Vermögen & Einkommen

Wie muss ich ein Wertschriftenkonto versteuern?

Ein Wertschriftenkonto (Depot) muss in der Schweiz sowohl im Rahmen der Vermögenssteuer als auch der Einkommenssteuer korrekt in der Steuererklärung deklariert werden. Dabei sind der Bestand per Jahresende sowie die während des Jahres erzielten Erträge massgebend.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihr Wertschriftenkonto korrekt angeben und worauf Sie achten sollten.

Welche Steuern betreffen ein Wertschriftenkonto?

Ein Wertschriftenkonto unterliegt grundsätzlich zwei Steuerarten:

  • Vermögenssteuer auf dem Depotwert per 31. Dezember
  • Einkommenssteuer auf Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen

Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Wertschriften im Privatvermögen sind in der Regel steuerfrei. Dennoch müssen alle Transaktionen (Käufe und Verkäufe) in der Steuererklärung deklariert werden, damit das Steueramt prüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind.

Deklaration des Vermögens

Stichtag und Bewertung

Für die Vermögenssteuer ist der Bestand per 31. Dezember massgebend:

  • Kurswert von Aktien, Fonds und Obligationen
  • Kontosaldo von Verrechnungskonten
  • Offizielle Steuerkurse der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

Die ESTV publiziert jährlich eine Liste mit den offiziellen Kurswerten für gängige Wertschriften. Diese Werte sind für die Vermögenssteuer massgebend.

Eintrag im Wertschriftenverzeichnis

Die Deklaration erfolgt im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung:

  • Gesamttotal gemäss Steuerauszug oder
  • Einzelauflistung jeder Position mit Steuerwert

Ein Steuerauszug der Bank (auch Steuerverzeichnis genannt) vereinfacht die Erfassung erheblich, da:

  • alle Titel mit offiziellen Steuerkursen aufgeführt sind
  • der Vermögensstand korrekt berechnet ist
  • die Erträge und Verrechnungssteuer bereits enthalten sind

Deklaration der Erträge

Steuerbares Einkommen

Als Einkommen zu versteuern sind insbesondere:

  • Dividenden aus Aktien
  • Zinsen aus Obligationen und Konten
  • Ausschüttungen aus Fonds (z.B. thesaurierende Fonds)

Diese Erträge sind auch dann steuerpflichtig, wenn die Wertschriften im Laufe des Jahres verkauft wurden.

Wichtig bei qualifizierten Beteiligungen: Bei Beteiligungen von mindestens 10% am Aktien- oder Stammkapital einer Gesellschaft gilt eine steuerliche Privilegierung. Diese Dividenden werden im Kanton Zürich beispielsweise nur zu rund 50% (kantonal) bzw. zu 60% (Bund) besteuert.

Kapitalgewinne

Für Privatpersonen gilt grundsätzlich:

  • Kursgewinne aus dem Verkauf von Wertschriften sind steuerfrei
  • Die Transaktionen müssen dennoch vollständig deklariert werden
  • Das Steueramt prüft damit die Abgrenzung zur gewerbsmässigen Handelstätigkeit

Wann liegt gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vor?

Gewerbsmässiger Handel ist ausgeschlossen, wenn folgende Kriterien kumulativ erfüllt sind: Die Haltedauer beträgt mindestens sechs Monate, das Transaktionsvolumen übersteigt das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode nicht, und Kapitalgewinne bilden keine Notwendigkeit zur Finanzierung der Lebenshaltung.

Werden diese Kriterien nicht kumulativ erfüllt, kann gewerbsmässiger Handel vorliegen. In diesem Fall werden Kursgewinne als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert und es fallen zusätzlich AHV/IV/EO-Beiträge von rund 10% an.

Rückforderung der Verrechnungssteuer

Auf schweizerische Dividenden und Zinsen wird automatisch eine Verrechnungssteuer von 35% erhoben und direkt von der Bank einbehalten. Diese kann vollständig zurückgefordert werden, wenn:

  • die Erträge korrekt als Einkommen deklariert werden
  • die Wertschriften im Wertschriftenverzeichnis aufgeführt sind

Die Rückforderung erfolgt automatisch über die Steuererklärung.

Ausländische Quellensteuern: Bei ausländischen Wertschriften (z.B. US-Aktien) wird ebenfalls eine Quellensteuer einbehalten (in den USA bis zu 30%). Diese kann teilweise über das Formular DA-1 oder direkt im Ausland zurückgefordert werden. Bei Doppelbesteuerungsabkommen können in der Regel 15% der ausländischen Quellensteuer auf die Schweizer Einkommenssteuer angerechnet werden.

Abzugsfähige Kosten

Bei der Einkommenssteuer können folgende Kosten abgezogen werden:

Abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten:

  • Depotgebühren für Aufbewahrung und Verwaltung
  • Safe- und Schrankfachgebühren
  • Kosten für das Steuerverzeichnis
  • Negativzinsen auf Bankguthaben
  • Inkassospesen für Coupons und Dividenden

Nicht abzugsfähige Kosten:

  • Kauf- und Verkaufskommissionen (Courtagen)
  • Stempelabgaben und Börsengebühren
  • Kosten für Finanz- und Anlageberatung
  • Vermögensverwaltungsmandate (aktives Depotmanagement)
  • Pauschalgebühren von bankexternen Vermögensverwaltern

Pauschalabzug: In vielen Kantonen kann anstelle der effektiven Kosten ein Pauschalabzug geltend gemacht werden. Dieser beträgt typischerweise 3‰ (0,3%) des Steuerwertes der durch Dritte verwalteten Wertschriften, maximal jedoch CHF 6'000 (z.B. Kanton Zürich). Die genauen Regelungen variieren je nach Kanton.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine korrekte Deklaration sind insbesondere hilfreich:

  • Steuerauszug / Steuerverzeichnis der Bank
  • Depotauszug per 31. Dezember
  • Abrechnungen über Dividenden und Zinsen
  • Belege zu abzugsfähigen Depotgebühren (falls effektive Kosten geltend gemacht werden)
  • Kauf- und Verkaufsbelege aller Transaktionen

Fazit

Ein Wertschriftenkonto muss in der Schweiz sowohl als Vermögen als auch hinsichtlich der erzielten Erträge korrekt in der Steuererklärung angegeben werden. Entscheidend sind dabei:

  • der Steuerwert per 31. Dezember (gemäss offiziellen ESTV-Kursen)
  • die vollständige Deklaration von Dividenden, Zinsen und Ausschüttungen
  • die Rückforderung der Verrechnungssteuer
  • die transparente Darstellung aller Käufe und Verkäufe (zur Prüfung der Steuerfreiheit von Kapitalgewinnen)
  • die Abgrenzung zur gewerbsmässigen Handelstätigkeit

Mit einem aktuellen Steuerauszug Ihrer Bank und einer sauberen Erfassung im Wertschriftenverzeichnis stellen Sie sicher, dass Ihr Depot steuerlich korrekt und vollständig berücksichtigt wird. Bei komplexen Portfolios, häufigem Handel oder ausländischen Wertschriften empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Steuerberater.

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