Berufsauslagen & Abzüge

Wie hoch ist der durchschnittliche Steuerabzug in der Schweiz?

Viele Steuerpflichtige fragen sich, wie hoch der „durchschnittliche" Steuerabzug in einer Schweizer Steuererklärung ist. Eine pauschale Zahl gibt es jedoch nicht, da die Abzugsmöglichkeiten stark von der persönlichen Situation abhängen – insbesondere von Einkommen, Zivilstand, Kanton und Familiensituation.

In diesem FAQ-Artikel erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Abzüge und typische Grössenordnungen.

Gibt es einen durchschnittlichen Gesamtbetrag an Steuerabzügen?

Einen festen Durchschnittswert für den gesamten Steuerabzug gibt es nicht. Während bei Einzelpersonen mit einfachem Einkommen oft nur einige tausend Franken abgezogen werden können, erreichen Familien, Wohneigentümer oder Selbstständige deutlich höhere Beträge.

In der Praxis führen die gängigsten Abzüge jedoch häufig zu einer steuerlichen Entlastung von mehreren tausend Franken pro Jahr.

Die wichtigsten Steuerabzüge und typische Höchstbeträge

Einzahlungen in die Säule 3a

Einzahlungen in die gebundene Vorsorge (Säule 3a) zählen zu den stärksten Abzügen und senken direkt das steuerbare Einkommen.

Steuerjahr 2025 & 2026:

  • Angestellte mit Pensionskasse: bis zu CHF 7'258 pro Jahr
  • Selbstständige ohne Pensionskasse: bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288

Neu ab 2026: Es sind nachträgliche Einzahlungen (Einkäufe) für Lücken ab 2025 möglich. Wurde im 2025 kein Beitrag getätigt, kann im Jahr 2026 zusätzlich zum Maximalbetrag für das laufende Jahr ein Einkauf für das Jahr 2025 im Betrag von maximal CHF 7'258 getätigt werden. Die Nachzahlung ist bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich.

Versicherungsprämien und Zinsen von Sparkapitalien

Prämien für Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen sowie Zinsen von Sparkapitalien können bis zu bestimmten Höchstbeträgen abgezogen werden. Die genauen Beträge variieren zwischen Bund und Kantonen:

Direkte Bundessteuer (2025):

  • Einzelpersonen: maximal CHF 1'700
  • Ehepaare: maximal CHF 3'500
  • Ohne Säule 3a/2. Säule-Beiträge: Der Abzug erhöht sich um 50% (also CHF 2'550 bzw. CHF 5'250)
  • Pro Kind/unterstützte Person: zusätzlich CHF 700

Kantons- und Gemeindesteuern (Beispiel Kanton Zürich 2025):

  • Einzelpersonen: maximal CHF 2'600
  • Ehepaare: maximal CHF 5'200
  • Ohne Säule 3a/2. Säule-Beiträge: Der Abzug erhöht sich um 50%
  • Pro Kind/unterstützte Person: zusätzlich CHF 1'300

Die kantonalen Höchstbeträge variieren stark – einige Kantone gewähren auch einen Mindestabzug (Pauschalabzug), selbst wenn die effektiven Prämien tiefer sind.

Berufsauslagen

Berufliche Auslagen wie Fahrtkosten, Verpflegung oder Arbeitsmittel können je nach Kanton als Pauschale oder effektive Kosten abgezogen werden:

Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort:

  • Direkte Bundessteuer: maximal CHF 3'300
  • Kantons- und Gemeindesteuern: oft höher (z.B. im Kanton Zürich ohne Limite bei nachgewiesenen Kosten des öffentlichen Verkehrs)

Auswärtige Verpflegung:

  • Wenn die Mittagspause nicht zu Hause verbracht werden kann: CHF 15 pro Arbeitstag
  • Bei 5-Tage-Woche: rund CHF 3'200 pro Jahr
  • Beteiligt sich der Arbeitgeber an der Verpflegung: nur CHF 7.50 pro Tag

Weitere Berufsauslagen (Pauschalabzug):

  • Direkte Bundessteuer: 3% des Nettolohnes, maximal CHF 4'000

Nebenverdienste

Einkünfte aus Nebenjobs können pauschal mit ca. 20% des Bruttoeinkommens als Auslagen abgezogen werden (mindestens ca. CHF 800, maximal ca. CHF 2'400), wenn die effektiven Auslagen nicht höher sind.

