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Wie muss ich Wertschriften und Konten deklarieren?

Wertschriften und Konten deklarieren: Der vollständige Leitfaden für die Schweizer Steuererklärung

Die korrekte Deklaration von Wertschriften und Konten ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Steuererklärung. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen systematisch, was Sie deklarieren müssen, wie Sie dabei vorgehen und welche Vorteile eine korrekte Deklaration bietet.

Was müssen Sie im Wertschriftenverzeichnis deklarieren?

Alle Konten und Guthaben

  • Bankkonten: Spar-, Privat-, Salärkonten bei jeder Bank
  • Konten mit Saldo null: Auch leere Konten müssen deklariert werden
  • Mietkautionskonten: Oft vergessen, aber deklarationspflichtig
  • Smartphone-Bank-Konten: Digitale Banken wie Revolut, N26
  • Kinderkonten: Solange Kinder keine eigene Steuererklärung ausfüllen
  • Ausländische Konten: Alle Konten im Ausland, auch mit geringem Guthaben
  • Krypto-Assets: Digitale Währungen und Token

Alle Wertschriften

  • Aktien: Schweizer und ausländische Titel
  • Obligationen: Staatsanleihen, Unternehmensanleihen
  • Fonds: Investmentfonds, ETFs, Hedge Funds
  • Strukturierte Produkte: Zertifikate, Optionen
  • GmbH-Anteile: Beteiligungen an Gesellschaften
  • Lebensversicherungen: Rückkaufsfähige Policen (nicht Säule 3a)

Was ist NICHT deklarationspflichtig?

  • Säule 3a-Konten: Steuerbefreit bis zur Auszahlung
  • Freizügigkeitskonten: Bis zur Fälligkeit steuerfrei
  • Pensionskassenguthaben: Berufliche Vorsorge
  • Hausrat: Möbel, Elektrogeräte, persönliche Gegenstände

Bewertung und Stichtag

Stichtag für die Bewertung

Alle Vermögenswerte werden per 31. Dezember des Steuerjahres bewertet:

  • Kotierte Wertschriften: Schlusskurs des letzten Börsentages im Dezember
  • Bankkonten: Kontosaldo am 31. Dezember
  • Nicht kotierte Wertschriften: Verkehrswert nach Schätzung der Steuerbehörden

Ausländische Vermögenswerte

  • Umrechnung in Schweizer Franken obligatorisch
  • Vermögen: Jahresendkurs verwenden
  • Erträge: Jahresmittelkurs verwenden
  • Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter ictax.ch

Praktisches Vorgehen bei der Deklaration

Der einfache Weg: Steuerauszug

Für Wertschriften bei Schweizer Banken:

  1. Steuerauszug anfordern bei Ihrer Bank
  2. Totale übertragen in eine Zeile des Wertschriftenverzeichnisses
  3. Kompletten Steuerauszug beilegen (alle Seiten)
  4. Keine Einzelpositionen erfassen nötig

Einzeldeklaration

Falls kein Steuerauszug verfügbar:

  1. Jede Position einzeln auflisten
  2. Steuerwert per 31.12. angeben
  3. Alle Erträge des Jahres erfassen
  4. Belege sammeln: Kontoauszüge, Dividendenabrechnungen

Erträge richtig deklarieren

Zinserträge

  • Kontozinsen: Auch bei minimalen Beträgen
  • Obligationszinsen: Laufende Zinsen und Aufgelaufene
  • Mit Verrechnungssteuer: Separate Spalte verwenden
  • Ohne Verrechnungssteuer: Andere Spalte nutzen

Dividenden und Ausschüttungen

  • Bruttodividenden: Vor Abzug der Verrechnungssteuer
  • Fonds-Ausschüttungen: Alle Erträge und Kapitalgewinne
  • Ausländische Dividenden: Mit allfälliger Quellensteuer

Kursgewinne

  • Privatanleger: Kursgewinne sind steuerfrei
  • Gewerbsmässiger Handel: Alle Gewinne steuerpflichtig
  • Kriterien für gewerbsmässigen Handel beachten

Verrechnungssteuer zurückfordern

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Schweiz zum Zeitpunkt der Fälligkeit
  • Korrekte Deklaration aller Vermögenswerte und Erträge
  • Nutzungsberechtigung am Vermögen nachweisen

Rückerstattungsverfahren

  • Automatische Verrechnung mit der Steuerrechnung
  • Frist: 3 Jahre nach Ablauf des Fälligkeitsjahres
  • Bei Verweigerung: Verwirkung des Anspruchs

Vermögenssteuer: Was Sie wissen müssen

Steuerpflichtige Vermögenswerte

  • Kontoguthaben: Aller Art, auch im Ausland
  • Wertschriften: Zu Kurswerten per 31.12.
  • Lebensversicherungen: Rückkaufswerte
  • Fahrzeuge: Nach Verkehrswert
  • Kunstgegenstände: Bei erheblichem Wert

Vermögensfreibeträge (Auswahl wichtiger Kantone)

  • Kanton Zürich: CHF 80'000 (ledig) / CHF 159'000 (verheiratet)
  • Kanton Bern: CHF 100'000 allgemeiner Freibetrag
  • Kanton Zug: Besteuerung ab sehr niedrigen Beträgen
  • Kanton Wallis: CHF 30'000 (ledig) / CHF 60'000 (verheiratet)

Steuersätze

Die Vermögenssteuer beträgt je nach Kanton 1-5 Promille des steuerbaren Vermögens und ist progressiv ausgestaltet.

