Welche Unterhaltskosten an der Liegenschaft sind abzugsfähig?
Pauschalabzug oder effektive Kosten - Sie haben die Wahl
Eigenheimbesitzer können jedes Jahr wählen, ob sie die effektiven Unterhaltskosten oder einen Pauschalabzug in der Steuererklärung geltend machen wollen.
Pauschalabzug nach Alter der Liegenschaft
Standardregelung Bund und meiste Kantone
Der Pauschalabzug beträgt beim Bund und in den meisten Kantonen:
- Bis zu zehn Jahre alte Liegenschaften: 10 Prozent des Eigenmietwerts
- Ältere Liegenschaften: 20 Prozent des Eigenmietwerts
Abweichende Kantone
Basel-Land - Höhere Pauschalen
Basel-Land gewährt einen Abzug von 20 beziehungsweise 25 Prozent.
Einheitlich 20% unabhängig vom Alter
In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Waadt und Zürich darf man unabhängig vom Alter der Liegenschaft 20 Prozent abziehen.
Beispielrechnung Pauschalabzug
Eigenmietwert: 18'000 CHF
Neubau (unter 10 Jahre): 18'000 × 10% = 1'800 CHF
Älteres Objekt: 18'000 × 20% = 3'600 CHF
Zürich (unabhängig vom Alter): 18'000 × 20% = 3'600 CHF
Grundsätzlich abzugsfähige Unterhaltskosten
Werterhaltende Arbeiten
In der Steuererklärung abzugsfähig sind grundsätzlich nur Kosten, die der Instandhaltung der Liegenschaft dienen und damit werterhaltend sind.
Typische werterhaltende Kosten
Grundsätzlich gehört alles zu den Unterhaltskosten, was dem Erhalt des Wertes der Immobilie dient:
- Reparaturen aller Art
- Boiler entkalken
- Gebäudeversicherung
- Service-Abos für Anlagen
- Wartungsarbeiten
Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentümer können in der Regel auch die Einlagen in den Unterhaltsfonds abziehen.
Energiesparmassnahmen - Besondere Regelung
Abzugsfähigkeit trotz Wertvermehrung
Energiesparmaßnahmen und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau darf man ebenfalls abziehen, auch wenn solche Investitionen zum Teil wertvermehrend sind.
Dreijährige Abzugsmöglichkeit
Investitionen, die den Energieverbrauch senken, sowie Rückbaukosten können dagegen über bis zu drei Jahre in Abzug gebracht werden, soweit sie das steuerbare Einkommen übersteigen.
Beispiele für Energiesparmaßnahmen
- Wärmepumpen
- Photovoltaikanlagen
- Energiesparfenster
- Dämmungen
- Erneuerbare Heizsysteme
Nicht abzugsfähige wertvermehrende Arbeiten
Grundregel
Andere wertvermehrende Arbeiten sind nicht abzugsfähig. Dazu gehören:
- Ausbau des Dachstocks
- Anbau eines Wintergartens
- Vergrößerung der Wohnfläche
- Luxuriöse Umbauten
Aufbewahrungspflicht für wertvermehrende Investitionen
Rechnungen für wertvermehrende Investitionen, die Sie nicht als Unterhaltskosten abziehen können, sollten Sie unbedingt aufbewahren. Sie können sie später beim Verkauf der Liegenschaft geltend machen und so Grundstückgewinnsteuern sparen.
Gemischte Renovationen - Aufteilung erforderlich
Komplexe Abgrenzung
Renovationen beinhalten meistens sowohl werterhaltende, energiesparende als auch wertvermehrende Arbeiten.
Praktische Beispiele
Bodenbelag-Ersatz
Wird beispielsweise ein Linoleumboden durch Marmorplatten ersetzt, hat dies auch eine Wertsteigerung zur Folge. Ein Teil dieser Kosten ist somit nicht absetzbar.
Küchen-Ersatz
Gleiches gilt für den Ersatz einer alten, einfachen Küche durch eine moderne, luxuriöse Küche. In solchen Fällen muss man den Wert der Arbeiten aufteilen.
Nachweis durch Dokumentation
Die meisten Kantone haben Merkblätter, die auflisten, welche Arbeiten abzugsfähig sind und welche nicht. Fotos vor und nach der Renovation können helfen, den Anteil der werterhaltenden bzw. wertvermehrenden Investitionen nachzuweisen.
