Steuern sparen mit der Säule 3a: Wie funktioniert das?
Die private Vorsorge ist in der Schweiz ein zentrales Thema – nicht nur für die finanzielle Absicherung im Alter, sondern auch für die Steueroptimierung. Mit der Säule 3a können Erwerbstätige gleich doppelt profitieren: Sie sparen langfristig für die Pensionierung und reduzieren gleichzeitig ihre jährliche Steuerlast.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Säule 3a funktioniert, wie hoch die jährlichen Abzüge sind, welche Anlageformen es gibt und welche steuerlichen Vorteile sich daraus ergeben.
Das Drei-Säulen-System der Schweiz
Überblick
Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf drei Säulen:
- 1. Säule (AHV/IV/EO): Staatliche Vorsorge, obligatorisch für alle.
- 2. Säule (Pensionskasse): Berufliche Vorsorge, obligatorisch für Arbeitnehmer.
- 3. Säule (private Vorsorge): Freiwillige Ergänzung, aufgeteilt in 3a (gebundene Vorsorge) und 3b (freie Vorsorge).
Fokus auf die Säule 3a
Die Säule 3a ist gebunden, das heisst, das Geld kann nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig bezogen werden (z. B. für Wohneigentum, Selbstständigkeit, Auswanderung oder Pensionierung).
Steuerliche Vorteile der Säule 3a
Abzug vom steuerbaren Einkommen
Einzahlungen in die Säule 3a können jedes Jahr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Maximalbeträge (Stand 2025/2026):
- Mit Pensionskasse: CHF 7'258 pro Jahr
- Ohne Pensionskasse (Selbstständige): 20 % des Nettoeinkommens, max. CHF 36'288 pro Jahr
Steuerfreie Erträge und Vermögenssteuervorteil
Zinsen und Wertsteigerungen innerhalb der Säule 3a sind während der gesamten Laufzeit steuerfrei. Zudem ist das angesparte Vermögen in der Säule 3a von der Vermögenssteuer befreit.
Besteuerung bei Auszahlung
Bei Bezug wird das Kapital zu einem reduzierten, separaten Steuersatz besteuert, der deutlich tiefer liegt als der reguläre Einkommenssteuersatz. Durch eine gestaffelte Auszahlung über mehrere Jahre – etwa durch die Nutzung mehrerer 3a-Konten – lässt sich die Steuerlast bei der Auszahlung weiter reduzieren.
Neu ab 2026: Nachzahlungen in die Säule 3a
Seit dem 1. Januar 2026 können Erwerbstätige verpasste oder unvollständige Einzahlungen in die Säule 3a nachträglich nachholen. Die wichtigsten Regeln:
- Nachzahlungen sind nur für Beitragslücken möglich, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind. Frühere Lücken können nicht geschlossen werden.
- Die Lücken können bis zu zehn Jahre rückwirkend nachbezahlt werden.
- Voraussetzung ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Lücke als auch im Jahr der Nachzahlung.
- Der ordentliche Maximalbetrag des laufenden Jahres muss zuerst vollständig einbezahlt sein, bevor eine Nachzahlung möglich ist.
- Die maximale Nachzahlung pro Jahr ist auf den «kleinen» Maximalbetrag begrenzt (2026: CHF 7'258), auch für Selbstständigerwerbende.
- Jede Lücke darf nur mit einer einmaligen Einzahlung geschlossen werden.
- Sobald ein Bezug von Altersleistungen aus der Säule 3a erfolgt ist, sind keine Nachzahlungen mehr möglich.
Anlageformen der Säule 3a
Bankkonto 3a
- Klassische Form mit Zinsgutschrift
- Sehr sicher, aber geringe Rendite
Wertschriftenlösung (Fonds, ETFs)
- Investition in Aktien, Obligationen oder gemischte Fonds
- Höhere Renditechancen, aber auch Kursrisiken
- Besonders geeignet für langfristige Anlagen (15+ Jahre bis zur Pensionierung)
- Der gesetzlich zulässige Aktienanteil liegt bei bis zu 50 %, bei einigen Anbietern sind mit ETF-Lösungen bis zu 97 % möglich
Vorbezugsmöglichkeiten
Ein Bezug vor der Pensionierung ist nur in Ausnahmefällen möglich:
- Wohneigentum: Finanzierung von selbstgenutztem Eigentum
- Selbstständigkeit: Start oder Finanzierung einer selbstständigen Tätigkeit
- Auswanderung: Bei endgültigem Verlassen der Schweiz
- Invalidität: Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit
Der frühestmögliche Bezug aus Altersgründen ist ab 60 Jahren für Männer bzw. 59 Jahren für Frauen möglich. Ein Aufschub des Bezugs ist bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters erlaubt, sofern eine Erwerbstätigkeit weiterhin ausgeübt wird.
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Angestellte mit Pensionskasse
Eine Arbeitnehmerin verdient CHF 90'000 pro Jahr. Sie zahlt den Maximalbetrag von CHF 7'258 in die Säule 3a ein und spart dadurch je nach Kanton zwischen CHF 1'500 und 2'500 Steuern.
Beispiel 2: Selbstständiger ohne Pensionskasse
Ein selbstständiger Grafiker verdient CHF 120'000. Er kann 20 % seines Einkommens (CHF 24'000) in die Säule 3a einzahlen und spart mehrere Tausend Franken Steuern.
Häufige Fehler und Tipps
Häufige Fehler
- Keine oder zu späte Einzahlung (Steuerabzug nur für Einzahlungen bis 31. Dezember möglich)
- Annahme, dass die Säule 3a komplett steuerfrei sei (Besteuerung erfolgt bei Auszahlung)
- Alle Gelder in ein einziges 3a-Konto einzahlen (erschwert gestaffelte Auszahlungen)
- Nachzahlungsmöglichkeit nicht nutzen: Wer ab 2025 nicht den vollen Betrag einzahlt, sollte die Lücke innerhalb von zehn Jahren nachholen
Tipps
- Jährlich den Maximalbetrag einzahlen, um Steuervorteile optimal zu nutzen
- Mehrere 3a-Konten eröffnen (Faustregel: ab CHF 50'000 ein weiteres Konto), um spätere Auszahlungen zu staffeln
- Bei langer Laufzeit auf Wertschriftenlösungen setzen, bei kurzer Laufzeit Bankkonto bevorzugen
- Vor Pensionierung die Steuerfolgen des Bezugs planen (kantonale Unterschiede beachten)
- Die neue Nachzahlungsmöglichkeit ab 2026 nutzen, um Beitragslücken steuerlich begünstigt zu schliessen
Fazit
Die Säule 3a ist eines der wichtigsten Instrumente zur Steueroptimierung in der Schweiz. Mit regelmässigen Einzahlungen können Erwerbstätige ihre Steuerlast deutlich senken und gleichzeitig fürs Alter vorsorgen.
Besonders effektiv ist die Säule 3a, wenn sie über viele Jahre hinweg genutzt und mit einer durchdachten Auszahlungsstrategie kombiniert wird. Seit 2026 bieten die neuen Nachzahlungsregeln zusätzliche Flexibilität, um verpasste Einzahlungen nachzuholen und die Steuervorteile bestmöglich auszuschöpfen.

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