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Welche Unterhaltskosten an der Liegenschaft sind abzugsfähig?

Pauschalabzug oder effektive Kosten - Sie haben die Wahl

Eigenheimbesitzer können jedes Jahr wählen, ob sie die effektiven Unterhaltskosten oder einen Pauschalabzug in der Steuererklärung geltend machen wollen.

Pauschalabzug nach Alter der Liegenschaft

Standardregelung Bund und meiste Kantone

Der Pauschalabzug beträgt beim Bund und in den meisten Kantonen:

  • Bis zu zehn Jahre alte Liegenschaften: 10 Prozent des Eigenmietwerts
  • Ältere Liegenschaften: 20 Prozent des Eigenmietwerts

Abweichende Kantone

Basel-Land - Höhere Pauschalen

Basel-Land gewährt einen Abzug von 20 beziehungsweise 25 Prozent.

Einheitlich 20% unabhängig vom Alter

In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Waadt und Zürich darf man unabhängig vom Alter der Liegenschaft 20 Prozent abziehen.

Beispielrechnung Pauschalabzug

Eigenmietwert: 18'000 CHF
Neubau (unter 10 Jahre): 18'000 × 10% = 1'800 CHF
Älteres Objekt: 18'000 × 20% = 3'600 CHF
Zürich (unabhängig vom Alter): 18'000 × 20% = 3'600 CHF

Grundsätzlich abzugsfähige Unterhaltskosten

Werterhaltende Arbeiten

In der Steuererklärung abzugsfähig sind grundsätzlich nur Kosten, die der Instandhaltung der Liegenschaft dienen und damit werterhaltend sind.

Typische werterhaltende Kosten

Grundsätzlich gehört alles zu den Unterhaltskosten, was dem Erhalt des Wertes der Immobilie dient:

  • Reparaturen aller Art
  • Boiler entkalken
  • Gebäudeversicherung
  • Service-Abos für Anlagen
  • Wartungsarbeiten

Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentümer können in der Regel auch die Einlagen in den Unterhaltsfonds abziehen.

Energiesparmassnahmen - Besondere Regelung

Abzugsfähigkeit trotz Wertvermehrung

Energiesparmaßnahmen und Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau darf man ebenfalls abziehen, auch wenn solche Investitionen zum Teil wertvermehrend sind.

Dreijährige Abzugsmöglichkeit

Investitionen, die den Energieverbrauch senken, sowie Rückbaukosten können dagegen über bis zu drei Jahre in Abzug gebracht werden, soweit sie das steuerbare Einkommen übersteigen.

Beispiele für Energiesparmaßnahmen

  • Wärmepumpen
  • Photovoltaikanlagen
  • Energiesparfenster
  • Dämmungen
  • Erneuerbare Heizsysteme

Nicht abzugsfähige wertvermehrende Arbeiten

Grundregel

Andere wertvermehrende Arbeiten sind nicht abzugsfähig. Dazu gehören:

  • Ausbau des Dachstocks
  • Anbau eines Wintergartens
  • Vergrößerung der Wohnfläche
  • Luxuriöse Umbauten

Aufbewahrungspflicht für wertvermehrende Investitionen

Rechnungen für wertvermehrende Investitionen, die Sie nicht als Unterhaltskosten abziehen können, sollten Sie unbedingt aufbewahren. Sie können sie später beim Verkauf der Liegenschaft geltend machen und so Grundstückgewinnsteuern sparen.

Gemischte Renovationen - Aufteilung erforderlich

Komplexe Abgrenzung

Renovationen beinhalten meistens sowohl werterhaltende, energiesparende als auch wertvermehrende Arbeiten.

Praktische Beispiele

Bodenbelag-Ersatz

Wird beispielsweise ein Linoleumboden durch Marmorplatten ersetzt, hat dies auch eine Wertsteigerung zur Folge. Ein Teil dieser Kosten ist somit nicht absetzbar.

Küchen-Ersatz

Gleiches gilt für den Ersatz einer alten, einfachen Küche durch eine moderne, luxuriöse Küche. In solchen Fällen muss man den Wert der Arbeiten aufteilen.

Nachweis durch Dokumentation

Die meisten Kantone haben Merkblätter, die auflisten, welche Arbeiten abzugsfähig sind und welche nicht. Fotos vor und nach der Renovation können helfen, den Anteil der werterhaltenden bzw. wertvermehrenden Investitionen nachzuweisen.

