Berufsauslagen & Abzüge

Steuern sparen mit Schuldzinsen: Hypotheken und Kredite im Überblick

Viele Steuerpflichtige in der Schweiz finanzieren ihr Eigenheim mit einer Hypothek oder nehmen Kredite für andere Anschaffungen auf. Die gute Nachricht: Schuldzinsen können von den Steuern abgezogen werden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Schuldzinsen abziehbar sind, wie die Begrenzung funktioniert und welche Unterschiede es zwischen Hypotheken und Konsumkrediten gibt.

Schuldzinsenabzug: Grundprinzip

Was sind Schuldzinsen?

Schuldzinsen sind die Kosten, die für geliehenes Kapital anfallen. Dazu gehören:

  • Hypothekarzinsen für Immobilien
  • Kreditzinsen (z. B. Bankdarlehen, Privatkredite)
  • Zinsen für Kreditkarten oder Kontokorrentzinsen
  • Baukreditzinsen (ab Nutzungsbeginn der Liegenschaft)

Steuerliche Wirkung

Schuldzinsen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und reduzieren so die Steuerlast.

Begrenzung des Schuldzinsenabzugs

Bundesrechtliche Regel

Der Schuldzinsenabzug ist begrenzt:

  • Abziehbar sind nur Schuldzinsen bis zur Höhe der steuerbaren Bruttovermögenserträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieterträge, Eigenmietwert) vor Abzug der Gewinnungskosten plus CHF 50'000.
  • Wichtig: Der Freibetrag von CHF 50'000 gilt pro Haushalt – auch für verheiratete Paare gemeinsam, nicht pro Person.

Beispiel

  • Bruttovermögenserträge: CHF 10'000
  • Schuldzinsen: CHF 80'000
  • Abziehbar: CHF 60'000 (10'000 + 50'000)
  • Nicht abziehbar: CHF 20'000

Spezialfall: Teilbesteuerung bei Dividenden

Einkünfte aus Beteiligungen des Privatvermögens, die unter die Teilbesteuerung fallen (z. B. Dividenden von schweizerischen Aktiengesellschaften), werden nur zu 70 % in die Berechnung der Vermögenserträge einbezogen.

Hypothekarzinsen

Bedeutung für Hauseigentümer

Hypothekarzinsen machen oft den grössten Teil der Schuldzinsen aus und sind abziehbar. Sie bilden zusammen mit dem Eigenmietwert die Grundlage der Besteuerung von Wohneigentum.

Steueroptimierung

  • Hohe Hypothek: Mehr Schuldzinsen, grössere Abzüge, aber auch höhere Zinskosten
  • Tiefe Hypothek: Weniger Abzüge, dafür geringere finanzielle Belastung

Viele Eigentümer wählen bewusst eine gewisse Verschuldung, um den Steuerabzug optimal zu nutzen.

Indirekte Amortisation

Indirekte Amortisation über eine Säule 3a kann steuerlich besonders attraktiv sein, da die Hypothek hoch bleibt (mehr Zinsabzug) und gleichzeitig Vorsorgekapital mit Steuerabzug aufgebaut wird.

Konsumkredite und andere Schulden

Konsumkredite

Zinsen für Konsumkredite (z. B. Autokauf, Privatkredit) sind ebenfalls abziehbar – jedoch gelten auch hier die Begrenzungen.

Kreditkarten und Kontokorrent

  • Kreditkartenzinsen sind abziehbar, sofern sie effektiv angefallen sind
  • Kontokorrentzinsen (Überziehungszinsen) sind ebenfalls abzugsfähig

Leasing

  • Leasingraten gelten nicht als Schuldzinsen, sondern als Mietkosten – sie sind nicht abziehbar
  • Leasing ist steuerrechtlich als Miete und nicht als Kredit zu behandeln

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Eigenheim mit Hypothek

Ein Ehepaar zahlt CHF 18'000 Hypothekarzinsen pro Jahr. Da sie Mieterträge und Dividenden von CHF 5'000 haben, können sie die vollen Schuldzinsen abziehen (5'000 + 50'000 = 55'000).

Beispiel 2: Konsumkredit

Ein Arbeitnehmer hat einen Privatkredit mit Zinsen von CHF 3'500. Diese Schuldzinsen sind abziehbar, sofern die Begrenzung nicht überschritten wird.

Beispiel 3: Übermässige Schulden

Ein Investor zahlt CHF 120'000 Schuldzinsen, hat aber nur CHF 20'000 Vermögenserträge. Abziehbar sind maximal CHF 70'000 (20'000 + 50'000).

Häufige Fehler und Tipps

Häufige Fehler

  • Leasingraten als Schuldzinsen deklarieren
  • Abzug von Schuldzinsen ohne entsprechende Nachweise (z. B. Bankbescheinigungen, Kreditverträge)
  • Begrenzung des Abzugs nicht beachten
  • CHF 50'000 Freibetrag doppelt ansetzen (bei Ehepaaren)

Tipps

  • Für alle Schuldzinsen: Nachweise aufbewahren (Hypothekarbescheinigungen, Bankbescheinigungen, Kreditverträge, Zinsabrechnungen)
  • Schuldenhöhe in Einklang mit steuerlicher und finanzieller Belastung bringen
  • Bei Investitionen die steuerliche Wirkung von Schuldzinsen berücksichtigen
  • Abgrenzen zwischen echten Schuldzinsen und nicht abzugsfähigen Kosten (z. B. Leasing)
  • Bruttovermögenserträge korrekt berechnen (vor Abzug der Gewinnungskosten)
  • Schuldenverzeichnis vollständig ausfüllen mit allen erforderlichen Angaben (Gläubiger, Schuldbetrag, Zinssatz)

Fazit

Schuldzinsen bieten in der Schweiz eine interessante Möglichkeit, die Steuerlast zu senken – insbesondere durch Hypotheken auf Wohneigentum. Allerdings ist der Abzug begrenzt und hängt von den erzielten Bruttovermögenserträgen ab.

Der Freibetrag von CHF 50'000 plus Vermögenserträge ist für die meisten Haushalte ausreichend, um den gesamten Zinsaufwand abzuziehen. Wichtig ist, dass alle Schuldzinsen korrekt dokumentiert werden und die Unterscheidung zwischen abzugsfähigen Schuldzinsen und nicht abzugsfähigen Kosten (wie Leasing) beachtet wird.

Wer seine Finanzierung geschickt plant, kann Steuern sparen, sollte dabei aber immer auch die langfristige finanzielle Tragbarkeit im Blick behalten.

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