So funktioniert die Steuererklärung in der Schweiz Schritt für Schritt
Die jährliche Steuererklärung ist für viele ein notwendiges Übel – doch mit der richtigen Vorbereitung und einem klaren Ablauf lässt sie sich effizient erledigen. In der Schweiz sind die Verfahren kantonal unterschiedlich, die Grundstruktur bleibt jedoch überall gleich.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Steuererklärung in der Schweiz funktioniert – von der Vorbereitung bis zur Abgabe.
Schritt 1: Unterlagen sammeln
Bevor Sie mit der Steuererklärung beginnen, sollten Sie alle notwendigen Dokumente bereitlegen:
- Lohnausweise und Rentenbescheinigungen
- Konto- und Depotauszüge per 31. Dezember
- Versicherungsnachweise (Krankenkasse, Säule 3a, Lebensversicherung)
- Hypothekarzinsbescheinigungen und Immobilienunterlagen
- Belege für Berufsauslagen, Krankheitskosten, Kinderbetreuung etc.
- Wertschriftenverzeichnisse und Nachweise zu Kryptowährungen oder digitalen Vermögenswerten
- Bestätigungen über Nachzahlungen in die Säule 3a (neu ab 2026)
Schritt 2: Zugang zur Steuererklärung
Elektronische Steuererklärung
Alle Kantone bieten heute Online-Portale oder Software an, mit denen sich die Steuererklärung digital erfassen und direkt einreichen lässt. In den meisten Kantonen ist die vollständig elektronische Einreichung inklusive Beilagen möglich – eine Unterschrift auf Papier ist nicht mehr nötig.
Papierformular
Einige Kantone versenden noch Steuerformulare per Post, die handschriftlich ausgefüllt werden können. Diese Möglichkeit wird jedoch zunehmend seltener angeboten.
Schritt 3: Persönliche Angaben erfassen
Im ersten Teil der Steuererklärung werden persönliche Daten eingetragen:
- Zivilstand (ledig, verheiratet, eingetragene Partnerschaft, geschieden, verwitwet)
- Kinder und Unterhaltsberechtigte
- Religionszugehörigkeit (für Kirchensteuer)
- Wohnsituation (Miete, Eigentum)
Schritt 4: Einkommen deklarieren
Alle Einkünfte müssen vollständig angegeben werden:
- Erwerbseinkommen (Lohn, Nebenerwerb, Selbstständigkeit)
- Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Wertschriftenerträge)
- Renten und Pensionen (AHV, IV, Pensionskasse)
- Sonstige Einkünfte (Mieteinnahmen, Unterhaltszahlungen, Lotteriegewinne über CHF 1 Million)
Wichtig: Auch Einkünfte aus dem Ausland müssen deklariert werden, selbst wenn sie im Ausland bereits besteuert wurden. Sie dienen mindestens der Satzbestimmung.
Schritt 5: Vermögen deklarieren
Zum Vermögen gehören:
- Bank- und Postguthaben
- Wertschriften, Aktien, Fonds, Obligationen
- Kryptowährungen und digitale Vermögenswerte (Stichtagskurs per 31. Dezember)
- Immobilien (mit Steuerwert und Eigenmietwert)
- Fahrzeuge, Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
- Bargeldbestände und Edelmetalle
Schritt 6: Abzüge geltend machen
Abzüge reduzieren das steuerbare Einkommen. Dazu gehören:
- Berufsauslagen (Fahrkosten, Arbeitsmittel, Verpflegungsmehraufwand)
- Krankenkassenprämien und Krankheitskosten (über dem Selbstbehalt von in der Regel 5 % des Reineinkommens)
- Einzahlungen in die Säule 3a (max. CHF 7'258 mit PK, max. CHF 36'288 ohne PK, Stand 2025/2026)
- Nachzahlungen in die Säule 3a (neu ab 2026 für Beitragslücken ab 2025)
- Einkäufe in die Pensionskasse (2. Säule)
- Schuldzinsen (Hypotheken, Kredite)
- Unterhalts- und Kinderbetreuungskosten
- Spenden an gemeinnützige Organisationen (in der Regel bis 20 % des Reineinkommens)
- Aus- und Weiterbildungskosten (max. CHF 12'000 pro Jahr)
Schritt 7: Kontrolle und Einreichung
Vor Abgabe unbedingt prüfen:
- Stimmen alle Angaben mit den Belegen überein?