Detaillierte Liste abzugsfähiger Kosten
Reparaturen und Instandhaltung
- Malerarbeiten (Innen- und Außenanstrich)
- Dach-Reparaturen (Ziegel, Dachrinnen)
- Fassaden-Instandhaltung
- Fenster- und Türen-Reparaturen
- Heizungsservice und -reparaturen
- Sanitär-Reparaturen
- Elektrische Installationen (Reparaturen)
Regelmäßige Wartung
- Service-Abonnements für Heizung, Lift, etc.
- Schornsteinfeger-Kosten
- Garten-Unterhalt (grundlegend)
- Reinigungsarbeiten (professionell)
- Schneeräumung
Versicherungen und Abgaben
- Gebäudeversicherung
- Haftpflichtversicherung für das Gebäude
- Verwaltungskosten bei Stockwerkeigentum
- Hauswart-Kosten
Ersatz defekter Komponenten
- Boiler-Ersatz (gleichwertig)
- Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank)
- Türen und Fenster (gleichwertiger Ersatz)
- Sanitäre Einrichtungen (Bad, WC)
Strategische Steuerplanung
Jährliche Wahlmöglichkeit
Privatpersonen können beim Bund und in den meisten Kantonen jedes Jahr entscheiden, ob sie den Pauschalabzug geltend machen oder die effektiven Unterhaltskosten abziehen möchten.
Konzentration kleinerer Investitionen
Kleinere Investitionen in den Unterhalt der Liegenschaft sollten Sie nach Möglichkeit auf das gleiche Kalenderjahr konzentrieren. So können Sie in den übrigen Jahren, in denen nur geringe Unterhaltskosten anfallen, vom Pauschalabzug profitieren.
Verteilung größerer Renovationen
Größere Renovationsarbeiten hingegen staffeln Sie besser so, dass sie sich auf mehrere Steuerperioden verteilen. Damit kommen Sie einige Jahre lang in eine tiefere Progressionsstufe und sparen entsprechend mehr Steuern.
Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit
Grundregel für werterhaltende Maßnahmen
Werterhaltende Maßnahmen können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie umgesetzt wurden. In der Regel ist das Datum der Handwerkerrechnung entscheidend.
Sonderregelung für Energiesparmaßnahmen
Investitionen, die den Energieverbrauch senken, sowie Rückbaukosten können dagegen über bis zu drei Jahre in Abzug gebracht werden, soweit sie das steuerbare Einkommen übersteigen.
Praktisches Beispiel Energiesparkosten
Energiesparmaßnahmen: 30'000 CHF
Steuerbares Einkommen: 80'000 CHF
Jahr 1: Abzug 30'000 CHF (vollständig möglich)
Oder verteilt:
Jahr 1: 10'000 CHF
Jahr 2: 10'000 CHF
Jahr 3: 10'000 CHF
Optimale Renovationsplanung
Steueroptimale Abstimmung
Planen Sie vor einer Renovation sorgfältig, wie Sie werterhaltende Arbeiten und Energiesparmaßnahmen steuerlich optimal aufeinander abstimmen.
Ideales Szenario
Im Idealfall müssen Sie während mehrerer Jahre praktisch kein oder deutlich weniger Einkommen versteuern.