Kinder- und Betreuungsabzüge

Für Kinder und Betreuungskosten bestehen verschiedene Abzüge:

Kinderbetreuungskosten (ausserhäuslich):

  • Direkte Bundessteuer: maximal CHF 10'100 pro Kind
  • Kantonal: stark variierend (z.B. Zürich CHF 25'000, Bern CHF 8'000, Basel-Stadt CHF 10'000)

Kinderabzug:

  • Für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind gibt es einen Sozialabzug, der das steuerbare Einkommen direkt mindert (kantonsspezifisch)

Unterstützungsabzug:

  • Direkte Bundessteuer: CHF 6'500 pro unterstützte Person
  • Kantonal: variiert (z.B. im Kanton Aargau CHF 2'400)

Weitere wichtige Abzüge

Spenden:

  • An gemeinnützige Organisationen: meist bis zu 20% des Nettoeinkommens abzugsfähig
  • Mindestbetrag oft CHF 100

Aus- und Weiterbildungskosten:

  • Berufsorientierte Weiterbildungen: in den meisten Kantonen maximal CHF 12'000

Liegenschaftskosten (für Wohneigentümer):

  • Unterhaltskosten: Pauschalabzug 10-20% des Eigenmietwerts oder effektive Kosten
  • Schuldzinsen: vollständig abzugsfähig (mit gewissen Einschränkungen)

Vermögensverwaltungskosten:

  • Depotgebühren, Safemiete, etc. effektiv oder als Pauschale (z.B. 3‰ des Vermögens, max. CHF 6'000 im Kanton Zürich)

Wovon hängt die Höhe der Abzüge konkret ab?

Die Höhe Ihrer möglichen Steuerabzüge wird von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Zivilstand (ledig, verheiratet, eingetragene Partnerschaft)
  • Anzahl Kinder oder unterstützter Personen
  • Wohnkanton und Gemeinde
  • Einkommen und Art der Erwerbstätigkeit (angestellt/selbstständig)
  • Vorsorge- und Versicherungsbeiträge
  • Berufliche Auslagen (z.B. Fahrkosten, Arbeitsmittel)
  • Wohneigentum und damit verbundene Kosten
  • Spenden und weitere Abzüge

Beispielrechnung

Beispiel: Verheiratetes Paar im Kanton Zürich, beide erwerbstätig, 2 Kinder:

Mögliche Abzüge:

  • Säule 3a (beide Partner): 2 × CHF 7'258 = CHF 14'516
  • Versicherungsprämien: ca. CHF 5'200 (kantonaler Höchstbetrag)
  • Berufsauslagen (Fahrkosten, Verpflegung): ca. CHF 10'000
  • Kinderbetreuung: CHF 20'000
  • Total: ca. CHF 49'716

Dieses Paar könnte somit knapp CHF 50'000 vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Fazit

Ein fixer «Durchschnittswert» für den gesamten Steuerabzug in der Schweiz existiert nicht. Viele typische Abzüge summieren sich jedoch auf mehrere tausend Franken pro Jahr – bei Familien oder Personen mit hohen Vorsorgeeinzahlungen oft deutlich mehr.

Um den persönlichen Steuervorteil genau zu bestimmen, lohnt es sich, alle zulässigen Abzüge in Ihrer Steuererklärung sorgfältig zu berücksichtigen. Da die kantonalen Regelungen teilweise erheblich voneinander abweichen, empfiehlt sich eine individuelle Steueroptimierung oder die Beratung durch einen Steuerexperten.

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