Findea Close Icon

Wie muss ich ausländische Einkommen oder Immobilien in der Steuererklärung angeben?

Als Steuerpflichtiger in der Schweiz sind Sie verpflichtet, Ihr weltweites Einkommen und Vermögen zu deklarieren. Dies umfasst auch alle ausländischen Einkünfte und Immobilien. Die korrekte Angabe dieser Werte ist essentiell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und von möglichen Doppelbesteuerungsabkommen zu profitieren.

Grundsätzliche Deklarationspflicht für ausländische Werte

Weltweite Steuerpflicht in der Schweiz

Wenn Sie in der Schweiz steuerlich ansässig sind, unterliegen Sie der weltweiten Steuerpflicht. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Schweizer Einkommen und Vermögen, sondern auch alle ausländischen Werte in Ihrer Steuererklärung angeben müssen.

Die Steuerpflicht in der Schweiz beginnt, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt dauerhaft in der Schweiz begründen oder sich mindestens 30 Tage ununterbrochen erwerbstätig aufhalten.

Unterschied zwischen Ansässigen und Nicht-Ansässigen

Steuerlich Ansässige werden mit dem weltweiten Einkommen besteuert, während Nicht-Ansässige nur auf Schweizer Einkommensquellen besteuert werden. Ausländische Immobilien und Einkünfte sind daher nur für Ansässige deklarationspflichtig.

Deklaration ausländischer Einkommen

Wo werden ausländische Einkommen deklariert?

Ausländische Einkommen werden in der Steuererklärung unter verschiedenen Ziffern eingetragen, je nach Art des Einkommens:

Unselbstständige Erwerbstätigkeit im Ausland: Diese wird zusammen mit dem inländischen Erwerbseinkommen deklariert und ist vollumfänglich steuerpflichtig.

Selbstständige Erwerbstätigkeit im Ausland: Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im Ausland werden ebenfalls zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet.

Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge aus ausländischen Quellen müssen im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufgeführt werden.

Währungsumrechnung

Alle ausländischen Beträge müssen in Schweizer Franken umgerechnet werden. Verwenden Sie dafür die offiziellen Kurse der Eidgenössischen Steuerverwaltung, die jährlich publiziert werden. Bei Jahresendkursen orientieren Sie sich am 31. Dezember des entsprechenden Steuerjahres.

Besonderheiten bei Grenzgängern

Falls Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen, gelten spezielle Regelungen bezüglich der Steuerpflicht und Deklaration.

Deklaration ausländischer Immobilien

Liegenschaftsvermögen und Eigenmietwert

Ausländische Immobilien müssen vollumfänglich im Vermögen deklariert werden. Wenn Sie Liegenschaften im Ausland besitzen, führen Sie diese im Vermögen und die Erträge daraus bei den Einkünften auf.

Eigenmietwert für selbstgenutzte Immobilien

Wird eine Liegenschaft im Ausland selbstgenutzt, so ist für diese ein Eigenmietwert anzugeben. Dieser beträgt für Häuser 3.5% des Steuerwertes der Liegenschaft und für Wohnungen / Stockwerkeinheiten 4.25% des Steuerwertes der Liegenschaft.

Bewertung ausländischer Immobilien

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Verkehrswert. Orientieren Sie sich an vergleichbaren lokalen Immobilienwerten oder lassen Sie eine professionelle Schätzung erstellen. Der angegebene Wert sollte realistisch und nachvollziehbar sein.

Steuerausscheidung bei ausländischen Immobilien

Das Steueramt wird aufgrund der Angaben eine Steuerausscheidung vornehmen. Dies bedeutet, dass die Schweizer Steuerbehörden prüfen, ob Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar sind und wie die Besteuerung zwischen den Ländern aufgeteilt wird.

Verluste aus ausländischen Liegenschaften

Neue Regelung seit 2021

Ab der Steuerperiode 2021 werden die Verluste aus ausländischen Liegenschaften (sogenannte Schuldzinsen- und Gewinnungskostenüberschüsse) nur noch satzbestimmend berücksichtigt und nicht mehr mit dem steuerbaren Einkommen in der Schweiz verrechnet.

Das bedeutet, dass Verluste aus ausländischen Immobilien zwar den Steuersatz beeinflussen können, aber nicht mehr direkt das steuerbare Einkommen reduzieren.

Unterhaltskosten und Verwaltungsaufwand

Trotz der Änderung können Sie weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterhalt, Verwaltung und Zinsen für ausländische Immobilien geltend machen, allerdings nur noch zur Satzbestimmung.

Kryptowährungen und digitale Assets

Deklarationspflicht für Kryptowährungen

Haben Sie Kryptowährungen als Guthaben, deklarieren Sie diese im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis. Sofern kein gewerbsmässiger Handel besteht, haben Kursgewinne oder -verluste keinen Einfluss auf das Einkommen.

Mining-Einkünfte

Falls Sie Kryptowährungen besitzen, welche Sie mittels Mining erwirtschaftet haben, erzielen Sie in diesem Umfang steuerbares Einkommen. In diesem Fall legen Sie bitte der Steuererklärung eine Aufstellung über die Einnahmen und Ausgaben bei.

