn Sie direkt amortisieren, also Ihre 2. Hypothek in Raten zurückzahlen, können Sie Jahr für Jahr weniger Schuldzinsen abziehen.

Vorteil der indirekten Amortisation

Bei der indirekten Amortisation können Sie länger mehr Hypothekarschulden vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Funktionsweise der indirekten Amortisation

  • Den Amortisationsbetrag überweisen Sie auf ein 3a-Konto oder in eine 3a-Police
  • Das Kapital ist grundsätzlich bis zum Erreichen des Pensionsalters gebunden
  • Dann wird die ganze Summe bezogen und damit die Hypothek zurückgezahlt
  • Die abziehbaren Hypothekarzinsen bleiben bei dieser Version die ganze Zeit über gleich hoch

Doppelter Steuervorteil

Indirekt statt direkt amortisieren lohnt sich für Sie aus zwei Gründen:

  1. Hypothekarschuld und abzugsberechtigte Schuldzinsen bleiben gleich hoch
  2. Sie können die Einzahlungen in die Säule 3a (gebundene Vorsorge) vom steuerbaren Einkommen abziehen

Praktisches Beispiel

Die indirekte Amortisation über die Säule 3a ist günstiger. Denn die Einzahlungen in die Säule 3a können Sie in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Bleiben zudem die Hypothek und die Zinsen dafür immer gleich hoch, erlaubt auch dies höhere Abzüge.

Zusätzliche Abzüge: Unterhaltskosten

Ergänzung zu Hypothekarzinsen

Mit den Unterhaltskosten vergrössern Sie den Steuerabzug der Hypothek. Denn als Wohneigentümerin oder -eigentümer können Sie sogenannte werterhaltende Renovationen von den Steuern abziehen.

Wahlmöglichkeit

Aufwendungen für Unterhaltsarbeiten können abgezogen werden. Zur Wahl steht dabei ein Pauschalabzug oder – falls die Pauschale überschritten wird – ein Abzug in Höhe der effektiven Auslagen.

Pauschalabzug für Unterhaltskosten

Beim Pauschalabzug gilt in vielen Kantonen:

  • Für Objekte, die weniger als zehn Jahre alt sind, können Sie 10 Prozent des Eigenmietwerts abziehen
  • Für ältere Objekte: 20 Prozent des Eigenmietwerts

Jährliche Wahlmöglichkeit

Eigenheimbesitzer können jedes Jahr wählen, ob sie die effektiven Kosten oder einen Pauschalabzug geltend machen wollen.

Optimierungsstrategien

Steueroptimale Verschuldung

Weil die Zinsen weiterhin tendenziell tief sind, ist die Zinsbelastung – und damit Steuerentlastung – nicht mehr so hoch wie früher. Unterhaltsabzüge sind in Zeiten tiefer Zinsen die beste Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Timing von Renovationen

Sie können jedes Jahr neu entscheiden, ob Sie die Ausgaben effektiv belegen und abziehen oder pauschal abziehen wollen:

  • In Jahren mit geringen Ausgaben lohnt sich in der Regel die Pauschale
  • In Jahren mit grossen Ausgaben (Renovationen, Umbauten) lohnt es sich, die effektiven Kosten detailliert aufzulisten

Mehrjährige Planung

Es lohnt sich deshalb, kleinere Unterhaltsarbeiten in einem Kalenderjahr zusammenzunehmen. Dann können Sie zum Beispiel vier Jahre lang die Pauschale beanspruchen und im fünften Jahr den höheren effektiven Aufwand abziehen.

Abzugsfähige Unterhaltskosten im Detail

Werterhaltende Arbeiten

Sie können beispielsweise alle Kosten für werterhaltende Arbeiten abziehen. Dazu zählen:

  • Sanitär-, Spengler-, Maler-, Schreiner- oder Gipserarbeiten
  • Serviceabonnements und die Prämien für Gebäudeversicherungen
  • Reparatur oder Ersatz von Haushaltsgeräten (Waschmaschine, Kühlschrank, Rasenmäher)

Energiesparende Investitionen

Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, sind steuerlich ebenfalls abzugsfähig. Wenn Sie eine alte Heizung durch ein energieeffizientes System ersetzen, können Sie diesen Aufwand gemäss geltender Praxis als Unterhalt abziehen, obwohl der Ersatz wertvermehrend ist.

Besondere Regelung für Energiesparkosten

Für Energiesparkosten gilt seit Anfang 2020: Übersteigen diese Kosten im Entstehungsjahr das steuerbare Einkommen, können sie bis zu drei Jahre geltend gemacht werden.

Nicht abzugsfähige Kosten

Wertvermehrende Investitionen

Wichtig ist, dass die Ausgaben werterhaltend – und nicht wertvermehrend – sind. Nicht abzugsfähig sind Arbeiten, die den Zustand einer Liegenschaft verbessern und damit wertvermehrend sind. Dazu zählen:

  • Bau einer zusätzlichen Garage
  • Bau eines Cheminées
  • Vergrösserung des Hauses

Ausnahme: Energiesparende Massnahmen

Eine Ausnahme sind energiesparende und umweltschützende Investitionen. Die meisten Kantone und der Bund akzeptieren Abzüge für:

  • Neue Photovoltaikanlagen
  • Wärmepumpen
  • Energiesparfenster

Vorfälligkeitsentschädigung

Bei Umfinanzierung derselben Bank

Umfinanzierung bei derselben Bank: Die Vorfälligkeitsentschädigung können Sie in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Bei Bankwechsel

Wechsel des Kreditinstituts: Die Vorfälligkeitsentschädigung können Sie nicht steuerlich geltend machen.