Detaillierte Liste abzugsfähiger Kosten

Reparaturen und Instandhaltung

  • Malerarbeiten (Innen- und Außenanstrich)
  • Dach-Reparaturen (Ziegel, Dachrinnen)
  • Fassaden-Instandhaltung
  • Fenster- und Türen-Reparaturen
  • Heizungsservice und -reparaturen
  • Sanitär-Reparaturen
  • Elektrische Installationen (Reparaturen)

Regelmäßige Wartung

  • Service-Abonnements für Heizung, Lift, etc.
  • Schornsteinfeger-Kosten
  • Garten-Unterhalt (grundlegend)
  • Reinigungsarbeiten (professionell)
  • Schneeräumung

Versicherungen und Abgaben

  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung für das Gebäude
  • Verwaltungskosten bei Stockwerkeigentum
  • Hauswart-Kosten

Ersatz defekter Komponenten

  • Boiler-Ersatz (gleichwertig)
  • Haushaltsgeräte (Waschmaschine, Kühlschrank)
  • Türen und Fenster (gleichwertiger Ersatz)
  • Sanitäre Einrichtungen (Bad, WC)

Strategische Steuerplanung

Jährliche Wahlmöglichkeit

Privatpersonen können beim Bund und in den meisten Kantonen jedes Jahr entscheiden, ob sie den Pauschalabzug geltend machen oder die effektiven Unterhaltskosten abziehen möchten.

Konzentration kleinerer Investitionen

Kleinere Investitionen in den Unterhalt der Liegenschaft sollten Sie nach Möglichkeit auf das gleiche Kalenderjahr konzentrieren. So können Sie in den übrigen Jahren, in denen nur geringe Unterhaltskosten anfallen, vom Pauschalabzug profitieren.

Verteilung größerer Renovationen

Größere Renovationsarbeiten hingegen staffeln Sie besser so, dass sie sich auf mehrere Steuerperioden verteilen. Damit kommen Sie einige Jahre lang in eine tiefere Progressionsstufe und sparen entsprechend mehr Steuern.

Zeitpunkt der Abzugsfähigkeit

Grundregel für werterhaltende Maßnahmen

Werterhaltende Maßnahmen können nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie umgesetzt wurden. In der Regel ist das Datum der Handwerkerrechnung entscheidend.

Sonderregelung für Energiesparmaßnahmen

Investitionen, die den Energieverbrauch senken, sowie Rückbaukosten können dagegen über bis zu drei Jahre in Abzug gebracht werden, soweit sie das steuerbare Einkommen übersteigen.

Praktisches Beispiel Energiesparkosten

Energiesparmaßnahmen: 30'000 CHF
Steuerbares Einkommen: 80'000 CHF

Jahr 1: Abzug 30'000 CHF (vollständig möglich)
Oder verteilt:
Jahr 1: 10'000 CHF
Jahr 2: 10'000 CHF  
Jahr 3: 10'000 CHF

Optimale Renovationsplanung

Steueroptimale Abstimmung

Planen Sie vor einer Renovation sorgfältig, wie Sie werterhaltende Arbeiten und Energiesparmaßnahmen steuerlich optimal aufeinander abstimmen.

Ideales Szenario

Im Idealfall müssen Sie während mehrerer Jahre praktisch kein oder deutlich weniger Einkommen versteuern.

Praktisches Vorgehen

  1. Energiesparmaßnahmen über drei Jahre verteilen
  2. Werterhaltende Arbeiten geschickt auf Jahre mit hohem Einkommen legen
  3. Pauschale nutzen in Jahren ohne größere Ausgaben

Spezielle Situationen

Neubauten (unter 10 Jahre)

  • Niedrigerer Pauschalabzug (10% statt 20%)
  • Weniger effektive Kosten durch neuere Bausubstanz
  • Garantieleistungen oft noch abgedeckt
  • Energiestandard meist bereits hoch

Ältere Liegenschaften (über 10 Jahre)

  • Höherer Pauschalabzug (20% des Eigenmietwerts)
  • Mehr Renovationsbedarf
  • Energetische Sanierungen oft sinnvoll
  • Effektive Kosten übersteigen häufig Pauschale

Denkmalgeschützte Objekte

  • Besondere Auflagen bei Renovationen
  • Höhere Kosten durch Materialvorgaben
  • Förderbeiträge reduzieren abzugsfähige Kosten
  • Spezielle Beratung empfehlenswert