- Sind alle relevanten Abzüge eingetragen?
- Wurden alle Unterlagen beigelegt oder hochgeladen?
Die Einreichung erfolgt entweder:
- online über das kantonale Portal (empfohlen) oder
- per Post beim zuständigen Steueramt.
Abgabefrist: In den meisten Kantonen bis zum 31. März des Folgejahres. Ausnahmen sind z. B. Genf und Waadt (28. Februar), Wallis (15. März) oder Tessin (30. April). Bei Bedarf kann in der Regel eine Fristverlängerung beantragt werden.
Schritt 8: Steuerveranlagung abwarten
Nach Prüfung der Steuererklärung erhalten Sie die definitive Steuerveranlagung.
- Enthält diese Fehler, können Sie innert 30 Tagen Einsprache erheben.
- Stimmen die Angaben, bezahlen Sie die festgelegten Steuern: direkte Bundessteuer sowie Kantons- und Gemeindesteuern.
Tipp: Prüfen Sie die Veranlagung sorgfältig. Häufig werden Abzüge vom Steueramt nicht oder nur teilweise akzeptiert – in solchen Fällen lohnt sich eine Einsprache.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Angestellter in Zürich
Nutzt die Online-Steuererklärung des Kantons Zürich, trägt Lohneinkommen und Säule-3a-Einzahlung ein und macht Pendelabzug geltend. Die Einreichung erfolgt vollständig digital bis 31. März.
Beispiel 2: Familie mit Eigenheim in Bern
Deklariert Einkommen und Vermögen, trägt Eigenmietwert, Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten ein. Kinderbetreuungskosten werden als zusätzlicher Abzug geltend gemacht.
Beispiel 3: Selbstständige Unternehmerin in Basel
Reicht zusätzlich zur privaten Steuererklärung die Geschäftsbuchhaltung (Bilanz und Erfolgsrechnung) ein. Abzüge für Geschäftsfahrzeug und Arbeitszimmer werden berücksichtigt.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Abzüge vergessen (z. B. Säule 3a, Krankheitskosten, Spenden, Weiterbildungskosten)
- Falsche Angaben bei Wertschriften oder Immobilien
- Kryptowährungen nicht deklariert (gilt als Steuerhinterziehung)
- Frist verpasst und Mahngebühren riskiert
- Veranlagung nicht geprüft und fälschlicherweise akzeptiert
Tipps
- Unterlagen laufend sammeln und sortieren – idealerweise digital
- Abgabefrist im Kalender notieren und bei Bedarf rechtzeitig Fristverlängerung beantragen
- Alle Kontoauszüge per 31. Dezember sicherstellen
- Bei komplexen Fällen (z. B. Selbstständigkeit, Immobilien im Ausland, Kryptowährungen) professionelle Hilfe nutzen
- Die definitive Veranlagung innerhalb der 30-tägigen Einsprachefrist prüfen
Fazit
Die Steuererklärung in der Schweiz folgt einem klaren Ablauf – von der Sammlung der Unterlagen über die Deklaration von Einkommen und Vermögen bis hin zu den Abzügen und der Einreichung. Wer strukturiert vorgeht, alle Fristen beachtet und die Veranlagung kritisch prüft, vermeidet unnötige Fehler und spart im besten Fall Steuern.

Haben Sie Fragen?
Falls Sie Fragen zu unserem Service haben oder nicht sicher sind, ob unser Angebot zu Ihrer Situation passt, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir beantworten Ihre Anliegen schnell und transparent.