Aktuelle Zinsentwicklung und Steuereffekte

Zinsniveau 2025

Die Zinsen für Hypotheken sind zuletzt gestiegen. Der Steuerspareffekt ist dadurch grösser. Die Hypothekarzinsen in der Schweiz liegen (Stand Juni 2025) zwischen 1,35 und 2,00 Prozent für eine 10-jährige Festhypothek.

Steuerliche Auswirkungen

Bei höheren Zinsen vergrössert sich der steuerliche Vorteil entsprechend. Hypothekarzinsen: Zinsen für Hypotheken sind komplett steuerbefreit, was Ihnen hilft, in Ihr Zuhause zu investieren.

Obergrenze für Schuldzinsenabzug

Grundsätzlich keine Begrenzung

In der Regel können Sie alle Kreditzinsen abziehen. Zwar gibt es eine Obergrenze, diese ist im Alltag aber kaum relevant.

Bundessteuerliche Regelung

Bei der direkten Bundessteuer gibt es theoretische Grenzen, die aber praktisch selten erreicht werden, da sie sehr hoch angesetzt sind.

Weitere abzugsfähige Schuldzinsen

Private Darlehen

Private Darlehen: Wenn Sie sich von einem Bekannten Geld gegen Zins geliehen haben, können Sie die Zinsen abziehen. Es empfiehlt sich, als Nachweis einen schriftlichen Darlehensvertrag abzuschliessen.

Konsumkredite

Privatkredit: Sie können den Zins für Konsumkredite abziehen. Sie erhalten Anfang Jahr von der Bank eine Bestätigung für die Steuererklärung.

Kreditkarten

Auch Zinsen für Kreditkarten sind grundsätzlich abzugsfähig, sofern sie tatsächlich anfallen.

Schulden vom Vermögen abziehen

Doppelter Effekt

Die Hypothekarschuld können Sie in der Steuererklärung vom Vermögen abziehen. Sofern das Vermögen über der jeweiligen kantonalen Limite liegt, können Sie damit Vermögenssteuern sparen.

Umfassende Steueroptimierung

So profitieren Sie doppelt:

  1. Zinsen reduzieren das steuerbare Einkommen
  2. Schulden reduzieren das steuerbare Vermögen

Stockwerkeigentum

Besondere Abzüge

Wenn Sie Stockwerkeigentum besitzen, können Sie zusätzlich abziehen:

  • Verwaltungskosten
  • Einzahlungen in den Erneuerungsfonds der Stockwerkeigentümergemeinschaft

Praktische Tipps

Belege aufbewahren

  • Bewahren Sie alle Quittungen auf: Die Faustregel lautet - Übersteigen die effektiven Renovationskosten den Pauschalbetrag, sparen Sie Steuern
  • Wertvermehrende Investitionen: Bewahren Sie Belege über 20 Jahre auf - sie können von einer allfälligen Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden

Steuerplanung

  • Mehrjährige Verteilung: Überlegen Sie, ob Sie die Arbeiten und damit die Ausgaben auf zwei oder drei Jahre verteilen wollen
  • Steuerprogression brechen: Auf diese Weise können Sie die Steuerprogression brechen und zahlen insgesamt weniger Steuern

Professionelle Beratung

Welche Hypothek zu Ihnen passt und Ihre Steuerbelastung bestmöglich senkt, ist eine komplexe Frage. Hier bieten unabhängige Hypothekarspezialisten Unterstützung.

Kantonale Unterschiede

Grundsätzlich einheitlich

Der Abzug von Hypothekarzinsen ist in allen Kantonen möglich und folgt ähnlichen Grundsätzen.

Unterschiede bei Details

Regionale Unterschiede: Jeder Kanton ist einzigartig. Die Eidgenössische Steuerverwaltung regelt zwar die Grundlagen. Doch jeder der einzelnen Kantone hat seine eigenen Regeln für das steuerbare Einkommen und die Abzüge.

Praktisches Vorgehen

Machen Sie sich schlau darüber, welche genauen Bestimmungen in Ihrem Wohnkanton gelten. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Steueramt Ihrer Wohngemeinde nach.

Fazit

Hypothekarzinsen sind in der Schweiz vollständig steuerlich abzugsfähig und können Ihre Steuerbelastung erheblich reduzieren. Die wichtigsten Punkte:

Kernelement:

  • 100% Abzugsfähigkeit: Alle bezahlten Hypothekarzinsen vom steuerbaren Einkommen abziehen
  • Nur Zinsen: Amortisationszahlungen sind nicht abzugsfähig
  • Indirekte Amortisation: Maximiert den Steuereffekt durch konstant hohe Zinsen

Optimierungsstrategien:

  • Hohe Verschuldung: Steuerlich vorteilhaft (bei erhaltener Tragbarkeit)
  • Säule 3a: Doppelter Abzug bei indirekter Amortisation
  • Unterhaltskosten: Zusätzliche 10-20% des Eigenmietwerts pauschal oder effektiv

Zusatzabzüge:

  • Werterhaltende Renovationen: Vollständig absetzbar
  • Energiesparmassnahmen: Bis zu drei Jahre verteilbar
  • Schulden: Auch vom Vermögen abziehbar

Die Kombination aus Hypothekarzinsenabzug und geschickter Finanzplanung kann zu erheblichen jährlichen Steuerersparnissen führen.

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