Kantonal spezifische Regelungen

Merkblätter der Kantone

Die meisten Kantone haben Merkblätter, die detailliert auflisten:

  • Welche Arbeiten abzugsfähig sind
  • Welche nicht abzugsfähig sind
  • Wie die Aufteilung bei gemischten Renovationen erfolgt
  • Besondere kantonale Regelungen

Unterschiede in der Praxis

  • Großzügige Kantone: Akzeptieren mehr Grenzfälle
  • Restriktive Kantone: Verlangen detaillierte Nachweise
  • Verschiedene Pauschalsätze: Siehe Übersicht oben
  • Abweichende Fristen: Für Energiesparmaßnahmen

Dokumentation und Nachweise

Erforderliche Belege

  • Handwerker-Rechnungen mit Einzelpositionen
  • Material-Quittungen
  • Vor- und Nachher-Fotos bei umfassenderen Renovationen
  • Service-Verträge und Wartungsbelege

Aufbewahrungsfristen

  • Steuerlich: 10 Jahre empfohlen
  • Wertvermehrende Investitionen: 20 Jahre (für Grundstückgewinnsteuer)
  • Garantie-Nachweise: Lebensdauer der Komponenten

Digitale Archivierung

  • Cloud-Speicher für langfristige Sicherung
  • Kategorisierung nach werterhaltend/wertvermehrend
  • Jährliche Zusammenstellungen für Steuererklärung

Häufige Fehler vermeiden

Falsche Kategorisierung

  • Problem: Wertvermehrende Kosten als Unterhalt deklariert
  • Lösung: Saubere Abgrenzung und Aufteilung
  • Nachweis: Fotos und detaillierte Kostenaufstellung

Fehlende Belege

  • Problem: Nachweise bei Steuerkontrolle nicht verfügbar
  • Lösung: Systematische Belegsammlung
  • Digital: Sofortige Erfassung und Archivierung

Ungünstiges Timing

  • Problem: Alle Kosten in einem Jahr mit niedrigem Einkommen
  • Lösung: Strategische Verteilung über mehrere Jahre
  • Planung: Mehrjährige Renovationskonzepte

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Einfamilienhaus (15 Jahre alt)

Eigenmietwert: 20'000 CHF
Pauschalabzug: 20'000 × 20% = 4'000 CHF

Effektive Kosten:
- Malerarbeiten: 3'500 CHF
- Heizungsservice: 800 CHF  
- Gebäudeversicherung: 1'200 CHF
- Garten-Unterhalt: 1'500 CHF
Total: 7'000 CHF

Vorteil Einzelnachweis: 3'000 CHF

Beispiel 2: Neubau-Eigentumswohnung (5 Jahre alt)

Eigenmietwert: 15'000 CHF
Pauschalabzug: 15'000 × 10% = 1'500 CHF

Effektive Kosten:
- Verwaltungskosten: 800 CHF
- Hausrat-/Gebäudeversicherung: 600 CHF
- Kleinere Reparaturen: 400 CHF
Total: 1'800 CHF

Vorteil Einzelnachweis: 300 CHF (gering)

Fazit

Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten bietet Eigenheimbesitzern flexible Optimierungsmöglichkeiten. Die wichtigsten Erkenntnisse:

Wahlmöglichkeiten:

  • Pauschalabzug: 10% (neue) oder 20% (ältere) des Eigenmietwerts
  • Effektive Kosten: Alle werterhaltenden Ausgaben mit Belegen
  • Jährliche Entscheidung: Beste Variante pro Jahr wählen

Abzugsfähige Kosten:

  • Reparaturen und Instandhaltung: Vollständig absetzbar
  • Energiesparmaßnahmen: Über drei Jahre verteilbar, auch wenn wertvermehrend
  • Versicherungen und Service: Laufende Betriebskosten

Strategische Planung:

  • Kleinere Arbeiten konzentrieren: Ein Jahr effektive Kosten, andere Jahre Pauschale
  • Größere Renovationen verteilen: Steuerprogression brechen
  • Energiesparmaßnahmen: Dreijährige Verteilungsmöglichkeit nutzen

Wichtige Abgrenzung:

  • Werterhaltend: Steuerlich absetzbar
  • Wertvermehrend: Nicht absetzbar, aber für Grundstückgewinnsteuer aufbewahren
  • Energiesparend: Ausnahme - auch bei Wertvermehrung absetzbar

Mit der richtigen Planung und Dokumentation können erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

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