Nachweis und Bewertung

Den Nachweis des Vermögens in Kryptowährung können Sie grundsätzlich mit einem Ausdruck des Jahresendbestandes der digitalen Brieftasche (Wallet) erbringen. In der Kursliste der eidgenössischen Steuerverwaltung sind die Steuerwerte der wichtigsten Kryptowährungen publiziert.

Vermögensverwaltungskosten für ausländische Anlagen

Pauschalabzug vs. effektive Kosten

Für die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte können Sie entweder einen Pauschalabzug von 3‰ des Wertschriftenbestandes geltend machen oder die tatsächlichen Kosten abziehen. Eine Kumulation der beider Abzugsformen ist nicht zulässig.

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Was ist der AIA?

Im Rahmen des AIA (Automatischer Informationsaustausch) werden Informationen über Finanzkonten zwischen den Partnerstaaten ausgetauscht.

Das bedeutet, dass die Schweizer Steuerbehörden automatisch Informationen über Ihre ausländischen Konten und Anlagen von den Partnerländern erhalten.

Konsequenzen für nicht deklarierte Werte

Haben Sie in der Vergangenheit ausländische Werte nicht deklariert, werden diese durch den AIA möglicherweise entdeckt. In solchen Fällen ist eine nachträgliche Selbstanzeige oft nicht mehr möglich.

Selbstanzeige für nicht deklarierte ausländische Werte

Straflose Selbstanzeige

Haben Sie dies in der Vergangenheit nicht getan, können Sie eine Selbstanzeige einreichen. Eine straflose Selbstanzeige ist jedoch nur möglich, solange die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Hinterziehung haben.

Wichtiger Hinweis zur Selbstanzeige

Eine kommentarlose Deklaration in der Steuererklärung ohne expliziten Hinweis auf die Selbstanzeige gilt nicht als Selbstanzeige und kann zu einer Strafe führen.

Bussenhöhe bei Nachsteuerverfahren

Die Busse beträgt dann zwischen einem Drittel und dem Dreifachen der Nachsteuer, je nach Verschulden und persönlichen Umständen.

Praktische Tipps für die korrekte Deklaration

Dokumentation und Belege

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen für Ihre ausländischen Einkommen und Vermögenswerte:

  • Kontoauszüge und Zinsbescheinigungen
  • Mietverträge und Mieteinnahmenachweise
  • Kaufverträge und Bewertungsunterlagen für Immobilien
  • Dividendenbescheinigungen ausländischer Aktien
  • Wallet-Auszüge für Kryptowährungen

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen

Bei komplexeren ausländischen Vermögensverhältnissen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerexperten. Dieser kann:

  • Die korrekte Bewertung ausländischer Vermögenswerte sicherstellen
  • Doppelbesteuerungsabkommen optimal nutzen
  • Bei der Steuerausscheidung unterstützen
  • Risiken bei der Deklaration minimieren

Doppelbesteuerungsabkommen nutzen

Die Schweiz hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese können verhindern, dass Sie auf dasselbe Einkommen in beiden Ländern Steuern zahlen müssen. Die Anwendung erfolgt meist automatisch durch die Steuerausscheidung.

Spezielle Situationen und Ausnahmen

Diplomaten und internationale Organisationen

Mitarbeiter internationaler Organisationen oder Diplomaten unterliegen oft besonderen steuerlichen Regelungen bezüglich ausländischer Einkommen.

Grenzgängerregelungen

Bei Grenzgängern können spezielle bilaterale Abkommen die Besteuerung ausländischer Einkommen beeinflussen.

Erbschaften aus dem Ausland

Ausländische Erbschaften müssen ebenfalls korrekt deklariert werden. Hier gelten besondere Bewertungs- und Deklarationsregeln.

Häufige Fehler vermeiden

Nicht alle Einkommen deklarieren

Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Deklaration ausländischer Einkommen. Auch kleine Beträge müssen angegeben werden.

Falsche Währungsumrechnung

Verwenden Sie immer die offiziellen Kurse der Eidgenössischen Steuerverwaltung, nicht tagesaktuelle Kurse.

Unterbewertung von Immobilien

Ausländische Immobilien werden oft zu niedrig bewertet. Dies kann zu Nachfragen und Korrekturen führen.

Fehlende Dokumentation

Halten Sie alle Belege bereit, um Ihre Angaben bei Rückfragen belegen zu können.

Fazit und Empfehlungen

Die korrekte Deklaration ausländischer Einkommen und Immobilien ist komplex, aber essentiell für die Rechtssicherheit. Mit dem automatischen Informationsaustausch werden nicht deklarierte Werte zunehmend entdeckt.

Wichtigste Punkte:

  • Deklarieren Sie alle ausländischen Einkommen und Vermögenswerte vollständig
  • Nutzen Sie offizielle Bewertungen und Währungskurse
  • Dokumentieren Sie alle Angaben sorgfältig
  • Holen Sie bei komplexen Situationen professionelle Hilfe
  • Nutzen Sie Doppelbesteuerungsabkommen zu Ihrem Vorteil

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich frühzeitig an einen Steuerexperten oder direkt an die Steuerbehörden. Eine proaktive und transparente Deklaration ist immer der beste Weg.

Spezialisten beauftragen
Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen Werktags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Servicepakete ab CHF 99