Praktisches Vorgehen
- Energiesparmaßnahmen über drei Jahre verteilen
- Werterhaltende Arbeiten geschickt auf Jahre mit hohem Einkommen legen
- Pauschale nutzen in Jahren ohne größere Ausgaben
Spezielle Situationen
Neubauten (unter 10 Jahre)
- Niedrigerer Pauschalabzug (10% statt 20%)
- Weniger effektive Kosten durch neuere Bausubstanz
- Garantieleistungen oft noch abgedeckt
- Energiestandard meist bereits hoch
Ältere Liegenschaften (über 10 Jahre)
- Höherer Pauschalabzug (20% des Eigenmietwerts)
- Mehr Renovationsbedarf
- Energetische Sanierungen oft sinnvoll
- Effektive Kosten übersteigen häufig Pauschale
Denkmalgeschützte Objekte
- Besondere Auflagen bei Renovationen
- Höhere Kosten durch Materialvorgaben
- Förderbeiträge reduzieren abzugsfähige Kosten
- Spezielle Beratung empfehlenswert
Kantonal spezifische Regelungen
Merkblätter der Kantone
Die meisten Kantone haben Merkblätter, die detailliert auflisten:
- Welche Arbeiten abzugsfähig sind
- Welche nicht abzugsfähig sind
- Wie die Aufteilung bei gemischten Renovationen erfolgt
- Besondere kantonale Regelungen
Unterschiede in der Praxis
- Großzügige Kantone: Akzeptieren mehr Grenzfälle
- Restriktive Kantone: Verlangen detaillierte Nachweise
- Verschiedene Pauschalsätze: Siehe Übersicht oben
- Abweichende Fristen: Für Energiesparmaßnahmen
Dokumentation und Nachweise
Erforderliche Belege
- Handwerker-Rechnungen mit Einzelpositionen
- Material-Quittungen
- Vor- und Nachher-Fotos bei umfassenderen Renovationen
- Service-Verträge und Wartungsbelege
Aufbewahrungsfristen
- Steuerlich: 10 Jahre empfohlen
- Wertvermehrende Investitionen: 20 Jahre (für Grundstückgewinnsteuer)
- Garantie-Nachweise: Lebensdauer der Komponenten
Digitale Archivierung
- Cloud-Speicher für langfristige Sicherung
- Kategorisierung nach werterhaltend/wertvermehrend
- Jährliche Zusammenstellungen für Steuererklärung
Häufige Fehler vermeiden
Falsche Kategorisierung
- Problem: Wertvermehrende Kosten als Unterhalt deklariert
- Lösung: Saubere Abgrenzung und Aufteilung
- Nachweis: Fotos und detaillierte Kostenaufstellung
Fehlende Belege
- Problem: Nachweise bei Steuerkontrolle nicht verfügbar
- Lösung: Systematische Belegsammlung
- Digital: Sofortige Erfassung und Archivierung
Ungünstiges Timing
- Problem: Alle Kosten in einem Jahr mit niedrigem Einkommen
- Lösung: Strategische Verteilung über mehrere Jahre
- Planung: Mehrjährige Renovationskonzepte
Praxisbeispiele
Beispiel 1: Einfamilienhaus (15 Jahre alt)
Eigenmietwert: 20'000 CHF
Pauschalabzug: 20'000 × 20% = 4'000 CHF
Effektive Kosten:
- Malerarbeiten: 3'500 CHF
- Heizungsservice: 800 CHF
- Gebäudeversicherung: 1'200 CHF
- Garten-Unterhalt: 1'500 CHF
Total: 7'000 CHF
Vorteil Einzelnachweis: 3'000 CHF
Beispiel 2: Neubau-Eigentumswohnung (5 Jahre alt)
Eigenmietwert: 15'000 CHF
Pauschalabzug: 15'000 × 10% = 1'500 CHF
Effektive Kosten:
- Verwaltungskosten: 800 CHF
- Hausrat-/Gebäudeversicherung: 600 CHF
- Kleinere Reparaturen: 400 CHF
Total: 1'800 CHF
Vorteil Einzelnachweis: 300 CHF (gering)
Fazit
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten bietet Eigenheimbesitzern flexible Optimierungsmöglichkeiten. Die wichtigsten Erkenntnisse:
Wahlmöglichkeiten:
- Pauschalabzug: 10% (neue) oder 20% (ältere) des Eigenmietwerts
- Effektive Kosten: Alle werterhaltenden Ausgaben mit Belegen
- Jährliche Entscheidung: Beste Variante pro Jahr wählen
Abzugsfähige Kosten:
- Reparaturen und Instandhaltung: Vollständig absetzbar
- Energiesparmaßnahmen: Über drei Jahre verteilbar, auch wenn wertvermehrend
- Versicherungen und Service: Laufende Betriebskosten
Strategische Planung:
- Kleinere Arbeiten konzentrieren: Ein Jahr effektive Kosten, andere Jahre Pauschale
- Größere Renovationen verteilen: Steuerprogression brechen
- Energiesparmaßnahmen: Dreijährige Verteilungsmöglichkeit nutzen
Wichtige Abgrenzung:
- Werterhaltend: Steuerlich absetzbar
- Wertvermehrend: Nicht absetzbar, aber für Grundstückgewinnsteuer aufbewahren
- Energiesparend: Ausnahme - auch bei Wertvermehrung absetzbar
Mit der richtigen Planung und Dokumentation können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.