Häufige Fehler vermeiden

Vollständigkeit

  • Alle Konten deklarieren: Auch mit minimalen Guthaben
  • Ausländische Vermögen: Nicht vergessen
  • Kinder-Vermögen: Bei gemeinsamer Steuererklärung

Bewertung

  • Richtigen Stichtag verwenden (31.12.)
  • Korrekte Umrechnung ausländischer Währungen
  • Steuerauszug aktuell halten

Erträge

  • Brutto-Erträge deklarieren (vor Steuerabzug)
  • Richtige Spalten verwenden (mit/ohne Verrechnungssteuer)
  • Fälligkeitsdatum beachten, nicht Zahlungsdatum

Besondere Situationen

Erbschaften

  • Während des Jahres: Anteilige Deklaration
  • Erbengemeinschaft: Nach Erbquoten aufteilen
  • Verrechnungssteuer: Getrennte Behandlung vor/nach Erbfall

Ausländische Quellensteuer

  • Doppelbesteuerungsabkommen nutzen
  • Rückerstattung im Quellenstaat beantragen
  • Anrechnung in der Schweiz möglich

Qualifizierte Beteiligungen

  • Ab 10% Beteiligung: Reduzierte Besteuerung
  • Bundes-/Kantonsebene: Verschiedene Ermässigungen
  • Liquidationserlöse: Besondere Regelungen

Praktische Tipps

Dokumentation

  • Belege aufbewahren: Mindestens 10 Jahre
  • Systematische Ablage: Nach Jahren und Kategorien
  • Digitale Kopien: Als Backup empfehlenswert

Steueroptimierung

  • Timing: Käufe und Verkäufe steueroptimal planen
  • Wohnsitzwahl: Kantonsunterschiede beachten
  • Vorsorge nutzen: Säule 3a maximal ausschöpfen

Professionelle Hilfe

  • Bei komplexen Verhältnissen: Steuerberater konsultieren
  • Grenzfälle: Steueramt kontaktieren
  • Rechtssicherheit: Bei Unsicherheiten nachfragen

Wichtige Fristen und Termine

Steuererklärung

  • Einreichungsfrist: Meist 31. März des Folgejahres
  • Verlängerung: Auf Antrag oft bis Ende September
  • Elektronische Einreichung: Teilweise längere Fristen

Verrechnungssteuer

  • Antragstellung: Frühestens am 1. Januar nach Fälligkeit
  • Verjährung: 3 Jahre nach Ablauf des Fälligkeitsjahres
  • Automatische Verrechnung: Mit der Steuerrechnung

Digitale Hilfsmittel

Online-Tools

  • Kantonale Steuerprogramme: Meist kostenlos verfügbar
  • Steuerauszug-Upload: Direkter Import möglich
  • Berechnungstools: Für Steuervergleiche

Mobile Apps

  • Banking-Apps: Für aktuelle Kontostände
  • Portfolio-Tracker: Für Wertschriftenübersicht
  • Steuer-Apps: Für unterwegs

Kontrolle und Nachweise

Automatischer Informationsaustausch (AIA)

Seit 2017 erhalten Schweizer Steuerbehörden automatisch Informationen über:

  • Ausländische Bankkonten von Schweizer Steuerpflichtigen
  • Lebensversicherungen bei ausländischen Anbietern
  • Zinserträge und Kontoguthaben

Konsequenzen bei Nicht-Deklaration

  • Nachsteuerverfahren: Mit Zinsen und Bussen
  • Strafverfahren: Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung
  • Verlust Verrechnungssteuer: Keine Rückerstattung möglich

Fazit

Die korrekte Deklaration von Wertschriften und Konten ist essentiell für eine rechtskonforme Steuererklärung. Durch vollständige und korrekte Angaben sichern Sie sich nicht nur die Rückerstattung der Verrechnungssteuer, sondern vermeiden auch kostspielige Nachsteuerverfahren. Bei Unsicherheiten zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen oder sich direkt an Ihr kantonales Steueramt zu wenden.

Denken Sie daran: Vollständigkeit und Korrektheit zahlen sich aus – sowohl steuerlich als auch rechtlich.

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